Festverz. Wertpapier - Berechnung der Rendite nach Steuer |
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Verfasst am: 05.12.2006 17:38 |
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Rendite vor Steuer =
Rendite nach Steuer *100
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100-Einkommenssteuersatz |
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Verfasst am: 05.12.2006 17:59 |
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Ich wiederhole:
Private Veräußerungsgewinne unterliegen nach 12 Monaten Besitzdauer nicht der Einkommensteuer.
Deshalb ist die Formel falsch! |
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Verfasst am: 05.12.2006 18:04 |
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Wenn ich unseren betrieblich genutzten Renditerechner benutze, komme ich aber auch auf das Ergebnis welches diese Formel "ausspuckt"...
Die Formel ist nicht falsch. |
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Verfasst am: 05.12.2006 18:14 |
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Dann wird angenommen, dass der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist. |
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Verfasst am: 05.12.2006 18:17 |
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Bei meinem Beispiel gab es aber keinen Veräußerungsgewinn, sondern einen Verlust... |
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Verfasst am: 06.12.2006 10:39 |
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Auch private Veräußerungsverluste haben keinen Einfluss auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. |
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Verfasst am: 06.12.2006 13:51 |
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Die ZInsen, die jährlich gezahlt werden, unterliegen der Einkommensteuer. |
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