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Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.10.2006 23:53
@ Anna: Du sagst, du wolltest nur wissen, wie man darauf kommt, sich Gott zu nennen. Wo war denn deine Frage? Du hast gesagt: "Nene. Echt der Hammer!"

@ Neophyte: Die "trockenen Wahrheiten" gibt es bei deiner Bank auch. Es ist leider nur so, dass die Citibank viel stärker im Visier steht. Daher treten diese Fälle auch an die Öffentlichkeit und hinterlassen den Eindruck, dass das bei der Citibank die Regel wäre.
Dabei hat jede Bank viele viele Schwächen; bei den anderen werden sie leider nur weniger publik gemacht als bei der Citi. Im Prinzip haftet der Citi das negative Image der KKB-Bank an, wodurch sich der Fokus auf die Citi begründet.

@ djb: Der Artikel, den du gepostet hast, ist 2 1/2 Jahre alt. Ich glaube nicht, dass man das aktuell nennen kann. Außerdem ist der Stern wie jede andere Zeitung auch von Schlagzeilen abhängig. Ich will um Gottes Willen nichts unterstellen, aber Zeitungen neigen im Allgemeinen dazu, nur eine von zwei Meinungen zu hören, und das finde ich Schade.

@ Epic: Ich rege mich nicht auf, ich lasse nur nicht zu, dass gewisse Aussagen unreflektiert im Raum stehen bleiben und dadurch der Eindruck erweckt wird, dies sei die absolute Wahrheit.

Danke fürs Lesen
anna
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.10.2006 08:51
Meine Frage lautete: Wie kommt man auf die IDEE sich Gott zu nennen? Aber ist doch auch egal, ist vielleicht was sehr böse rübergekommen obwohl ich das nicht sooo böse sondern eher "lustig Kopfschüttelnd" gemeint habe!

So und jetzt muss sich doch keiner mehr aufregen!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 09:07
Mal einen kleinen Exkurs zum Thema NIcknames:

Im Internetbereich wird ein Nickname bei diversen Diensten wie dem Chat oder den zahlreichen Diskussionsforen – teilweise übergreifend – verwendet, um seinen Realname nicht anderen Benutzern preisgeben zu müssen und eine gewisse Anonymität zu wahren, was für viele mit Sicherheit auch den Reiz dieser Kommunikationsform ausmacht. Auch die Wikipedia selbst verwendet Nicknamen zur Identifikation ihrer Benutzer.Die Tatsache, dass zwei gleiche Nicknamen zur Vermeidung von Verwechslung gemieden werden, sowie die Freiheit bei der Wahl des Namens, führen oft zur Wahl phantasievoller Namen, die teilweise die Persönlichkeit oder Vorlieben des Benutzers widerspiegeln und unter denen er sich bei regelmäßiger Nutzung eine eigene Identität aufbauen kann.Manche Nicknames sind bewusst ironisch angelegt, wie etwa Nerd.

Es ist doch müssig über den Namen eines Community-Mitglieds zu diskutieren...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 09:14
@ gott:

Jaja, man muss auch erst einmal den Fokus auf sich lenken.
Wieso hört man sowas nicht mal von einer Commerzbank, Dresdner Bank, Deutschen Bank, Volksbank, Sparkasse????????

--------------------------------------------------

Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*

anna
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.10.2006 09:17
Das hast du sehr schön erklärt!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 09:51 - Geaendert am: 13.10.2006 09:56
@Gott: Ja der Artikel ist 2,5 Jahre alt. Der Fall ist sogar noch älter...der war noch aus DM Zeiten..aber denkst du ich setzt mich jetzt hier hin nu rum dir per I-Net-Recherche zu bewisen das es bei euch solche fälle eindeutig häufiger gibt als bei anderen Banken...mir war es einfach zu müßig da jetzt weiter zu suchen...aber versuchs doch mal selbst...

