Erwerbsanteil??? |
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Verfasst am: 02.03.2004 21:42 |
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"Die Leibrente beträgt EUR 12.000,00. Der enthaltene Erwerbsanteil beträgt 30%...."
Was muss ich in diesem Zusammenhang unter "Erwerbsanteil" verstehen?*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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Verfasst am: 03.03.2004 00:11 |
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N´Abend der Herr_Frank,
meinst Du wirklich den Erwerbs- oder vielleicht doch den Ertrags- anteil? Oder ist Beides sogar das Gleiche?
Wenn Du den Ertragsanteil bei Renten meinst gilt folgendes:
Dein Beispiel:
12.000,-- EUR Rente, davon sind 30% Ertragsanteil, sprich 4.000,-- EUR. Diese 4.000,-- EUR sind vom Rentenempfänger mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Der Rest ist dann steuerfrei. Die restlichen evtl. vorhandenen sozialen Abgaben habe ich mal vernachlässigt.
Andere Meinungen?
MfG
AzzKikr |
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Verfasst am: 03.03.2004 09:32 |
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Aber da es einen Freibetrag von ca 7500 Euro gibt, würden in diesem Fall gar keine Steuern anfallen. |
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Verfasst am: 03.03.2004 11:06 |
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Ich muss drei solche Ausfgaben bearbeiten.
In zwei steht Ertragsanteil und in einer Erwerbsanteil. Aber dieser Unterschied war mir bis ebend noch gar nicht aufgefallen. Ich denke nun mal, dass die beiden Begriffe als Synonyme benutzt werden.
Danke!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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Verfasst am: 03.03.2004 14:22 |
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Hi,
ich denke nicht, das Erwerbs- und Ertragsanteil identisch sind. Leider habe ich zum Erwerbsanteil keine Definiton gefunden, werder im Steuer- noch im Banklexikon.
Kennt denn Niemand Erwerbsanteil?
MfG
AzzKikr |
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Verfasst am: 03.03.2004 15:16 |
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Es sind drei Aufgaben.
Ich muss jeweils das zuversteuernde Einkommen ermitteln. die drei Aufgaben sind alle von unserem Lehrer mit Hand geschrieben und dann kopiert worden. Vielleicht hat er sich in der Hektik ja auch nur einmal versehen...
Da die Aufgaben ansonsten fast identisch sind, rechne ich so, als ob dort Ertragsanteil stehen würde, denn dann leuchtet mir die Aufgabenstellung auch ein.
Ich habe auch mit einer Azubine geredet, die mit mir inner Klasse sitzt. Die war auch etwas verdutzt, rechnet aber ebenso...
Gruß*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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Verfasst am: 03.03.2004 20:07 - Geaendert am: 03.03.2004 20:08 |
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Rentner zahlen in ihrer aktiven Zeit Beiträge in die Rentenversicherung ein. Genau genommen sind Renten also nichts anderes als die Rückzahlung der Beiträge plus Zinsen.
Deshalb muss bei Renten nur der so genannte Ertragsanteil (fiktive Zinsen) versteuert werden. Für den Rentner bedeutet das: Je später die Rente beginnt, desto weniger muss versteuert werden.
weitere Informationen unter:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/000427_5.html |
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