Grundschuld |
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Verfasst am: 24.05.2005 18:05 |
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Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Grundschuld mit vollstreckbaren Titel und ohne vollstreckbaren Titel erklären?
Gruß Kathrin |
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Verfasst am: 24.05.2005 18:25 |
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Also, ich würde jetzt mal an die dingliche Zwangsunterwerfungsklausel nach §800 ZPO denken. Dies bedeutet, dass die GS sofort ohne Nachweise vollstreckt werden kann.
Ganz genau krieg ich das aber auch nicht mehr zusammen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 24.05.2005 18:40 |
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Unterwirft sich der Grundstückseigentümer vor dem Notar der sofortigen Zwnagsvollstreckung nach § 800 ZPO, dann erhält der Gläuiber eine vollstreckbare Ausfertigung der Grunschuld. Fehlt die Zwangsvollstreckungsklausel muss der Gläuibiger auf Duldung der der Zwangsvollstreckung vor Gericht klagen, um einen Volsstreckungstitel zu erhalten.. |
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