verkaufsgespräch mit 4P |
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Verfasst am: 09.06.2008 15:43 - Geaendert am: 09.06.2008 15:46 |
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kann mir jemand helfen muss demnächst ein verkaufsgespräch über 4 P machen, aber ich weiß gar nicht was ich den kunden fragen soll etc. In der aufgabe ging es um ein ehepaar! er ist selbständig und sie teilzeit angestellt zusammen haben sie ein Netto-Einkommen von 33000€ und wollen nun was über staatliche Förderungen wissen. und wie ist das eigentlich wenn sie 37000€ zusammen verdienen? bekommen sie dann auch staatl. förderung wegen den einkommensgrenzen?
Hat jemand zufällig nen leitfaden zu diesem thema? |
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Verfasst am: 09.06.2008 16:43 |
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Staatliche Förderung auf jeden Fall bei Riester und WOP
Für Arbeitnehmersparzulage müsste man das genaue zu versteuerten Einkommen kennen...
VL dürfte aber auch kein Problem sein bei dem Einkommen, wenn man Werbungskostene etc abzieht |
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Verfasst am: 09.06.2008 16:46 |
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Riester! Ist zwar ausgelutscht, aber dennoch immer passend :-) |
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Verfasst am: 09.06.2008 16:53 |
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Bekommt "er" denn überhaupt eine der Zulagen .
Er ist doch selbstständig !!!
Zumindest weiß ich dass er bei Riester nicht prämienberechtigt ist |
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Verfasst am: 09.06.2008 18:03 |
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"Teilzeitangestellte" <-- Na wie wärs? |
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Verfasst am: 10.06.2008 15:39 |
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Und was für Fragen kann man in so einem Verkaufsgespräch stellen? |
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Verfasst am: 10.06.2008 16:47 |
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selbständige vll rürup? |
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Verfasst am: 10.06.2008 18:03 - Geaendert am: 10.06.2008 18:10 |
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Ja er bekommt eine Riesterzulage, wenn die Ehefrau über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis verfügt Sie ist unmittelbar förderungsberechtigt er mittelbar.
Sie muss sparen um die Zulage zu bekommen, er bekommt sie aufgrund ihrer Einzahlungen muss also selber nichts einzahlen, bei manchen Anbietern muss er 60 € p. a. einzahlen.
Sie muss natürlich einen Vertrag haben der bespart wird damit er die Prämie auch bekommt.
Wenn das Thema 4 P ist, dann bist du wohl bei einer Voba und es geht um die 4 Prämien:
- Wohungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage für Bausparen
-Arbeitnehmbersparzulage für Fondssparen
- Riester
Wohungsbauprämie werden die auf jeden Fall bekommen.
Für die AN Sparzulage würde ich mal nach einem Steuerbescheid fragen, um das wirkliche zu versteuernde Einkommen zu wissen.
Auch unbedingtes Gesprächsthema, Rentenvorsorge für Selbständige |
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Verfasst am: 10.06.2008 19:59 |
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Das zu versteuernde Einkommen liegt wesentlich unter dem Netto-Einkommen von 33000€.
Grenze 35.800 € |
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Verfasst am: 10.06.2008 20:38 - Geaendert am: 10.06.2008 20:44 |
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Findes es eh schon schwierig bei selbständigen so direkt von netto Einkommen zu sprechen.
Haben Sie sich da nicht verrechnet Herr Herrmann?
Müsste es nicht heißen das zu versteuernde Einkommen liegt wesentlich über dem Nettoeinkommen.
Bruttoeinkommen
./. Werbungskosten und Freibeträge
= zu versteuerndes Einkommen |
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