1. Gib mal bei Google Verbraucherschutz(bzw. -schützer) und Commerzbank ein

und dann Verbraucherschutz(bzw. -schützer) und Citibank

ich finde was man da so sieht spricht für sich....bei der Citi hatt eich innerhalb von 1 min den artikel gefunden..beoi der Coba hab ich in 5 min nix gefunden...
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 10:05
Aber lassen wir das Thema doch einfach, denn es hat keinen Sinn viele von uns haben nunmal einen solchen Fall schon mitbekommen...da lässt sich einfach nicht dran rütteln....
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 13:05
Von euch kommen auch unzufriedene Kunden zu uns, das kann man auch nicht bestreiten.

Auf die Frage, warum sich diese Fälle ausgerechnet bei der Citibank häufen, hab ich schon einige Male geantwortet. Die Citibank ist die größte Bank der Welt (Citigroup) und steht einfach mehr im Fokus, wodurch der Eindruck erweckt wird, bei uns seien solche Fälle die Regel. Außerdem sollte man nicht den Einfluss der KKB-Bank vergessen.

Zu meinem Nickname: Der spiegelt ganz und gar nicht meinen Charakter wider. Als ich mich hier anmelden wollte, saß meine Freundin neben mir und hat sich darüber aufgeregt, dass ich es nicht schaffen konnte, einen Nick auf die Beine zu stellen. Sie hat gesagt: "Mein Gott, sind alle Banker so wählerisch?" Dann hab ich mich Gott genannt. Also war der Name nur dummer Zufall.
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 13:15
29.06.2006
Gelbe Karte für Foul an Sparkassenkunden
Verbraucherschützer mahnen Ostsächsische Sparkasse wegen Bedingungen für Schließfachverträge ab

Die Ostsächsische Sparkasse (Dresden) verwendet nach Ansicht der sächsischen Verbraucherschützer in ihren Verträgen über die Anmietung von Bankschließfächern Klauseln, die die Verbraucher ungerechtfertigt benachteiligen. In Kooperation mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. wurde das Kreditinstitut deshalb jetzt abgemahnt.

Viele Verbraucher mieten Bankschließfächer an, um dort Wertsachen und wichtige Dokumente zu deponieren. Diesen Mietverträgen werden seitens der Kreditinstitute vorformulierte Vertragsbedingungen zu Grunde gelegt. Der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Dabei sieht das Gesetz ein Verbot einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden vor.
„Konkret glaubte die Ostsächsische Sparkasse, sich hinsichtlich Preisänderungen - die meistens ja nur eine Richtung kennen - völlig freie Hand einräumen zu können Das geht zu weit und grenzt an Willkür“, meint dazu Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch wenn Banken und Sparkassen ihre Preise nach billigem Ermessen frei bestimmen können, muss bei andauernden Vertragsbeziehungen die Preisentwicklung für den Verbraucher an Hand von Kriterien nachvollziehbar sein und damit für ihn vorhersehbar bleiben.

Darüber hinaus beabsichtigte die Sparkasse, Verbraucher nicht einmal über Preiserhöhungen zu informieren. Zu diesem Zweck wurde im vorgefertigten Vertragsformular des Kreditinstitutes gleich ein Kreuz an der Passage gesetzt, nach der Verbraucher auf den Zugang der Erhöhungserklärung verzichten. Einem aufmerksamen Dresdner Kunden fiel dies auf und er widersprach dieser Vorauswahl. Er wollte über die Änderung verständlicherweise eine Mitteilung der Sparkasse erhalten. Sehr erstaunt nahm der Verbraucher die Reaktion des Kreditinstitutes zur Kenntnis, nach der das Geldhaus keine Bereitschaft zeigte, ihn über die künftigen Preisänderungen informieren zu wollen.

