Grundbuch: Was bedeutet "vierzehn vom Hundert" gen |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:17 |
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Hallo,
wir nehmen gerade im Bereich der Baufinanzierung das Grundbuch durch. Meine Frage, die niemand in der Schule beantworten konnte: Über welchen Zeitraum berechne ich den Zins, der im Grundbuch angegeben ist?
Die Angabe im Grundbuch, Abteilung III:
"Vierzigtausend Euro Grundschuld ohne Brief mit vierzehn vom Hundert jährlich zu verzinsen für die Sparkasse im Landkreis Schwandorf. Der jeweilige Eigentümer..."
Klar, der Zins wird vom Wert der Grundschuld berechnet. Aber welchen Zeitraum setze ich in meiner Zinsformel bei "Tage" ein?
Weiß jemand Bescheid? Danke! :o)
Liebe Grüße aus dem stürmischen Bayern
Bettina |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:22 |
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konnte keiner beantworten? nichtmal der lehrer????
also 14 vom hunder bedeutet dasselbe wie 14%
diese werden p.a. sprich pro jahr berechnet!
So...und welche Rechenmethode verwenden wir beim Zinsrechnen?
Siehst...garnicht so schwer oder? |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:36 |
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na hör mal ;-)! DAS ist mir schon klar!
Ich nehme die eingetragene Grundschuld mal 14, teile das durch 36500 und nun wird‘s multipliziert mit den Tagen. Nur: Welche Tage? Ist das der Zeitraum von der Fälligstellung des Kredits bis hin zur Zwangsversteigerung? |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:40 |
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Der genannte dingliche Zinssatz wirkt sich nur bei einer Zwangsversteigerung aus.
Wird das Grundstück versteigert, kann der Gläubiger den Grundschuldbetrag plus die nicht verjährten Zinsen verlangen, wenn er in dieser Höhe beim Verteilungstermin Forderungen nachweisen kann. |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:42 |
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Hallo Herr Hermann,
ja, das ist mir schon klar. Aber welchen Zeitraum nehme ich nun für die Berechnung?
Danke & Grüße nach Weiden
Bettina |
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Verfasst am: 18.01.2007 14:43 - Geaendert am: 21.07.2007 19:03 |
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siehe unten |
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Verfasst am: 18.01.2007 15:28 |
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Jetzt bin ich auch verwirrt...
könnte ich mal n konkretes Beispiel haben, mit Datum etc.? |
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Verfasst am: 18.01.2007 15:38 - Geaendert am: 21.07.2007 19:02 |
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siehe unten |
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Verfasst am: 21.01.2007 22:23 |
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Hi Leute,
wenn man bei einer Baufinanzierung z.B. eine Grundschuld als Vorlast berechnen will, dann kapitalisiert man die Grundschuldzinsen auf drei Jahre. Dazu kommt dann ggf. noch die einmalige Nebenleistung.
Hoffe, ich konnte helfen...
Greetz, qb3 |
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Verfasst am: 21.01.2007 23:04 |
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... weil die Verjährungfrist 3 Jahre beträgt.
Das ist aber eine grobe Rechnung! |
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Verfasst am: 22.01.2007 12:36 |
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Ja, aber trotzdem gängige Praxis im Baufi-Geschäft... |
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Verfasst am: 02.02.2007 14:46 |
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Frage: Sollte denn in jeder Baufi diese Berechnung exakt vorgenommen werden? |
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Verfasst am: 08.02.2007 17:23 |
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@Mozart: Naja, die Richtlinien deiner Bank sind da entscheidend. Grundsätzlich geht es dabei nicht um Centbeträge, sondern einfach nur darum, das Risiko bei einer nachrangigen Besicherung zu bestimmen.
D.h. mir ist es egal, ob die kapitalisierte Vorlast anstatt 5.235,50 EUR 5.500,00 EUR hoch ist.
Entweder schreibt deine Bank hierbei bestimmte Grenzen für die Vorlast vor, in den meisten Fällen entscheidest du selbst (ggf. mit Genehmigung des entsprechenden Kompetenzträgers), welches Risiko für die Bank tragbar ist.
Grüße,
QB3 |
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Verfasst am: 10.02.2007 17:06 |
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Hi... Stimmt, auf Centbeträge kommt es hier nicht an...
