Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 46
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
MosaicMind
GreenStrides
grandex
Bjoerg
katewilson

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Verbraucherdarlehen
 
Lee80
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 14:47
Hallo,

ich mache gerade ein paar Übungen aus einem Prüfungsvorbereitungsbuch und es haben sich ein paar Fragen ergeben und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Teilweise geben die Lösungsvorschläge andere Lösungen als meine.
1)
- Ein Verbraucherdarlehensvertrag muss ausnahmslos schriftlich abgeschlossen werden.
- Das Kreditscoring soll eine möglichst objektive und zutreffende Vorhersage über die Bonität des Kreditnehmers ermöglichen.

Hier müssten doch beide Aussagen richtig sein oder ist die erste Aussage falsch weil man bei Überziehungskrediten nicht zwingend die Textform braucht?

2)
Stimmt es, dass die Verbraucherdarlehensvorschriften auch für Existenzgründungsdarlehen bis 50000 Euro gelten?

3)
Welche folgenden Aussagen sind richtig - Ratenkredit mit Festzinssatz.
a) Sie haben nur ein Widerrufsrecht, wenn es ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart wurde.
b) Die Widerrufsbelehrung muss nur einmal erfolgen und gilt für jede weitere Kreditaufnahme bei der Bank.
c) Sobald Sie über den Darlehensbetrag verfügen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
d) Sie können den Darlehensvertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung widerrufen.
e) Sofern Sie den Darlehensvertrag rechtzeitig widerrufen, muss Ihr Widerruf keine Begründung enthalten
f) Ihr Widerruf muss in Schriftform gegenüber der Bank erfolgen.

Hier soll a,c und d richtig sein. ich dachte, dass c,d, e und f richtig sind.

4)
Des Weiteren wurde gefragt, ob das Recht besteht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

a) Sie haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres
b) Sie können das Darl. mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen
c) Sie haben kein Kündigungsrecht, da ein Festzinssatz für die gesamte Laufzeit vereinbart wurde
d) Sie haben ein fristloses Kündigungsrecht gemäß BGB, da es sich hier um ein Darlehen mit Festzinssatz handelt
e) Sie können das Darlehen nach Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Auszahlung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Die Lösung sagt b und e. Ich würde sagen, dass da gar nichts richtig ist, da ich doch immer ein Kündigungsrecht habe, wenn ich das Darlehen ganz oder teilweise erfüllen will - da ist doch egal ob Festzins oder variabel, oder? Nur eine Vorfälligkeitsentschädigung muss gezahlt werden.

5) Frau Abeler möchte ein Auto kaufen, das über einen Ratenkredit finanziert werden soll. Die Bank fordert als Sicherheit die Bürgschaft des Bruders. Welche Aussagen sind richtig?

a) Verschlechtert sich die Bonität von Frau A. nach Darlehensauszahlung, ist die Bank berechtigt, eine Restschuldversicherung nachzufordern
b) Wird das Darlehen variabel verzinst, muss der anfängliche effektive Jahreszins im Darlehensvertrag nicht angegeben werden
c) Frau A. hat das Recht, das Darlehen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zu kündigen.
d) Die Bank kann die Bürgschaft von Frau As. Bruder nur verlangen, wenn die Sicherheit im Darlehensvertrag benannt wurde
e) Ein Widerruf des Darlehensvertrages durch Frau A. muss schriftlich begründet werden.

da ist doch nur d richtig, oder?

6) Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss doch der Bürge zahlen, sobald die Forderung von der Bank ihm gegenüber fällig gestellt wurde, oder?

DANKE

LG
Lee
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 15:07 - Geaendert am: 24.11.2013 15:09
Etwas viele Fragen:

zu 1) Richtig: bei Überziehungskrediten ist die Schriftform nicht zwingend
Bei Überziehungskrediten für ein Girokonto gelten die Regelungen des Verbraucherdarlehensvertrages nicht (§ 493 BGB).

zu 3) d und e

zu 4) veraltete Aufgabe

zu 5. d ist richtig

zu 6) Richtig: Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss doch der Bürge zahlen, sobald die Forderung von der Bank ihm gegenüber fällig gestellt wurde.
Lee80
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 15:39
Vielen Dank Herr Hermann. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist dann die Aussage ”Ein Verbraucherkreditvertrag muss ausnahmslos schriftlich abgeschlossen werden“ richtig.

Noch eine Frage zum Widerruf – ich dachte immer, die Widerrufserklärung muss in Textform erfolgen. Heißt das nicht Schriftform? Warum ist „Ihr Widerruf muss in Schriftform gegenüber der Bank erfolgen“ falsch?
Wenn ich über den Darlehensbetrag verfüge, ist trotzdem noch ein Widerruf möglich? Das hätte ich nicht gedacht. Muss der Kunde dann Zinsen für die Zeit der Verfügung bezahlen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 16:40 - Geaendert am: 24.11.2013 16:45
Die Aussage: ”Ein Verbraucherkreditvertrag muss ausnahmslos schriftlich abgeschlossen werden“
ist falsch.

Textform, z. B. eMail: ohne handschriftliche Unterschrift
Schriftform: handschriftliche Unterschrift
Es reicht für den Widerruf die Textform.

Der Vertrag wird rückabgewickelt. Manche Banken verlangen Zinsen.
Lee80
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 17:32
und wieder was dazu gelernt - vielen Dank
tobi1003
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2013 18:19
zu 2.