Die ostsächsische Sparkasse hat jetzt bis zum 06. Juli 2006 Zeit, hinsichtlich der weiteren Verwendung der unzulässigen Klauseln gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte dazu keine Bereitschaft bestehen, wird eine gerichtliche Klärung unumgänglich werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 13:15
@ gott

es stimmt, dass die City-bank zur größten Bank der Welt gehört und ich glaube ganu darin liegt das Problem! Was in einem Land der Welt normal ist kann man in einem anderen nicht auch mal nur andenken. Wenn wir in der HVB durch die UniCredit schon Probleme damit bekommen. wie soll es denn dann bei euch sein?
Fackt ist, dass wir hier zum Beispiel Kunden, die bei uns keinen Kredit bekommen zur Cityybank schicken und noch keiner da keinen Kredit bekommen hat! Nur haben ca 50% von denen die den Kredit dort gemacht haben, aber bei uns das Konto gelassen haben jetzt Probleme mit dem zurückzahlen und wir geben die Kreditraten zurück.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 13:15
24.05.2005
Verbraucherzentrale stoppt unzulässige Werbung

Sparkasse darf Gewinnspiel nicht mit Beratungen koppeln
Nach Aufforderung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt die Sparkasse Elbe-Elster ab sofort die Verlosung von Freikarten für ein Konzert der Böhsen Onkelz auf dem Lausitzring in Verbindung mit der Verein-barung von Beratungsterminen ein.
Im ihrem Internetauftritt hatte die Sparkasse die Verlosung von Freikarten als Lockmittel eingesetzt, um insbesondere Jugendliche für Beratungstermine zur Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu werben. Dies beanstandete die Verbraucherzentrale, da die Kopplung von Gewinnversprechen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen unzulässig ist – mit Erfolg: Die Sparkasse Elbe-Elster hat ihren Internetauftritt nun geändert und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Grundsätzlich hält Verbraucherschützer Schaarschmidt Unfallversicherungen für junge Verbraucher nicht für ausreichend und empfiehlt statt dessen Versicherungen für die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Jeder vierte Arbeitnehmer wird heute erwerbsunfähig, in 90 % der Fälle infolge von Erkrankungen. Deshalb sollte die Arbeitskraft umfassend versichert werden. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen dafür auch je nach Geldbeutel, Vorsorgebedarf und Vorerkrankung weitere Versicherungen in Betracht.
Wie der Versicherungsschutz am besten zu gestalten ist und warum diese Risikovorsorge streng von der Kapitalbildung getrennt werden sollte, erfah-ren interessierte Verbraucher
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 13:16
15.12.2005 - 17:10 Uhr
Verbraucherschützer kritisieren Deutsche Bank wegen Fondskrise
Berlin (Dow Jones)--Verbraucherschützer haben die Ankündigung der Deutschen Bank kritisiert, nur diejenigen Privatanleger ihres Immobilienfonds Grundbesitz Invest finanziell unterstützen zu wollen, die in den vergangenen zwei Jahren Anteile erworben haben. "Das ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen", sagte Dorothea Klein vom Dachverband der Verbraucherzentralen am Donnerstag auf Anfrage. Sie frage sich, welche Strategie dahinter stecke. "Alle Anleger sollten gleich behandelt werden", forderte die Referentin für Geldanlage.
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 13:18
Anschlussfinanzierung: Der gefangene Darlehensnehmer
Eigenheimfinanzierungen bestehen oft nicht nur aus einem einzigen Darlehen. Der aufgenommene Kredit verteilt sich vielmehr auf verschiedene Verträge. Dies ist unproblematisch, wenn die Darlehen gleiche Zinsbindungsfristen besitzen. Es kann aber zu einem Problem werden, wenn die Zinsfestschreibungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Darlehensnehmer, die ihre Bank wechseln möchten, stellen dann bei der Anschlussfinanzierung häufig fest, dass sie in einer Falle sitzen.