Allerdings denke ich allgemein bei Vorlasten in Abt. III ist es doch nicht erforderlich bei Neugeschäften diese Berechnungen zu machen. Diese sind doch eher für Realisationswert wichtig, oder??
In Abt. II machen wir uns es "einfacher". Wir wollen vor die entsprechende Last (außer Wegerecht o.ä.) |
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Verfasst am: 11.02.2007 12:06 - Geaendert am: 11.02.2007 16:51 |
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Probleme bereiten die Reallasten in Form von Rentenzahlung.
Dazu braucht man die Lebenserwartung und den Abzinsungszinssatz. |
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Verfasst am: 12.02.2007 10:04 |
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Gerade im Neugeschäft finde ich die Berechnung besonders wichtig.
Grundsätzlich wollen wir als Bank erstrangige Grundschulden. Ist das nicht möglich, weil eine GS in Abt. III eingetragen ist, dann kapitalisiere ich diese Vorlast auf drei Jahre, um zu sehen, wieviel ich im Falle der Zwangsversteigerung schlechter gestellt bin.
Also grob gesagt: Steht in Abt. III lfd. Nr. 1 eine GS über 5.000,00 mit 5% Zinsen, so habe ich damit kein Problem. Ist aber als Vorlast eine GS über 50.000,00 mit 25% Zinsen und 10% Nebenleistung eingetragen, dann werde ich mich hüten, diese als Vorlast zu akzeptieren...
Die weitere Vorgehensweise ist Bankabhängig.
Bei uns wird mit der kapitalsieren Vorlast der Beleihungsauslauf neu errechnet, und dann wird entschieden, ob und ggf. unter welchen Auflagen/zu welchen Konditionen die Vorlast akzeptabel ist.
QB3 |
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Verfasst am: 21.07.2007 19:02 |
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Wurde beispielsweise die Zwangsversteigerung kurz vor Fälligkeit der Zinsen des Jahres 2001 am ¹ersten Werktag des folgenden Kalenderjahresª angeordnet, das heißt noch im Jahre 2001 (Be-schlagnahme), gehören zu den laufenden Zinsen nicht nur die Zinsen des Jahres 2001 und die da-nach fälligen Zinsen, sondern auch die Zinsen des Jahres 2000. Bei ihnen handelt es sich um die letz-ten vor der Beschlagnahme fällig gewordenen Zinsen. Sie gehören daher zu den laufenden Zinsen kraft der Definition in § 13 Abs.1 Satz 1 ZVG. Rückständige Zinsen sind die vor den laufenden Zinsen fällig gewordenen Zinsen. Interessant sind hier regelmäßig nur die rückständigen Zinsen der letzten zwei Jahre. Denn nur sie können mit dem Rang der Grundschuld geltend gemacht werden (§ 10 Abs.1 Nr. 4 ZVG).
Für welchen Zeitraum Zinsen der Grundschuld mit dem Rang der Grundschuld geltend gemacht wer-den können, ist daher von folgenden Faktoren abhängig: Tag der Beschlagnahme und Tag des Zu-schlags.
Berechnungsbeispiel
Der Gläubiger einer mit 18% verzinslichen Grundschuld kann daher in einem Zwangsversteigerungs-verfahren mehr als das Doppelte des Grundschuldbetrages mit dem Rang der Grundschuld geltend machen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:
Ausgangsdaten: Grundschuld über 100000 . mit 18% Zinsen
seit 18. Juni 1995; Beschlagnahme am 30. Dezember 2001; unterstellte Verfahrensdauer: 1 ¾ Jahre.
Der Gläubiger kann mit dem Rang der Grundschuld geltend machen:
1. Grundschuldkapital 100.000 €
2. Zinsen
Laufende Zinsen 18% aus 100.000 € vom 1.1. 2000 bis 1.10. 2003
(= 3 Jahre 9 Monate = 1350 Tage) 67.500 €
Rückständige Zinsen für 2 Jahre 18 % aus 100.000 €
vom 1.1. 1998 bis 31.12.1999 (= 2 Jahre = 720 Tage) 36.000 €
Summe: 203.500 €
http://www.rws-verlag.de/volltext-2002/ZfIR_Clemente.pdf |
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