Scheck im Stoffkatalog... |
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Verfasst am: 14.02.2004 11:08 |
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Hallo Cobabanker,
folgende Infos habe ich hierzu noch gefunden:
INLÄNDISCHE gekreuzte Schecks: stellen im Zweifelsfall eine unklare Weisung dar (da es diese wie mehrfach angesprochen nach dem ScheckG nicht gibt), die bei einer Bearbeitung zu Rückfragen und damit Verzögerungen führen kann.
Will man einen Scheck im Inland als Verrechnungsscheck kennzeichnen, sollte man unbedingt die Formulierung "Nur zur Verrechnung" ausschreiben.
Die praktizierte Lösung, nur zwei parallele Striche auf der Vorderseite anzubringen ist nicht ausreichend. Damit handelt es sich eigentlich um einen gekreuzten Scheck, den es aber in Deutschland so nicht gibt.
Da es verschiedene Gerichtsurteile hierzu gibt, kann zwischen einer Behandlung als Barscheck, einer Behandlung als Verrechnungsscheck oder einer Unterstellung einer unklaren Weisung (die nicht ausgeführt werden kann bzw. durch Rückfragen erst zu klären ist) alles passieren. |
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Verfasst am: 14.02.2004 16:55 |
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Okay, also ist es nicht sicher!
Na gut, da in aller Regel kein Vermerk drauf steht, ging ich halt davon aus, dass dieser aus genannten Gründen als Barscheck verwendet wird. Mein Lehrer bestätigte mir das auch so in dieser Form. Aber wir wissen ja:
Man lernt nie aus!
Eine Frage noch, wo hast du das denn gefunden? |
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Verfasst am: 15.02.2004 17:48 |
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Bei den Verrechnungsschecks gibts doch so ne Regelung, wer diese evtl. auch barauszahlen darf und wer nur absolut gegen Kontogutschrift? Wo find ich die? |
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Verfasst am: 15.02.2004 19:13 |
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Das heißt, der Bezogene hat sich nur an diese Weisung zu halten. Theoretisch könnte jede andere Bank bar auszahlen, wird aber praktisch nicht so gehandhabt. Ist ja auch ganz logisch. Wie wollte ich denn z.b. die Unterschrift des Ausstellers kontrollieren?
lg |
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