Aufbewahrungsfirsten |
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Verfasst am: 29.09.2009 16:26 |
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Hey,
auch die Aufbewahrungsfristen werden morgen sicherlich drankommen.
Hier eine Frage:
Kaufmännischer Schriftverkehr mit einem Kunden aus dem ersten Quartal 2007.
Aufbewahrungsfirst: 6 Jahre
Lösung des U-Form Verlag: 31.12.2014
Meine Lösung: 31.12.2013
Was stimmt jetzt?
Gruß,
semmel92 |
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Verfasst am: 29.09.2009 16:31 |
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ich kenn dabei 6 jahre |
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Verfasst am: 29.09.2009 16:36 |
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das ist doch nen Handelsbrief, die sind ja bei Sechs Jahren geblieben,vllt wurde der in 2008 erst verbucht |
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Verfasst am: 29.09.2009 17:02 |
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31.12.2013 ist richtig! |
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Verfasst am: 29.09.2009 17:13 |
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gut ;) das habe ich mir nämlich schon gedacht. |
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Verfasst am: 29.09.2009 18:37 |
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HI,
Kaufmännischer Schriftverkehr mit einem Kunden aus dem ersten Quartal 2007.
Aufbewahrungsfirst: 6 Jahre
Lösung des U-Form Verlag: 31.12.2014
Also laut HGB § 257 (4) und HGB §257 (2), (3) ist es ein Handelsbrief, der 6 Jahre aufbewahrt werden muss..Das hatten wir bereits.
Nach HGB §257 (5) ":..beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem SCHLUSS der Kalenderjahres in dem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist..."
-> d.h. die AUfbewahrungsfrist beginnt (weil der Brief im ersten Quartal empfangen wurde) mit dem SCHLUSS des Kalenderjahres 2007, also am 31.12.2007
d.h. der U-Form-Verlag hat Unrecht..-> und 31.12.2013 ist richtig
Ich dachte dass du jetz noch ne ausführlichere Antwort hast mit §§-Angaben, falls du das morgen brauhst,
ICH WÜNSCH DIR GAANZ VIEL GLÜCK!!!!!! |
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Verfasst am: 29.09.2009 20:01 |
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Bei mir steht im U-Form schon 2013... haben se wohl gemerkt *gg* |
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