Wohnriester? /Bauriester? |
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Verfasst am: 07.12.2008 17:30 |
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Kann mir jmd ganz kurz und knapp schildern, was das ist?
Mein Wissensstand ist der, dass man seinen Riestervertrag mit in die Baufinanzierung, prämienunschädlich? nehmen kann? |
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Verfasst am: 07.12.2008 17:41 - Geaendert am: 07.12.2008 17:54 |
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• Bausparen ist riesterfähig.
• Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. |
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Verfasst am: 07.12.2008 17:45 - Geaendert am: 07.12.2008 18:06 |
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Erwerb oder Bau von selbst genutzen Wohnungen:
Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
Tilgung:
Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.
Genossenschaftsanteile:
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
Entschuldung:
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55118/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/113__Wohnriester__FAQ.html#1 |
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Verfasst am: 07.12.2008 17:49 |
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ahhh super, dankeschö :-) |
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Verfasst am: 20.07.2009 18:56 |
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Bei der entschuldung ist es wichtig zu erwähnen, dass der Riestervertrag "zeitnah" mit der Finanzierung der Immobilie abgeschlossen wird.....man spricht über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Darüberhinaus wir auch eine Erbenauszahlung Riester-gefördert!!! |
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Verfasst am: 20.07.2009 19:27 |
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Erbenauszahlung Riester-gefördert? |
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Verfasst am: 20.07.2009 19:34 |
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jap....steht ja auch im zusammenhang mit erwerb von eigentum, allerdings empfehle ich aus steurlichen und anderen rechtlichen gründen dass man sich vorher einigt wer mal die immobilie übernimmt und es zu lebzeiten über einen kaufvertrag festhält.
auch der erwerb eines dauerwohnrechtes ist riester-gefördert....also altenheim und solche späße |
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