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Forenübersicht >> Kontoführung

Übungsaufgabe - Konto für Minderjährige
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Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2007 16:12
@ djb

Warum schreibt deep-blue dann

"Hierbei ist zu beachten, dass der Minderjährige beispielsweise eine Überweisung an seinen Lieferanten tätigen dürfte, eine Barabhebung für private Zwecke allerdings nicht durchführen dürfte. "

??

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2007 16:16
Im 113 steht eindeutig, dass der Minderjährige NUR für solche Fälle unbeschränkt geschäftsfähig ist, die die Eingehung und Aufhebung des Erwerbsgeschäftes betreffen und die damit verbundenen Verpflichtungen.

Eine Barabhebung am Schalter um der Oma Blumen zu kaufen, ist keine Verpflichtung aus dem Erwerbsgeschäft.

(Achtung: Hier geht es nur um die Abhebung. Nicht um den Kaufvertrag zwischen Minderjährigem und Blumenhändler)
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