Verkaufoffener Sonntag, arbeiten oder nicht?? |
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Verfasst am: 20.10.2003 13:00 |
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Hallo Leute,
hab mal wieder ien Frage und zwar haben wir hier demnächst verkaufsoffener Sonntag und da hat die Bank auch auf, darf ich als AZUBI auch arbeiten oder bracuh ich nicht zu erscheinen weil ich habe gehört das man als Azubi SOnntags nicht arbieten draf nochdazu fällt das in meinen Urlaub.
Weiss hier jemand bescheid? |
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Verfasst am: 20.10.2003 13:14 - Geaendert am: 20.10.2003 13:14 |
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Also ich hab auch schon Samstags gearbeitet bei der IHK von der Bank aus, das ist kein problem wenn du deiner Überstunden abfeiern darfst (oder du sie bezahlt bekommst, aber wo leben wir denn??) :o)
Liebe Grüße Beyounce |
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Verfasst am: 20.10.2003 13:17 |
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§17 Jugendarbeitsschutzgesetz:
Sonntagsruhe
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) 1 Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2. in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und
Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen,
3. im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft
aufgenommen ist,
4. im Schaustellergewerbe,
5. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie
bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen),
6. beim Sport,
7. im ärztlichen Notdienst,
8. im Gaststättengewerbe.
2 Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen
beschäftigungsfrei bleiben.
(3) 1 Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche
(§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben
Woche sicherzustellen. 2 In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann
die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem
Tage keinen Berufsschulunterricht haben. |
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Verfasst am: 20.10.2003 13:27 |
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Da die meisten Bankazubis allerdings bereits volljährig und somit keine Jugendlichen gem. JArSchG sind, finden die Regelungen keine Anwendung. |
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Verfasst am: 20.10.2003 13:32 |
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Danke, also ich habe auf gut Deutsch keine Chance um dieses Arbieten rumzukommen, menno, naja ich kann ja mal nachfragen weils ja eiegtlich mien Bildungsurlaub vor der Prüfung is. |
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Verfasst am: 20.10.2003 16:24 |
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ach ja, sch.... hab i ja ganz übersehen, dass die schon über 18 ist.... naja dann weiß i auch nicht weiter! |
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Verfasst am: 20.10.2003 16:44 - Geaendert am: 20.10.2003 16:45 |
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Hi!
Aber auch wenn sie schon über 18 ist ist sie doch trotzdem eine Azubine. Und wie stehts noch im Gesetz?
- Auszubildende dürfen an Sonn- und Feiertagen NICHT beschäftigt werden.
Aber nicht alle Banken bzw. Arbeitgeber halten sich dran, ich war im letzten Jahr auch noch erst 17 und hab an nem Sonntag gearbeitet ;-) |
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Verfasst am: 20.10.2003 20:01 - Geaendert am: 20.10.2003 20:02 |
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Ausnahmen sind zu gelassen. Aber es muss für die Arbeit am Sonn- oder Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt werden.
siehe unter:
http://www.jobware.de/ra/ib/ib/1.html |
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Verfasst am: 21.10.2003 09:22 |
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Ich würds tun, denn als ich einmal Sonntags arbeiten musste, habe ich dafür doppelt soviel Gleitzeit bekommen. Habe 4 Stunden gearbeitet und 8 Stunden Freizeit dafür bekommen. Frag doch mal nach obs bei euch auch so geregelt ist. |
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Verfasst am: 25.10.2003 12:41 |
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Ich würd´s generell nicht machen. Und das aus einem einfach Grund: Ich mache pro Woche ca. 7-10 Überstunden, muss aber drum betteln, wenn ich mal alle zwei Monate an nem Freitag um 15:00 gehen möchte.
Da bei uns die Stunden nicht nachgehalten werden können und ich mir als Azubi ausgenutzt vorkomme, würde ich bei "freiwilliger" Teilnahme an diesem Sonntagsevent ablehnen!
PSMWillkommen in der Xander-Zone! |
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Verfasst am: 25.10.2003 16:52 |
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Arbeiten oder nicht? Klar arbeiten!
Deutschland ist am Tiefpunkt!
Die Produktivität muss gesteigert werden!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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