Bei einem Ehepaar aus einer Bremer Umlandgemeinde liefen Anfang 2006 die Zinsbindungen von drei Darlehen mit einer Restschuld von insgesamt 137.000 Euro abgelaufen. Daneben bestanden noch weitere Darlehen mit Restschulden von 51.000 Euro, deren Zinsbindungen erst im Sommer dieses Jahres und im Herbst des kommenden Jahres enden. Die Darlehensnehmer wollten gerne zu einer anderen Bank wechseln, da diese deutlich bessere Konditionen für die Anschlussfinanzierung bot. Die bisherige Bank – eine Filiale der Commerzbank – signalisierte zunächst auch, dass sie diesem Wechsel keine Steine in den Weg legen würde. Gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung sollten die Darlehen mit noch laufender Zinsfestschreibung abgelöst werden können.

Kurz bevor die Eheleute den Vertrag bei der neuen Bank unterschreiben wollten, teilte die Commerzbankfiliale jedoch mit, dass die gewünschte vorzeitige Ablösung der übrigen Darlehen doch nicht möglich sei. Es gebe einen Beschluss der Bankzentrale, solchen Ablösewünschen nicht mehr nachzukommen.

Für die Darlehensnehmer war das Angebot der neuen Bank damit geplatzt. Theoretisch hätte die Kreditsumme zwar auf die frei werdenden 137.000 Euro begrenzt und nur ein teilweiser Bankwechsel vorgenommen werden können. Tatsächlich basierte das Angebot aber auf der Voraussetzung, dass das Darlehen der neuen Bank an der ersten Stelle im Grundbuch abgesichert werden würde. Durch die Weigerung der Commerzbank, die anderen Darlehen abzulösen und damit auch den Platz im Grundbuch frei zu machen, konnte diese Bedingung jedoch nicht erfüllt werden.

Die Eheleute waren deshalb schon drauf und dran, zu resignieren und die erheblich schlechteren Konditionen für die Darlehensprolongation bei der Commerzbank zu akzeptieren. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale und der Vereinbarung eines Forward-Darlehens für die noch nicht freien Darlehen konnte schließlich doch noch eine Lösung für den gewünschten Bankwechsel gefunden werden.

Nicht immer lassen sich jedoch solche Lösungen finden. Und falls doch, sind sie mitunter weniger günstiger als ein klarer Schnitt mit vollständiger Ablösung des gesamten Kredites. Für die Verbraucherzentrale sind derartige Blockierungen deshalb inakzeptabel. Durch eine Vorfälligkeitsentschädigung wird die Bank wirtschaftlich so gestellt, als wenn der Vertrag erfüllt werden würde. Nur dieses Erfüllungsinteresse will der Gesetzgeber schützen. Dass Banken zeitlich versetzt auslaufende Zinsbindungen darüber hinaus dazu nutzen, wechselwillige Kunden an sich zu fesseln, ist demgegenüber ein wettbewerbswidriger Missbrauch dieses Schutzes.

Für die betroffenen Kunden bedeutet dies bisweilen nicht nur, dass sie Tausende von Euro mehr zahlen müssen als bei dem Wechsel zu einer günstigeren Bank. Wenn sie vorschnell den Vertrag bei einer anderen Bank unterschreiben, dann aber nicht wechseln können, droht ihnen obendrein eine saftige Nichtabnahmeentschädigung an die neue Bank. Der Verbraucherzentrale liegt derzeit ein Fall vor, in dem der Darlehensnehmer rund 17.000 Euro bezahlen soll, weil der Wechsel geplatzt ist. Solche Fälle zeigen, dass bei zeitlich versetzt auslaufenden Zinsbindungsfristen eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank nicht nur schwierig, sondern gefährlich werden kann.
anna
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Verfasst am: 13.10.2006 13:36
OHA da hast du aber Material geliefert. Ich glaube das hört hier gar nicht mehr auf!
djb
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Verfasst am: 13.10.2006 13:49 - Geaendert am: 13.10.2006 13:54
Ich glaue Gott sitzt irgendwo in Düsseldorf un dist für die Öffentlichkeitsarbeit der Citi zuständig*g*:

