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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wiederholung der Prüfung
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Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.06.2007 17:49
eigentlich nur mal um zu fragen ob das der wahrheit entspricht.

aber wenn es das Bundesarbeitsgericht so veröffentlicht hat, wird das schon so sein, oder sehe ich das falsch???
dieJule
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2007 17:53
keine ahnung mein standpunkt dazu hab ich ja geschrieben so kenne ich das nur.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2007 20:02 - Geaendert am: 19.06.2007 20:02
Vielleicht solltest du deinen eigenen Post selbst nochmal durch lesen, soviel zu dem Spruch "lest den doch mal durch"

ich zitiere aus deinem Zitat:

"In dieser Grundsatzentscheidung hat das BAG ebenfalls klargestellt, dass sich das Berufsausbildungsverhältnis nur dann bis zur zweiten Wiederholungsprüfung (also dem dritten Versuch der Abschlussprüfung) verlängert, wenn sie noch innerhalb des bereits laufenden Verlängerungsjahres stattfindet. "

und verweise auf meinen letzten Post
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.06.2007 21:54
@djb

sorry war nicht so gemeint. hab das ja nur geschrieben wegen der jule, weil sie ja behauptet, dass der AG nur verpflichtet ist dich bis zur 1 wh zu behalten, aber in dem gerichturteil heißt es ja genau anders...

daher auch mein post eben. war also nicht bös gemeint oder so... verstehst du wie ich mein??? :-)
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