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Unterschied Bürgschaft/ Garantie
 
JoLo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2014 18:25
heyy
kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Garantie im Bezug auf Avalkredite erklären sowie die Verpflichtungen die die Bank hierbei übernimmt ( gerne auch in ganzen Sätzen)

danke im voraus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2014 18:30 - Geaendert am: 03.11.2014 18:33
Avalkredite ist der Überbegriff von Bürgschaft und Garantie.
Ein Avalkredit ist eine Kreditleihe und keine Geldleihe. Er zählt zu den Eventualverbindlichkeiten und wird unter dem Bilanzstrich im Jahresbericht erwähnt.
Die Bürgschaft ist akzessorisch und beinhaltet eine Schuldhaftung.
Die Garantie ist abstrakt und beinhaltet eine Erfolgshaftung.
JoLo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2014 18:37
vielen Dank jedoch sind mir die Verpflichtungen die die Bank jeweils übernimmt nicht ganz klar...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2014 18:38 - Geaendert am: 03.11.2014 18:50
Die Bank muss auf erstes Anfordern zahlen.
Garantien:
• Bietungsgarantie:
Die Bank (des Bieters) garantiert der ausschreibenden Stelle (Kommune, Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages für den Fall, dass der Bieter, die mit der Abgabe des Angebots übernommenen Pflichten nicht erfüllt.
• Anzahlungsgarantie:
Die Bank (des Verkäufers) garantiert, dass der Käufer seine Anzahlung zurückerhält, wenn der Verkäufer nicht liefert.
• Leistungsgarantie, auch Lieferungs- und Gewährleistungsgarantie:
Die Bank garantiert dem Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe als Schadenersatz, falls der Verkäufer die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt.
Bürgschaften
• Frachtstundungsaval (oder Frachtaval):
Die bürgende Bank verpflichtet sich, Frachtgelder an die Bahn zu zahlen, wenn der Kunde nicht zahlt.
• Zollaval:
Die bürgende Bank verpflichtet sich, für Steuer- und Zollverbindlichkeiten ein zustehen.
JoLo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2014 19:18
vielen dank erstmal.

hab da noch eine weitere Frage:

Warum können Bürgschaften und Garantien bankmäßig gleich abgewickelt werden, auch wenn sie rechtlich voneinander unterschiedlich sind?

3 Aspekte....

danke =)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2014 19:27 - Geaendert am: 04.11.2014 16:04
1. Bankbürgschaften und Bankgarantien gehören zur Kreditleihe.
2. Sie zählen zu den Eventualverbindlichkeiten und werden unter dem Bilanzstrich festgehalten.
3. Die Bank muss auf erstes Anfordern zahlen.
JoLo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2014 19:55
danke erstmal aber ich brauch insgesamt 3 Aspekte, also jetzt nur noch 2

danke sehr =)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2014 17:43
Es sind doch 3 Aspekte.
 

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