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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Spekulationsfrist - Fonds???
 
engelly
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2002 15:33
Hi!

Fallen denn Kursgewinne aus dem Erwerb, bwz. der Veräußerung von Fondanteilen auch unter die Spekulationsfrist??? oder sind die generell steuerfrei?
Hab das vergessen:-(
Lil_Broker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2002 15:42
Das ist momentan gar nit so einfach zu erklärewn glaub ich!!! Die Regierung will das ja allgemein versteuern!!

Generell müssen die Gewinne während der Spekulationsfrist versteuert werden! Darüber hinaus teilen sich die Erträge aus Fonds (je nach Fonds) ja in Kursgewinne... Dividenden...Mieterträge...Zinserträge usw.auf!!!
Also nit einfdach aber irgendwie doch logisch!!!

Soll dir jemand andres sagen wie das genau ist!!! Hab da jetzt kein Bock zu!!!

Grüße

Nicht vergessen... immer auf den Gegenverkehr achten und denkt dran....WIR SIND DIE GEILSTEN!!!

broker9
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2002 15:52
Spekulationsgewinne bei Fonds werden einfach mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag besteuert.

Kein Halbeinkünfteverfahren.
Desperados83
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 16:22
bist du dir sicher dass da keine Halbeinkünfteverfahren gilt (broker9)??

da wäre ich mir net so sicher. schau mal nochmal nach.

gruß Chris

P.S. Besteuerung auf alle Fälle mit Kest + Soli

Desperados83@web.de

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2002 16:35 - Geaendert am: 20.11.2002 18:23
@ broker9: Aua! Deine Äußerung zu KESt und Veräußerungsgewinnen ist total falsch. Tschuldigung!

Was uns nächstes Jahr blühen wird, spielt für die schriftliche Prüfung zum Glück keine Rolle. Es gilt der Grundsatz, dass die Aufgaben nach geltendem Recht zu bearbeiten sind. Die Änderungen werden frühestens Mitte Februar gültig.

Veräußerungsgewinne aus einem Fondsverkauf werden genauso gehandhabt wie bei einem Verkauf von Aktien, Renten oder anderen Wertpapieren. Also grundsätzlich steuerfrei. Die Gewinne unterliegen nur der Einkommensteuer, sofern "der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt" (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und die Freigrenze von 512 Euro GESAMT-Gewinn überschritten wurde (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG). Es handelt sich dann - bei Privatanlegern - um die Einkunftsart "Sonstige Einkünfte".
Im Gegensatz zu Gewinnen aus Aktien wird auf [Gewinne aus] Investmentfonds nicht das Halbeinkünfteverfahren angewendet.

Ausführliche und aktuelle Infos zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Kapitalerträgen aus Investmendfonds:

http://www.deka.de (unter dem Menüpunkt Fondsakademie)

http://www.voba-kleverland.de/downloads/steuerrefom_2000_wgz.pdf

http://www.mannheimer-fonds.de/basis/

P.S. Die Besonderheiten von ausländischen Fonds sind nicht relevant.
tgm
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 17:28
Hallo Katja,
ich glaub des Statement ist nicht ganz richtig

"Im Gegensatz zu Gewinnen aus Aktien wird auf Investmentfonds nicht das Halbeinkünfteverfahren angewendet "

Laut deiner angebenen Quelle
http://www.voba-kleverland.de/downloads/steuerrefom_2000_wgz.pdf
Seite 20 sind auch Aktienfonds und gemischte Fonds wie AS-Fonds vom Halbeinkünfteverfahren betroffen da Sie Dividendenerträge haben.

MFG
Thomas
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2002 18:13 - Geaendert am: 20.11.2002 18:21
@ tgm

Wenn du eine Seite weiter in der besagten Broschüre blätterst, kannst du Folgendes lesen:

"Keine Änderung der Besteuerung von Kursgewinnen innerhalb der Spekulationsfrist: Kursgewinne sind auch weiterhin im Privatvermögen unter der Voraussetzung steuerfrei, dass zwischen Kauf und Verkauf der Investmentfondsanteile mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist). Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, sind Kursgewinne in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr 1.000 DM [512 Euro] oder mehr betragen. Innerhalb der Spekulationsfrist findet das Halbeinkünfteverfahren also keine Anwendung. Ein wichtiger Punkt: Wenn die Spekulationsgewinne im Kalenderjahr die Freigrenze übersteigen, müssen die gesamten Spekulationsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden."

Anmerkung: Hier wird fälschlicherweise von "Kursgewinnen" gesprochen, es handelt sich aber nach dem EStG um "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" (Veräußerungsgewinne). Außerdem spricht man bei einem Investmentfonds vom Preis und nicht wie bei Aktien und Anleihen vom Kurs.

Das HEV wird auf Dividenden angewendet, die bei einer Anlage in einen Aktienfonds erzielt werden. Diese zählen aber zu den Kapitalerträgen und nicht zu den sonstigen Einkünften.
tgm
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 22:40
Sorry hatte es verwechselt (Kursgewinne/Veräußerungsgewinne und Erträge)

Heißt das im Klartext, wenn ich innerhalb eines Jahres Fonds kaufe und verkaufe habe ich sog. Veräußerungsgewinne und muss sie aber erst versteuern ab 512 € .
Aber ich darf die Freigrenze nicht wie bei Dividendeneinkünften x 2 nehmen, weil bei Fonds kein Halbeinkünfteverfahren angewendet wird.

Ist des so korrekt?

MFG
Thomas
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2002 10:05
Soweit richtig. Aber:

- Sobald die Freigrenze überschritten ist, wird der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert. Entsprechende Veräußerungsverluste können gegengerechnet werden. Bei Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus Aktien wird das HEV angewendet. Bei Anleihen nicht.

- Dividendeneinkünfte sind Kapitalerträge! In dem Fall wird der Sparerfreibetrag in Anspruch genommen. Hier gilt für Dividenden immer das HEV, ob aus Aktien oder Fonds. Bei Zinsen aus Anleihen oder Fonds nicht.
 

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