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Verfasst am: 19.09.2005 22:25 |
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Die Belastung wird ermittelt nach § 40 c Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen
Ermittlung der Belastung
1. aus der Belastung aus dem Kapitaldienst und
2. aus der Belastung aus der Bewirtschaftung.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bvo_2/__40c.html
BVO 2 § 40d Belastung aus dem Kapitaldienst
(1) Zu der Belastung aus dem Kapitaldienst gehören
1. die Fremdkapitalkosten,
2. die Tilgungen für Fremdmittel.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bvo_2/__40d.html
BVO 2 § 41 Belastung aus der Bewirtschaftung
(1) Zu der Belastung aus der Bewirtschaftung gehören
1. die Ausgaben für die Verwaltung, die an einen Dritten laufend zu entrichten sind,
2. die Betriebskosten,
3. die Ausgaben für die Instandhaltung. |
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