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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Eigentümer <=> Kreditnehmer
 
Elearner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.02.2018 23:25
Hallo,

habe mal eine Frage zum Rechtlichen...

Eine Kundin in meiner Filiale möchte eine bestehende Wohnbaufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung weiter prolongieren. Nun soll der neue Ehemann (Zugewinngemeinschaft) den neuen Kreditvertrag mitunterschreiben. Alleinige Eigentümerin bleibt weiterhin die Kundin. Wie seht Ihr den Fall? Gibt es eine Möglichkeit ihn (privatrechtlich?) abzusichern? Kann man das im Falle einer Scheidung durch den Zugewinnausgleich regeln? Der "Zugewinn" ist ja der Abbau von Schulden. Danke für Eure Einschätzung.
Zeeon
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.09.2020 21:02
Überzeugen Sie sich selbst, wie solvent er ist.
nicolombo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2026 18:25
Bei der Geschichte mit dem Kredit und der GmbH musste ich erstmal zweimal lesen, wer hier eigentlich wem was schuldet haha. Ein Freund aus Australien hatte mal eine ähnliche Diskussion über Immobilienkredite und wir haben uns damals ziemlich lange mit Haftung und Vertragsbedingungen beschäftigt. Seitdem interessiert mich, wie unterschiedlich finanzielle Risiken geregelt werden. Irgendwann bin ich bei meinen Recherchen auch auf https://spinrolls.com.de gestoßen und hab mir angeschaut, wie Bonusbedingungen und finanzielle Risiken bei Online-Casinos funktionieren. Ist natürlich nicht dasselbe wie eine Baufinanzierung, aber das Kleingedruckte kann in beiden Fällen einiges ausmachen. Bei dem Fall hier würde mich vor allem interessieren, warum die GmbH überhaupt als neuer Kreditnehmer vorgesehen ist, wenn der eigentliche Eigentümer dieselbe Person bleibt.
 

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