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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Schadensminderung durch Alter?
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ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:38
die gegnerische Versicherung wird wohl kaum einen Anwalt GEGEN sich bezahlen...
Es geht ja nicht um die Schuld- sondern um die Geldfrage...
Außerdem muss die gegnerische Versicherung nur zahlen,wenn sie definitv NICHT Recht bekommt vom Gericht....
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:41
Mir kommt das auch komisch vor, dass die Gegner-Vers. den Rechtsstreit bezahlen muss?
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:42
Es ist dein Recht als Unfallopfer dir einen Anwalt zu nehmen, der die ganze Sache mit der versicherung abwickelt. Die Anwaltskosten sind Aufwendungen die du aufgrund des Unfalles hast. Diese muss dir die Gegnerische Versicherung ersetzen.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:43
Klingt logisch!
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:45
War zumindest bei mir so, hab keine einzige Rechnung von Anwalt zu Gesicht bekommen. Gott sei dank, sonst hät ich mir wohl in den Hintern gebissen, dass ich kein Anwalt geworden bin:-)
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:49
Dann werd dich das wohl am besten so machen, wenn die die Kohle net freiwillig rausrücken.
*pistole auf die brust setz*
Claudi884
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.04.2006 14:34
Bei meinem letzten Unfall hat mir die gegnerische Versicherung (HUK) die vollen Reparaturkosten bezahlt (+ MEINE Gutachterkosten), und ich hab den Schaden nicht reparieren lassen.
Ich hab auch noch nie gehört, dass man das reparieren lassen muss um den vollen Betrag zu erhalten.
An sich hätte sich das bei mir auch nicht gelohnt, ist auch ein altes Auto (Golf 2).
Frag am besten mal bei deiner Versicherung nach, ob du nicht den Anspruch auf den vollen Betrag hast.
Ich glaub nämlich auch, dass die dich nur übers Ohr hauen wollen.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 14:36 - Geaendert am: 10.05.2006 17:17
Danke werd ich versuchen!
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2006 17:17
Rein Interesse halber:

Dieses Günstigerprinzig gibt es wirklich! Es wird bei einer Schadenshöhe von min 51% des Restwertes des Fahrzeuges angewand. Dabei wird das Kfz über eine List zum "Verkauf" angeboten. Der dort höchstgebotene Betrag wird dem Restwert des Kfz abgezogen. Somit ergibt sich die geringere Schecksumme des Schadenersatzes.

Bsp.
Restwert EUR 1.500
Gebot EUR 700

Scheck EUR 800
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