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| Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
| Moderator: TobiasH |
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| GmbH und nur einem Gesellschafter |
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| Verfasst am: 07.09.2014 13:26 |
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Hey,
ich grüble grade über einer Aufgabe.
Zusammengefasst: Eine GmbH mit nur EINEM Gesellschafter, hat 2 Jahre hintereinander unter 500.000€ Jahresumsatz und 50.000€ Reinerlös gehabt. Ist diese GmbH dadurch von der Pflicht der Inventur etc. befreit, da sie nur einen Gesellschafter hat, oder ist die GmbH als natürliche Person zu sehen und der Gesellschafter dadurch kein Einzalkaufmann? |
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| Verfasst am: 07.09.2014 16:51 |
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Obwohl die GmbH nur einen Gesellschafter hat, ist sie immer noch als eine juristische Personen des privaten Rechts und keine natürliche Person zu sehen. |
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| Verfasst am: 23.07.2026 21:30 |
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Guten Tag, ich möchte noch einen wichtigen Punkt hinzufügen. Eine GmbH gilt unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter stets als juristische Person des Privatrechts, daher bleiben die Pflichten zur Inventarisierung und Buchführung bestehen, egal ob es einen oder mehrere Gesellschafter gibt. Falls Sie jedoch die Auflösung der Gesellschaft oder einen Wechsel der Rechtsform in Betracht ziehen, empfehle ich Ihnen, professionelle juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die internationale Anwaltskanzlei Zahist begleitet genau solche Prozesse, von der Analyse der steuerlichen und rechtlichen Situation bis zur vollständigen Löschung aus dem Unternehmensregister, mehr dazu finden Sie unter https://zahist.lawyer/de/ourServices/business-law/liquidation-eines-einzelunternehmers/, wo die Anwaltskanzlei Zahist den gesamten Ablauf sehr übersichtlich erklärt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Klärung Ihrer Situation. |
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