Hallo zusammen,
ich habe wie o.g. Thema schon ausdrückt eine merkwürdige Aufgabe zum Thema "Abtretung von Forderungen":
Entscheiden Sie, ob die Forderungen abgetreten werden können: (als Antwortsmöglichkeiten gibt es: möglich, nicht möglich, teilweise möglich)
1. Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung
2. Unterhaltszahlungen
3. Einnahmen aus dem Betrieb eines Weinguts
4. Zinsen aus Wertpapieren
5. Kindergeld
6. Lohnforderungen
7. Renten
8. Einnahmen aus der Tätigkeit als Dolmetscher
Okay, also alle Sozialgelder fallen schon mal raus (2,5 > nicht möglich). Bei 6. würde ich sagen teilweise möglich (kann der AG ja vertraglich unterbinden). Was ist mit dem Rest? Spielt da die Pfändungsfreigrenze eine Rolle? Dann wären ja alle nur teilweise möglich..je nachdem wie hoch sie sind???
Hat jemand ne gute Idee?Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |