Die Karte läuft auf einen Kontoinhaber.
Dieser muss auch mit der Unterschrift auf der Rückseite die Karte beschriften.
So wenn jetzt ein Dritter die Karte bekommt.Woher will ein GEschäft bzw. ein KI wissen ob die Karte weitergegeben wurde???
Sie könnte genauso gut annehmen die Karte wurde gestohlen,da die Unterschrift auf der Rückseite nicht mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt(bei POZ/ELV).
Bei Abhebungen am GAA oder bei POS zahlungen sieht das wiederum anderst aus.
Denn hier muss der Kunde ja die PIN eintippen und dnan kann das KI bzw. das GEschäft solange keine Verlustmeldung/Sperre gemeldet und eingegeben ist annehmen das der Karteninhaber rechtmäßiger Inhaber ist.Alle Male Aqua Maler!!
Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören! |