Anwendungsbereich bei Verbraucherdarlehen

u.a. - Darlehen an Existenzgründer, bei denen der Nettokreditbetrag € 75.000,00 nicht übersteigt

heißt es können auch 3 Darlehen mit z.B. € 70.000,00 unter Verbrauchervorschriften ausgegeben werden
Lee80
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.11.2013 18:53
Danke tobi
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.02.2015 18:04
Ich habe gelesen, dass in Verbraucherkreditverträgen die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden muss. Ist das die Bafin oder unterscheidet die sich je nach Bundesland oder Institut, z.B. Commerzbank, Genossenschaftsbank, Sparkasse?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Tom
tobi1003
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.02.2015 20:23
Ich arbeite in der Kreditabteilung und wie ich heute einen Vertrag durchgelesen habe, fiel mir deine Frage wieder ein.
Im Vertrag stehen 3 Stellen:

1. Die EZB
2. Die BaFin
3. Schlichtungsstelle der Sparkasse (variiert natürlich, je nach Bank)
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.02.2015 20:39
Vielen Dank - das finde ich aber super, dass Du daran gedacht hast
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.04.2015 19:14
Hallo,

beim Lernen ist noch eine Frage aufgetaucht:
In einer Aufgabe steht:

1. Vorgeschrieben ist für ein Verbraucherdarlehen die Schriftform. Dabei kann auf die Unterschrift des Kreditnehmers verzichtet werden, wenn die Annahme automatisch erstellt wird.

Diese Antwort soll die richtige sein - ist das nicht falsch - muss das nicht Unterschrift des Kredit GEBERS heißen, wenn die Annahme automatisch erstellt wird?

Vielen Dank

Tom
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2015 07:34
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 126 Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
...
((3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2015 07:38
§ 492 Schriftform, Vertragsinhalt

(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung des Darlehensgebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird.

(2) Der Vertrag muss die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche enthalten.

(3) Nach Vertragsschluss stellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung. Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung des
Darlehens bestimmt, kann der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber jederzeit einen
Tilgungsplan nach Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Vollmacht, die ein Darlehensnehmer zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erteilt. Satz 1 gilt nicht für
die Prozessvollmacht und eine Vollmacht, die notariell beurkundet ist.

(5) Erklärungen des Darlehensgebers, die dem Darlehensnehmer gegenüber nach
Vertragsabschluss abzugeben sind, bedürfen der Textform.

(6) Enthält der Vertrag die Angaben nach Absatz 2 nicht oder nicht vollständig, können sie nach wirksamem Vertragsschluss oder in den Fällen des § 494 Absatz 2
Satz 1 nach Gültigwerden des Vertrags in Textform nachgeholt werden. Hat das Fehlen von Angaben nach Absatz 2 zu Änderungen der Vertragsbedingungen gemäß §
494 Absatz 2 Satz 2 bis Absatz 6 geführt, kann die Nachholung der Angaben nur dadurch erfolgen, dass der Darlehensnehmer die nach § 494 Absatz 7 erforderliche
Abschrift des Vertrags erhält. In den sonstigen Fällen muss der Darlehensnehmer
spätestens im Zeitpunkt der Nachholung der Angaben eine der in § 355 Absatz 3
Satz 2 genannten Unterlagen erhalten. Werden Angaben nach diesem Absatz
nachgeholt, beträgt die Widerrufsfrist abweichend von § 495 einen Monat. Mit der
Nachholung der Angaben nach Absatz 2 ist der Darlehensnehmer in Textform darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist von einem Monat nach Erhalt der
nachgeholten Angaben beginnt.
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2015 23:29
Hallo,

danke Weidener,

du schreibst

Die Erklärung des Darlehensgebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird.

heißt das dann nicht, dass die Lösung zu der Aufgabe dann falsch ist?

1. Vorgeschrieben ist für ein Verbraucherdarlehen die Schriftform. Dabei kann auf die Unterschrift des Kreditnehmers verzichtet werden, wenn die Annahme automatisch erstellt wird.

Diese Antwort soll die richtige sein - ist das nicht falsch - muss das nicht Unterschrift des Kredit GEBERS heißen, wenn die Annahme automatisch erstellt wird?

LG
Tom
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.04.2015 18:19
Es wurde oben bereits angeführt:
Bei Überziehungskrediten für ein Girokonto gelten die Regelungen des Verbraucherdarlehensvertrages nicht (§ 493 BGB).
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.04.2015 20:38
danke Weidener - aber Deine Antwort ist die Antwort zur ersten Frage nicht zu der direkt über Deiner Antwort. Trotzdem vielen Dank für Deine Mühen.

Viele Grüße

Tom
leasch
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.06.2015 23:43
Und wie läuft das dann, wenn der Verbraucherkredit online, also über Vergleichsportale wie beispielsweise http://verbraucherkredit24.com/ beantragt wird? So eine Anfrage ist doch nicht bindend, weil das noch kein rechtverbindlicher Kreditvertrag ist, der da ausgefüllt werden kann oder? Und wie ist das eigentlich mit der Schufa, prüfen diese Vergleichstools automatisch, vielleicht über Schnittstellen die Bonität, sodass der Kredit automatisch vergeben oder abgelehnt werden kann? Wer kennt sich mit Kreditvergleichstools aus?

Prüfer: Was ist ein Euro-Scheck?

Azubi: Kannste Euro mit bezahlen, außer im Urlaub.

 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse