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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
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Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 16:51
ähm...warum rufst du nicht deine Personalabteilung an, und fragst???
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 17:17
Naja, vielleicht besteht Hoffnung, dass sie‘s übersehen? ;D
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.11.2007 17:18
@Marshall: Das ist doch das, was ich ihm heute morgen schon nahe gelegt habe. Okay, zugegeben.... Ich sprach nicht von der Personalabteilung, sonder von der JAV/ver.di.

@Krokoboy: Frag Deine Personalabteilung, die JAV, die ver.di, oder wen auch immer. Hier wird Dir garantiert niemand auf den Punkt weiterhelfen können.
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 18:34
Es sei denn hier ist jemand von seiner JAV, der verdi oder seiner Personalabteilung

:-P
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 19:19
Bei meinem alten Arbeitgeber war auch ein Mädel, daß dreimal durch die Prüfung gefallen ist!

Ihr Arbeitsverhältnis endete am Tag an dem feststand, daß Sie die Prüfung nicht geschafft hat!
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 21:19
hey, danke für die antworten. nur wann steht fest, dass man definitiv durch die prüfung gefallen ist???

das ist doch eigentlich der tag der mündlichen prüfung, wo man den zetter erhält auf dem angekreuzt ist, dass man durchgefallen ist, oder???

ich mein, die vorläufigen ergebnisse der schriftlichen kommen mitte dezember. die können einen doch nicht da schon einfach vor die tür setzen, zumal ja mein vertrag bis 08 läuft und ich da sogar noch 5 urlaubstrage habe. im übrigen, würde ich dann nicht das volle alg bekommen. und das braucht man nunmal um seine miete zu bezahlen...

also wann steht jetzt ein ergebniss definitv fest??? tag der mündlichen prüfung, oder doch schon wenn man die vorläufigen ergebnisse aus der schriftlichen prüfung bekommen???

danke
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2007 08:35
A) deine Miete zahlt das Amt, sofern die Wohnung angemessen ist!!!
B) die Resturlaubstage bekommst du ausgezahlt und fertig
C) sei doch froh, dass du die Bank endlich los bist...dir scheint´s doch eh nicht zu gefallen?
D) Doch klar bekommst du das "volle" ALG...das berechnet sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate...
Ob die Monate nun von Januar 07-Dezember 07
oder von Febuar 07 - Januar 08 berechnet werden ist doch vollkommen egal.
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 09:04
ok danke, nur was ist mit verbindlichen ergebnissen gemeint???

verbindlich ist doch erst das schreiben, mit dem kreuz ob bestanden oder nicht drauf, oder???

die anderen sind doch die vorläufigen.
sun85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 09:15
Natürlich ist das schriftliche verbindlich!

Im Moment bist du doch wohl der einzige der weiß wie schlecht es war oder nicht?
Sag mal bist du denn jetzt gar nicht arbeiten? Sagt dir die Personalabteilung nicht wie´s mit die weitergeht???
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 10:43
was interessiert mich denn die personalabteilung??? ich bin jetzt noch bis zur mündlichen prüfung hier, und dann bin weg. da brauch ich keinen schlauen kommentar von der perso...
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2007 10:48
Du willst doch unbedingt wissen, wie es mit dir weitergeht, oder?

Also solltest du jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt... und nein, nicht die Gelben Seiten, sondern entweder dein Personalwesen oder wie auch immer das bei euch heißen mag oder eben die JAV/den Personalrat.

Deswegen sollte dich das interessieren ;-)
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 10:57
ich mach mir da jetzt gar kein kopf mehr. hab von der perso nen schreiben bekommen, in dem steht, dass mein ausbildungsverhältnis mit bestehen der abschlussprüfung am tag der mündlichen prüfung endet. da diese in bayern erst ende januar ist, werde ich auch noch bis dahin ich der bank bleiben. so schnell kriegen die mich nicht los. zumindest nicht schon im dezember, wenn die vorläufigen kommen. soviel steht fest...
Mona1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2007 11:28
Hallo,

aber ist es denn nicht so, dass man erstgarkein mündlichen Abschlussprüfungstermin bekommt, wenn man die schriftliche verhauen hat? Demnach würde es doch bei dir nie zur mündlichen Prüfung kommen. Oder bin ich da falsch infomiert gewesen, als ich meine Prüfung abgelegt habe?!
sun85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 11:29
Sorry, wußte ja nicht dass du dich so tierisch aufregst. Meinte es nur gut.

Bleib ruhig, alles wird gut!
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2007 12:24
na klar bekommt man dennoch die mündliche prüfung. ich mein, auch wenn ich die schriftliche nicht bestanden habe, lege ich wert darauf, dass mein ergebniss der mündlichen im zeugnis steht. habe ja beim ersten anlauf auch schriftlich versaut, und durfte dennoch zur mündlichen prüfung gehen...
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2007 14:13
@Korkoboy, dann endet deine Ausbildung mit ablegen der mündl. Prüfung.
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2007 15:14
@ Krokoboy

wenn du dass ganze jetzt zum dritten mal machst, weißt du doch wies läuft, oder???

Wann hast du denn beim ersten und beim zweiten mal erfahren, dass du durchgefallen bist?

Dass wird doch dann diesmal auch nicht anderes sein.

Darf ich fragen, was du dann für eine neue Lehre anfängst???
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2007 15:43
hi, ja offiziell erfährt man es immer am tag der mündlichen prüfung. da bekommt man vom prüfungsausschuss einen zettel wo des drauf angekreuzt ist und den muss man dann in die bank bringen. dann ist meine lehre beendet.

werde eine neue ausbildung machen zum fremdsprachenkorrespondenten (ihk).

tu mir in sprachen recht leicht, und denke das mir des spaß machen wird...
Brownie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2007 16:19
woher willst du so sicher wissen, dass du wieder durchgefallen bist?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2007 16:22
Jetzt gehts wieder von vorne los
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