Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1
luca116

Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Kontoeröffnungsfrage
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Schakal
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.02.2007 11:15
Die Ehemündigkeit hat mit der Geschäftsfähigkeit nichts zu tun.

Es gilt trotzdem §2 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html
Kate1411
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.02.2007 12:18
aaaaaaaaaaalso....es gibt verschiedene möglichkeiten...

1. die eltern sind, solange das mädchen minderjährig ist, die gesetzlichen vertreter.....daran ändert auch eine hochzeit nichts.....(was bedeutet, sie müssen mit unterschreiben)...

man kann das aber auch anders festlegen und muss deshalb nachfragen:
2. das sorgerecht wurde auf den ehemann übertragen
3. sie wurde für vorzeitig volljährig erklärt
4. jemand anders wurde als vormund bestimmt (bsp kann das auch das vormundschaftsgericht oder eine andere person sein)

deshalb muss vor eröffnung feststehen, wie die verhältnisse geregelt sind....
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.02.2007 13:11
"Da wäre man ja der Willkür des Mannes ausgeliefert! ;)"

:-) Naja, normalerweise ist es ja umgekehrt in einer Ehe - auch wenn BEIDE volljährig sind.
Aber ich denke genau deswegen bleiben die Eltern die gesetzl. Vertreter - damit der Ehemann die Minderjährige bzw. die Ehefrau den Minderährigen nicht irgendwie beeinflusst oder in ein Abhängigkeitsverhältnis treibt.
SweetheartJ
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.02.2007 17:15
Natürlich brauch sie trotzalledem die Genemigung der Eltern, sie ist und bleibt, ob verheiratet oder nicht, immernoch minderjährig...

Unterschriften der gesetzlichen Vertreter sind notwendig
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse