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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Besteuerung von Fonds (Investmentzertifikaten)!? |
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Verfasst am: 07.05.2003 19:31 |
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Hi!
Kann mir das mal bitte jemand, in einem Abschlussprüfungs-relevanten Umfang, erklären?
Gibts da Unterschiede zwischen Rentenfonds und Aktienfonds bzw. Mischfonds?
Wann/Ob überhaupt nehme ich da ZaSt oder KeSt und inwieweit ist das Halbeinkünfteverfahren relevant?
Danke sehr!Gruss
mj |
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Verfasst am: 07.05.2003 20:00 - Geaendert am: 07.05.2003 20:26 |
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Hallo Mausejule,
ich hoffe ich kann dir ein wenig weiterhelfen.
Der Fondsanleger darf grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden als der Direktanleger in Wertpapieren. Fonds gelten grundsätzlich als nicht steuerpflichtiges Sondervermögen. Ein Fonds realisiert Kursgewinne steuerfrei. Daher ist der Anleger mit der Steuererklärung am Zuge. Von den Zinserträgen, die dem Fonds zufließen (Stückzinsen, Zwischengewinne wird 30% ZAST zuzüglich 5,5% Soli belastet und an das Finanzamt abgeführt. Ebenfalls muss auf Gewinne aus Termingeschäften ZAST abgeführt werden, wenn die Laufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Für Fonds gilt das Halbeinkünfteverfahren bei der Veräußerung NICHT. Dividenden ausländischer Fonds müssen voll versteuert werden. Gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne werden den Stückzinstopf hier nicht gutgeschrieben.
Ich denke, das dürfte das wesentliche sein und mehr musst du für die Prüfung auch nicht wissen.
Gruß Merton |
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Verfasst am: 07.05.2003 20:10 - Geaendert am: 07.05.2003 20:28 |
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@Merton20
Gib mal unter google.de
Halbeinkünfteverfahren Aktienfonds
ein. Dann wirst Du eines Besseren belehrt.
Nun zur eigentlichen Frage:
Grundsätzlich werden Erträge aus der Anlage in Investmentfonds wie solche aus der Direktanlage besteuert.
Sind Aktien im Depot, dann gbit es 20 % KESt.
Sind Anleihen im Depot, dann gibt es 30 % ZASt.
Näheres hierzu vom BVI
http://www.bvi.de/downloads/CORE-4TPLR6v_stsenkg_0207.pdf
Zu Halbeinkünfteverfahren bei Aktienfonds:
http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/ba-156.asp
Der Privatanleger, der Anteile an inländischen Fonds hält, versteuert ausländische Dividenden seit dem 01.01.2001 nach dem Halbeinkünfteverfahren. Grundsätzlich seit dem 01.01.2002 leitet der inländische Fonds inländische Dividenden an den Privatanleger weiter, der diese nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern hat.
Spekulationssteuer (nunmehr Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) fällt erst dann an, wenn der Privatanleger innerhalb der Spekulationsfrist Anteile veräußert oder zurückgibt und seine gesamten Spekulationsgewinne (Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) im Kalenderjahr 512 Euro erreichen
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, die im Privatvermögen gehalten werden, sind, sofern sie innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) veräußert werden, in voller Höhe abzüglich Zwischengewinn bei Erreichen von Euro 512 als Gesamtsumme aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Das Halbeinkünfteverfahren gilt hier nicht. |
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