Bi sauf das Beispiel der Coba, sind diese Beispiele aber einfach nicht mit dem von uns angeprangerten Gebaren der Citi-, CC- und GE Money Bank bei RSV zu vergleichen. Da es nicht mit solchen enormen kosten Verbunden war bzw. In dem Fall der Deutschen Bank( womit sich die Deutsche Bank meiner Meinung nach lächerlich gemacht hat...)handelte es sich einfach um eine Geschäftspolitische Entscheidung: Gewinne opfern um Anleger zu retten oder Anleger Baden gehen lasse und gewinn maximieren.

Aber zu dem Coba Fall: @ Gott worau sresultieren denn in der Regel Baufis mit verschieden Zinsbindungen....?
Gerade m Fall der Coba liegt das daran das wir sonst keine Marktkonkurierenden Angebote liefern können. Deswegen müssen wir hier nud da mal ein Angebot ,,schustern‘‘ und wenn z.B. die KfW oder die Strukturbank RLP oder jew. ein anderer träger(z.B die EssenHyp) einfach eine gewisse Zinsbindung vorgeben, wir abewr auf deren nbiedrigen Zins angewiesen sind...dann kommt sowas dabei heraus....du kannst dir aber sicher sein das solchen Kreditnehmern gesagt wird das es da problematisch werden kann was die ablösung angeht....Ich bin da ganz ehrlich, ich hab kein Problem damit zu sagen das des Kreditgeschäft der Coba einfach verdammt schwach war die letzte Zeit. Da blieb uns nichts anderes übrig als zu versuchen so etwas zu konstruieren. Wir haben nicht umsonst vor kurzem die Eurohypo gekauft.

Es bleibt wie es ist, ich finde man kann das was edu anprangerst(mit deinen Beispielen) nicht mit dem Vergleichen was wir bei euch anprangern.

Samstagsarbeit rockt !!!

Gott
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Verfasst am: 13.10.2006 16:06 - Geaendert am: 05.06.2008 22:12
LOL

Was ist das denn jezt für eine Aussage? Sicher kann man das mit deinen Beispielen vergleichen. Es sind Negativ-Schlagzeilen!

Übrigens steht im Beitrag von der Sparkasse etwas von Koppeln. Na, wenn das mal kein Vergleich ist....
Übrigens sind gewisse Sachen in den obigen Beiträgen durch Klauseln festgeschrieben, was bei der Citi nicht der Fall ist.
Und nein, ich sitze nicht in Düsseldorf, sondern in meiner eigenen kleinen Bude.
Gott
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Verfasst am: 13.10.2006 16:16
Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Verhinderung rechtzeitiger Geltendmachung durch Commerzbank AG
Landgericht Verden verurteilt Commerzbank AG zur Zahlung von
Schadenersatz an Fonds-Anlegerin

Pressemitteilung vom 11. April 2006

Bremen, 11. April 2006. In einem vor dem Landgericht (LG) Verden geführten Rechtsstreit für einen Kapitalanleger gegen die Commerzbank AG obsiegten KTAG Rechtsanwälte (AZ 4 O 421/05). Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass die Falschberatung der Bank und die damit zusammenhängende Anlageentscheidung bereits im Jahr 1999 erfolgte und damit der Schadenersatzanspruch nach der dreijährigen Verjährungsfrist aus § 37 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) inzwischen eigentlich verjährt wäre. Allerdings nahm in diesem Fall das Landgericht Verden eine Verjährung deshalb nicht an, da es der Commerzbank unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verwehrt sei, sich auf die Verjährung zu berufen – sie hatte die Klägerin von der rechtzeitigen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches abgehalten.

