Beitragsfreie Versicherungssumme |
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Verfasst am: 13.05.2008 10:43 |
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Was versteht man denn da drunter?
Hab grad ein Schreiben einer Versiicherung, dass ein Kunde auf die "Beitragsfreie Versicherungssumme" heruntergesetzt wurde.
Ich denk, wenn man keine Versicherung hat/bezahlt, hat man gar keinen Versicherungsschutz, oder? |
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Verfasst am: 13.05.2008 11:52 |
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doch, eben in höhe der beitragsfreien VS! |
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Verfasst am: 13.05.2008 13:25 - Geaendert am: 13.05.2008 13:27 |
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Anstelle einer Kündigung kann man verlangen, dass man ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. In diesem Fall setzt der Versicherer die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen als angemessen angesehenen Abzug in Höhe von ... sowie um rückständige Beiträge
Die beitragsfreie Versicherungssumme ist die Summe, die zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer herauskommt, wenn du an dem jeweiligen Stichtag die Prämienzahlung einstellst, das Geld aber in der Versicherung bleibt und sich somit weiter verzinst (zzgl. Überschüssen).
Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren (vgl. § 10) keine beitragsfreie Versicherungssumme vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Quelle:
http://www.versicherungsvergleich.de/glossary.php?id=4659 |
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