Was ist die nachschüssige Tilgungsverrechnung? |
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Verfasst am: 25.09.2005 00:54 - Geaendert am: 25.09.2005 00:56 |
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Guten Abend,
weiß jemand von euch was eine nachschüssige Tilgungsverrechnung bei Annuitätendarlehen ist???
Ich verstehe darunter nur Bahnhof und finde in der Literatur auch nichts gescheites.
Folgendes habe ich gefunden:
Wer kann mir das erläutern???
Die Standardbedingungen bei den meisten Hypotehkenbanken sehen vor, daß jede Tilgungsleistung sofort ab dem planmäßigen Zahlungstermin bei der Zinsrechnung berücksichtigt wird (sofortige Tilgungsverrechnung). Eine nachschüssige Tilgungsverrechnung verteuert ein Darlehen bei gleichbleibendem Nominalzinssatz.
Danke für eure Hilfe!
MfG
ICE |
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Verfasst am: 25.09.2005 16:36 |
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Wahrscheinlich ist damit die Berechnung der Tilgungsleistung bei der Anuität gemeint.
Der Kunde zahlt ja bei einem Anuitätendarlehen jeweils eine Rate, die aus Zins und Tilgungsleistungen besteht. Mit jeder Verrechnung der Raten auf das Darlehen, wird der Anteil des Zinses kleiner und der Anteil der Tilgung größer. Wenn die Tilgung nun anstatt einmal pro Monat z.B. nur alle 3 Monate verrechnet wird, dann bleiben die Anteile zunächst gleich und somit verteuert sich die ganze Sache. |
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Verfasst am: 25.09.2005 20:12 |
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Wird die Tilgung nicht sofort mit verrechnet erhöht sich der Effektivzinssatz. Meines Wissens gibt es ein Urteil, welches besagt, dass die Vereibarung einer nachschüssige Tilgungsverrechnung ausdrücklich im Vertrag genannt werden muss. Andernfalls ist diese nichtig. Ich glaube aber, dass diese in der Praxis nicht mehr vorkommen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 25.09.2005 20:51 |
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... dafür habe Richter gesorgt.
Es war schon ein Frechheit, die Tilgungen nicht zinswirksam zu verrechnen. |
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Verfasst am: 25.09.2005 21:47 |
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@ Hermann:
In der Tat... lt. einem unserer Dozenten war dies früher (die Zeitspanne kann ich nicht genau definieren) teilweise Gang und Gebe.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 25.09.2005 22:57 |
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Ahja, vielen Dank für Eure Antworten!!
MfG
Iceman |
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Verfasst am: 26.09.2005 19:53 - Geaendert am: 26.09.2005 19:56 |
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@Cupra :
Hmm bist Du dir sicher das der effektiv Zinssatz bei einer nachschüssigen Tilgungsverrechnung höher wird? Ich habe heute mit ner Baufiberaterin gesprochen, die meinte das es gerade herumgedreht ist. Sie hat mir das so erklärt, dass der Effektivzins faktisch der "Nutzen" der Bank ist, d.h werden die Zinsen nachschüssig verrechnet, so fehlt der Bank ja die monatliche Annuität, (dies lässt den effektiven Zins fallen weil geringere nutzen für die bank) die sie könnte weiter verleihen. Ich habe das bei uns auch mal mit dem Kreditmanager durchgerechnet und kam auf das selbe Ergebnis....
mhm bin ein bisserl verwirrt..
mfg
iceman |
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Verfasst am: 26.09.2005 20:03 |
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Achtung: Es heißt nicht nachschüssige Tilgungszahlung.
Die Zahlung der Annuität erfolgt unterjährig, z. B. monatlich. Wenn nun die Tilgungsrate nicht mit Eingang, sondern erst später erfolgt, erhöht sich der tatsächliche (effektive) Zinssatz, weil der Kreditnehmer nach für die Zeit Zinsen zahlt, in der schon die Tilgung eingegangen ist. |
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Verfasst am: 26.09.2005 23:09 |
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Ahja...danke, jetzt hat es "klick" gemacht!!!!
;-))
mfg
Iceman |
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