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Aufbewahrungsfirsten
 
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 16:26
Hey,

auch die Aufbewahrungsfristen werden morgen sicherlich drankommen.

Hier eine Frage:

Kaufmännischer Schriftverkehr mit einem Kunden aus dem ersten Quartal 2007.

Aufbewahrungsfirst: 6 Jahre

Lösung des U-Form Verlag: 31.12.2014

Meine Lösung: 31.12.2013

Was stimmt jetzt?

Gruß,
semmel92
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 16:31
ich kenn dabei 6 jahre
bobbeldks
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2009 16:36
das ist doch nen Handelsbrief, die sind ja bei Sechs Jahren geblieben,vllt wurde der in 2008 erst verbucht
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 17:02
31.12.2013 ist richtig!
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 17:13
gut ;) das habe ich mir nämlich schon gedacht.
Vani2309
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2009 18:37
HI,

Kaufmännischer Schriftverkehr mit einem Kunden aus dem ersten Quartal 2007.

Aufbewahrungsfirst: 6 Jahre

Lösung des U-Form Verlag: 31.12.2014

Also laut HGB § 257 (4) und HGB §257 (2), (3) ist es ein Handelsbrief, der 6 Jahre aufbewahrt werden muss..Das hatten wir bereits.

Nach HGB §257 (5) ":..beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem SCHLUSS der Kalenderjahres in dem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist..."

-> d.h. die AUfbewahrungsfrist beginnt (weil der Brief im ersten Quartal empfangen wurde) mit dem SCHLUSS des Kalenderjahres 2007, also am 31.12.2007

d.h. der U-Form-Verlag hat Unrecht..-> und 31.12.2013 ist richtig

Ich dachte dass du jetz noch ne ausführlichere Antwort hast mit §§-Angaben, falls du das morgen brauhst,

ICH WÜNSCH DIR GAANZ VIEL GLÜCK!!!!!!
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 20:01
Bei mir steht im U-Form schon 2013... haben se wohl gemerkt *gg*
 

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