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gab
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 14:47
hab mal was interessantes herausgefunden, was der IHK wohl Probleme bereiten dürfte:-)
Erschließung ist mit in die Grunderwerbssteuer einzurechnen.
http://www.business-on.de/erschliessung-erwerb-grundstueck-kaeufer-kaufpreis-kosten-_id30313.html
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:48
Ja,...naja, hauptsache rum...

Kann mir jemand sagen, wie viele punkte es auf die einzelnen fälle gab? das wäre echt super.
Balo0
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:50
Der Text sagt ohne Erschließungskosten...

"Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, gehört auch der hierauf entfallende Teil zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer."

"Wird ein noch nicht erschlossenes Grundstück gekauft, ist die vom Erwerber eingegangene Verpflichtung, die zukünftige Erschließung zu bezahlen, nicht Teil der Gegenleistung, auch wenn sie zusammen mit der Übereignungsverpflichtung beurkundet wird. Gleiches gilt für die Erstattung der vom Verkäufer als Vorausleistung oder aufgrund einer Ablösevereinbarung bereits geleisteten Zahlung und für die Übernahme noch bestehender Verpflichtungen (FinMin Hessen, Schreiben vom 30.9.2004, Az. S 4521 A – 11 – II 51)."
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:50
Wahscheinlich wird beides zählen gelassen. war ja doch sehr sehr schwammig formuliert alles.
Balo0
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:51
... und unser Grundstück war ein "unerschlossenes Baugrundstück"
Saint1802
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 14:51
und hier das urteil vom Finazgericht von Rheinland Pfalz:

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/qb-288.htm

also ich denke mal diese Aufgabe werden die rausnehmen...
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:52
Was habt ihr bei der 19)? Mir wurde gesagt, dass da die 1 richtig ist, aber ich hab die 5, weil ich dachte, dass eine gmbh mit ihrem stammkapital haftet....mmh...oder haftet sie mit dem gesellschaftsvermögen, dass nur im gesellschaftervertrag drin steht..?
Und bei der nr. 6 hab ich gesagt bekommen, dass die 2 und die 3 richtig sind... ichhatte 2 und 6.
Balo0
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:55
Das was Dir gesagt wurde, würde ich unterschreiben.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 14:55 - Geaendert am: 03.05.2011 14:59
GmbH haftet nicht mitm Stammkapital, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen.

Die 1 ist richtig, weil du bei einer Kreditvergabe schon die wirtschaftliche Situation( dazu gehört auch die Auftragslage) etc prüfst.

die 5 ist auch falsch oder wars die 4? bei der steht, dass man
den Gesellschaftsvertrag anschaut, um die innere Haftung der GmbH zu erkennen. Das interessiert die Bank nicht, da die GmbH im Außenverhältnis haftet und nicht die einzelnen Gesellschafter.
Kev4000
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 14:57
Nochmal zur wahrscheinlich einfachsten Aufgabe 1.

Es ist doch nicht Pflicht den Perso zu nehmen? geburtsurkunde seh ich ein aber reisepass muss doch auch gehen, weswesen die bank nicht zwingend den perso nehmen muss
Nico_las93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 14:58
Bei 6 hab ich auch 2 und 6!? was ist daran falsch?!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 15:01 - Geaendert am: 03.05.2011 15:03
Bei der 1 habe ich die Antworten 3 und 6. Denn wir müssen wissen, wer das Konto eröffnet( §154 AO) und auf wessen Rechnung er handelt ( GWG)

Zu 6) Amtlicher Lichtbildausweis( Perso, Reisepass, vorläufer PA) Eine Geburtsurkunde zählt nicht dazu =)
Philipp177
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 15:02
Wie ist das denn jetzt eigentlich mit der punktvergabe in den ankreuzaufgaben? alle gleich gewichtet oder gibt es unterschiede?
Kev4000
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 15:04
@Philipp

Rechenaufgaben muss man abwarten. Wenn eins anzukreuen ist, gibt es 4 Punkte, für 2-Kreuz-Aufgaben für jedes richtige Feld 3 Punkte
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 15:04
Die versicherungssumme wird anscheinend komplett gezahlt und nicht nur der restbetrag. Und die Police muss wohl übergeben werden. ich hab zwischen den beiden antworten geschwankt, hab mich aber dann wohl fürs falsche entschieden.
Mir ist zwar klar, dass die die police vorlegen müssen, aber ich dachte auch nicht, dass die komlette versicherungssumme ausgezahlt wird...
Naja, ich lern mal noch für morgen jetzt. Damit das wenigstens was wird ^^
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 15:06
@kev 4000
Das dacht ich eigtl auch. hab das aber mal OHNE die rechenaufgaben (also ohne 10,11,15,16,17) so ausgerechnet. und da kommt man schon auf 90 punkte, und 10 punkte für die ganzen rechenaufgaben...etwas wenig denk ich.
Balo0
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 15:11
Na die haben schon mit eingerechnet, dass einige Aufgaben rausgenommen werden und wollten trotzdem auf 100 Punkte kommen ;)
niels2009
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 15:13
muss das jeder selbst anfechten oder reicht es wenn bundesweit einer anfechtet und die aufgabe überall rausfliegt?

mich regen diese leute auf die die prüfungen machen, wie kann es sein das etliche lehrkräfte die vom staat dafür gut bezahlt werden eine aufgabe erstellen sollen und keiner merkt das die nicht lösbar ist.
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 15:13
*lol* könnte sein.

Aber ich hab noch nie gesehen, dass welche rausgenommen werden. Dann gibts einfach auf alle antworten die punkte. War zumindest bei den prüfungen so, die ich gemacht hatte zur vorbereitung. da stand dann immer richtig oder auch akzeptiert oder sowas in der art. Und halt eben die punktzahl nebendran.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 15:19
Woher wollt ihr wissen, ob die Aufgabe mit den Erschließungskosten falsch ist?
Das de auf keinen Fall mit zur Berechnung herangezogen werden, sollte jedem klar sein. Gibts sogar Gerichtsurteile zu.
Die Lösung kann also nur 3969€ sein.
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