Fahrkarten von der Steuer absetzen? |
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Verfasst am: 02.07.2008 21:22 |
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Mal ne private Frage...
Kann ein Student die Fahrtkosten zur Hochschule in irgendeiner Weise von der Steuer absetzen? Vielleicht als Sonderausgaben o.ä.? Die Fahrkarten werden von den Eltern bezahlt.
Danke für Eure Antworten! |
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Verfasst am: 02.07.2008 21:47 |
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Kommt drauf an, was für ein Student du bist!?
Also als Vollzeitstudent...naja...*g*...erübrigt sich deine Frage, denn wer keien direkten Steuern zahlt, der kann auch nichts von nichts absetzen!
Wenn du BA oder Abend-/Fernstudium machst, dann kannst du es natürlich von der Steuer absetzen, da es ja Fortbildungskosten sind, die dein Einkommen erhalten und nachhaltig sichern sollen!
Musst halt nur schauen, dass du auch über die pauschalen Werbungskosten von 920,- € drüber bist. Ansonsten die Pendlerpauschale von 0,30 € ab dem 21.ten Kilometer ansetzen (bringt meistens die größte Wirkung) oder die Fahrkarten an sich mit der EKSt-Erklärung einreichen
MfG Johnie_Walker |
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Verfasst am: 02.07.2008 22:53 - Geaendert am: 03.07.2008 12:01 |
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Von der "Steuer absetzen" kann man nicht.
Man kann nur das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Wenn überhaupt, dann kann man die Kaufkosten der Fahrkarten absetzen.
Wer kein Einkommen hat, kann es auch nicht reduzieren!
Zudem kann nur derjenige, der die Ausgaben hat, steuerlich als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben ansetzen.
Die Eltern können die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten geltend machen.
Die Eltern erhalten einen Ausgleich als Kinderfreibetrag bzw. als Kindergeld. |
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Verfasst am: 03.07.2008 09:04 |
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äh.... pändlerpauschale ab dem 21ten kilometer???
seit wann gibts die wieder???????? |
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Verfasst am: 03.07.2008 11:52 - Geaendert am: 03.07.2008 11:55 |
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Pendlerpauschale!
Die Bundesregierung hat durch Änderung der Regelungen zur so genannte Pendlerpauschale (korrekt Entfernungspauschale) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2007 das sog. Werkstorprinzip eingeführt. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit sind zurzeit noch ab dem 21. Kilometer steuerlich abzugsfähig.
Die Neuregelung zur Entfernungspauschale wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 umgesetzt. Danach sind ab 1. Januar 2007 die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Als Härtefallregelung für Fernpendler wird die Entfernungspauschale aber i.H.v. 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer.
Es soll geändert werden. |
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Verfasst am: 03.07.2008 13:18 |
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@ hermann
was soll geändert werden? dass ich, auch wenn ich nur 25 km einfach hab, am tag dann sozusagen 4+25 km absetzen kann?
sorry, blick da nicht so ganz durch, weil meine ausbildung mach ich grad noch in meinem wohnort. aber in 12 tagen muss ich dann täglich insgesamt ca. 50 km fahren.
grüße |
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