Im Jahr 1999 hatte sich die Klägerin dazu entschieden, über die Commerzbank Fondsanteile in Höhe von jeweils 30.000 DM (15.384 Euro) bei dem Fonds "A.L.S.A.-Neuer Markt Plus" zu zeichnen. Zum Ende der Laufzeit im November 2004 wurden nur noch 5.670 Euro ausgezahlt. Da ein Angestellter der Commerzbank jedoch seinerzeit erklärt hatte, dass 80 Prozent des angelegten Betrags garantiert seien, machte die Klägerin die Differenz als Schadenersatz geltend. Überdies hatte noch im Frühjahr 2002 ein weiterer Commerzbank-Mitarbeiter diese Aussage bestätigt.

Aufgrund der unzureichenden Beratung geht das Gericht davon aus, dass die Commerzbank zur Zahlung des Schadenersatzes verpflichtet ist. Wegen der erneuten Falschberatung im Frühjahr 2002 kann sich die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, da sie durch diese die Klägerin davon abhielt, bereits während der Verjährungsfrist ihre Ansprüche anzumelden. Die Commerzbank muss nun an die Klägerin 12.660 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Urteil zum Download (ca. 193.70 KB)


Anmerkung

Die Commerzbank AG hat gegen das Urteil des Landgerichts Verden keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 16:18
Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW
19.08.2003
Verdeckte Entgelte für Rücklastschriften unzulässig:
Dresdner Bank unterliegt Verbraucher-Zentrale NRW

Die Dresdner Bank darf Gebühren nicht als Schadensersatz deklarieren, um auf diesem Umweg gesetzeswidrige Entgelte für Rücklastschriften zu kassieren. Das hat das Landgericht Köln jetzt entschieden, nachdem die Verbraucher-Zentrale NRW gegen unseriöse Praktiken der Dresdner Bank AG vor den Kadi gezogen war (Urteil v. 11. 6. 2003, Az: 26 O 100/02). „Bankkunden brauchen verdeckt erhobene Beträge, die eigentlich als Strafgebühr für Rücklastschriften berechnet werden, nicht zu zahlen. Darüber hinaus hat die richterliche Entscheidung bahnbrechende Bedeutung für weitere Verschleierungspraktiken bei der Entgeltberechnung von Geldinstituten“, kommentiert die Verbraucher-Zentrale NRW die Entscheidung des Landgerichts.
Gott
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Verfasst am: 13.10.2006 16:22
Versicherungsprämien als Gewinnbringer
Die Versicherungsprämien werden auf jeden Fall fällig, weil andere Sicherheiten nicht akzeptiert werden. Laut Preisangabenverordnung müssen aber alle Kosten, die für ein Darlehen anfallen, in den Effektivzins eingerechnet werden.


Tatsächlich beträgt aber der Effektivzins bei der Volksbank dann 31 Prozent pro Jahr. Das wollen die Banken unter allen Umständen verschleiern und versuchen ihre Kunden mit diesem Rechentrick über die tatsächlichen Kosten zu täuschen.


Bank
angegebener
Effektivzins p.a. tatsächlicher Effektivzins p.a.
SEB 8,61 Prozent 16,7 Prozent
Postbank 9,61 Prozent 23,6 Prozent
Norisbank 10,99 Prozent 24,4 Prozent
Volksbank 10,99 Prozent 31 Prozent
Deutsche Bank 13,37 Prozent 34,7 Prozent
Gott
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Verfasst am: 13.10.2006 16:24
Stichprobe: Kreditwunsch 10.000 Euro, Laufzeit 60 Monate
Mann 47 Jahre

Das kostet ein Darlehen mit und ohne Restschuldversicherung (RSV)

Kreditinstitut
Effektivzins ohne RSV in Prozent
Zins mit RSV in Prozent
CC-Bank 11,98 22,19
Citibank 9,62 17,67
Commerzbank 11,25 17,72
GE Money Bank 8,99 19,61
Hamburger Bank 8,99 18,56
Norisbank 8,49 17,86


Komisch, Citibank ist günstiger wie die Commerzbank.....
Also das kann man ja nicht bagatellisieren oder runterspielen. Es ist, wie es ist.
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