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Verfasst am: 28.03.2003 13:25 - Geaendert am: 28.03.2003 13:42 |
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Meine Zeit als ich noch damit zu tun hatte liegt etwas zurück, darum frage ich wahrscheinlich etwas blöd.
Beim Tafelgeschäft wird doch auch eine GWG Legetimitation fällig (früher ab 20.000,-- DM),
da wird doch auch kein Kundenkonto benutzt.
Ist das nicht in der AO geregelt?
Mir ist aber im Moment auch nicht ganz klar worüber wir diskutieren.
Ich bezog mich auf den Text von Hermann, der wie ich fand etwas aus dem Zusammenhang gerissen schien und wollte nur mal wissen worum es darin eigentlich genau geht.
Ich dachte vom Prinzip sind die Änderungen klar.
Leg. nur bei Annahme (physische Übergabe) ab Betrag X. |
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