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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Grenzsteuersatz |
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Verfasst am: 10.12.2002 17:49 |
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Hallo Liebe Mitazubis, ich hab da mal ne dringende Frage da ich darüber morgen ne Arbeit schreib.
Sollte der Grenzsteuersatz laut berechnung über dem Spitzensteuersatz liegen, was ist dann richtig hinzuschreiben.
Meine Berechnung stimmt auf jeden Fal. Der Grenzsteuersatz beträgt laut meiner Berechnung 50% der Spitzensteuersatz liegt jedoch bei 48,5% bitte helft mir.
Danke
euer muffin |
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Verfasst am: 10.12.2002 19:05 - Geaendert am: 10.12.2002 19:08 |
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Der Grenzsteuersatz gibt die Erhöhung der Steuerbelastung (in € oder %) an, der infolge einer Erhöhung des bisherigen steuerbaren Tatbestands um eine zusätzliche Einheit resultiert.
Der Spitzensteuersatz ist der höchste Prozentsatz, der von Privatpersonen oder Einzelunternehmern an Einkommensteuer zu zahlen ist. Dieser ist ab dem Betrag zu zahlen, bei dem die Steuerprogression endet.
Damit kann der Grenzsteuersatz nicht über den Spitzensteuersatz liegen.
Ab 1.1.2001 : Spitzensteuersatz 48,5%, erreicht bei EUR 54.998.65
Ab 1.1.2003: Spitzensteuersatz 47%, erreicht bei EUR 52.292,89
Ab 1.1.2005: Spitzensteuersatz 42%, erreicht bei EUR 52.151,77
Vergleiche: www.profi4project.com/eCon/html_de/magazin/steuern/2001/001024_7.html |
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Verfasst am: 10.12.2002 19:34 |
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Vielen , vielen dank für die promte und schnelle Hilfe es hat mir wirklich geholfe und ich hoffe jetzt steht einer guten Klassenarbeit nichts mehr im Wege.
Tschü muffin |
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