Eigentumsübertrag |
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Verfasst am: 06.03.2007 14:24 |
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Meine Frage bezieht sich auf eine Testfrage bei den Prüfungstests von Bankazubi.
Wann ist Eigentum übertragen? Ich bin der Meinung, dass Einigung über den Eigentumsübertrag und Übergabe der Sache ausreichend sind, um das Eigentum zu übertragen. Ds zweite Verpflichtungsgeschäft der Bezahlung geschieht ja unabhängig vom Eigentumsübertrag. Daher bin ich der Ansicht, dass das Eigentumm übertragen ist, sobald die Kassiererin die Kamera übergibt.
Oder bin ich auf dem Holzweg?
Frage Nr. 3 In einer wöchentlichen Zeitungsbeilage wirbt die Kaffeeröster GmbH & Co. KG u.a. für die Digital Kamera DCM 5000 von Siltech zum "Top-Preis" von 179 EUR.
Maria Schrader besucht am nächsten Tag eine Filiale der Kaffeeröster GmbH & Co. KG. Sie nimmt eine Kamera aus dem Regal, um diese an der Kasse zu bezahlen. Die Kassiererin scannt den Artikel an der Kasse ein, nimmt das Bargeld von Maria Schrader entgegen und gibt ihr die Kamera mit Kassenbon wieder zurück.
Welche der folgenden Aussagen zur Eigentumsübertragung ist richtig?
Die Eigentumsübertragung erfolgt, ... ID 148
indem die Kassiererin die Kamera nach dem Einscannen an Maria Schrader zurückgibt.
wenn Maria Schrader die Kamera innerhalb von 14 Tagen nicht wieder zurückbringt.
wenn der Kaufpreis an die Kassiererin und die Kamera an Maria Schrader übergeben wird.
indem Maria Schrader die Kamera aus dem Regal in der Filiale nimmt.
wenn Maria Schrader zu Hause feststellt, dass die Kamera keine Mängel aufweist.
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Deine Antwort ist leider falsch! Die richtige Antwort lautet:
wenn der Kaufpreis an die Kassiererin und die Kamera an Maria Schrader übergeben wird. |
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Verfasst am: 06.03.2007 15:45 |
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BGB § 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer be-weglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. |
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Verfasst am: 06.03.2007 16:37 |
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ich weis gar nicht was du willst, denk mal du hast dir die frage selber beantwortet...:-) |
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Verfasst am: 06.03.2007 17:59 |
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Mein Problem ist, dass ich die Falsche Lösung bekam.
Ich habe das mit dem: die Kassiererin gibt die sache nach dem einscannen zurück.
Aber ganz unten steht die antwort, welche die Lösung vorschlägt. damit bin ich kollidiert! |
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Verfasst am: 06.03.2007 21:54 |
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hallo,
also die antwort ist meiner meinung nach so klar, da bei deim eigentumsübertrag beide parteien einwilligen müssen.
das geschieht in deinem fall so , indem die verkäuferin das geld annimmt und es an hand des bons bestätigt, die käuferin willigt damit ein, indem sie das geld an die verkäuferin gibt.
ich hoffe du verstehst was ich meine ;) |
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