Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 62
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Volkls
J4smin3
OlexaLeleka
setis64664
MathiasDuerr

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Scheck im Stoffkatalog...
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.02.2004 11:08
Hallo Cobabanker,
folgende Infos habe ich hierzu noch gefunden:
INLÄNDISCHE gekreuzte Schecks: stellen im Zweifelsfall eine unklare Weisung dar (da es diese wie mehrfach angesprochen nach dem ScheckG nicht gibt), die bei einer Bearbeitung zu Rückfragen und damit Verzögerungen führen kann.

Will man einen Scheck im Inland als Verrechnungsscheck kennzeichnen, sollte man unbedingt die Formulierung "Nur zur Verrechnung" ausschreiben.
Die praktizierte Lösung, nur zwei parallele Striche auf der Vorderseite anzubringen ist nicht ausreichend. Damit handelt es sich eigentlich um einen gekreuzten Scheck, den es aber in Deutschland so nicht gibt.
Da es verschiedene Gerichtsurteile hierzu gibt, kann zwischen einer Behandlung als Barscheck, einer Behandlung als Verrechnungsscheck oder einer Unterstellung einer unklaren Weisung (die nicht ausgeführt werden kann bzw. durch Rückfragen erst zu klären ist) alles passieren.
Cobabanker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.02.2004 16:55
Okay, also ist es nicht sicher!

Na gut, da in aller Regel kein Vermerk drauf steht, ging ich halt davon aus, dass dieser aus genannten Gründen als Barscheck verwendet wird. Mein Lehrer bestätigte mir das auch so in dieser Form. Aber wir wissen ja:

Man lernt nie aus!

Eine Frage noch, wo hast du das denn gefunden?
TripleX
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.02.2004 17:48
Bei den Verrechnungsschecks gibts doch so ne Regelung, wer diese evtl. auch barauszahlen darf und wer nur absolut gegen Kontogutschrift? Wo find ich die?
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.02.2004 17:54
Auch im ScheckG: http://dejure.org/gesetze/ScheckG/39.html

Der BEZOGENE darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen.
Cobabanker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.02.2004 19:13
Das heißt, der Bezogene hat sich nur an diese Weisung zu halten. Theoretisch könnte jede andere Bank bar auszahlen, wird aber praktisch nicht so gehandhabt. Ist ja auch ganz logisch. Wie wollte ich denn z.b. die Unterschrift des Ausstellers kontrollieren?

lg
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse