Bankfachwirt oder Abitur? |
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Verfasst am: 11.03.2011 11:01 |
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Zusatz:
Das ganze ist nach bayerischem Schul- Bildungssystem.
Ob man mit der Fachhochschulreife in anderen Bundesländern an die Uni darf weiß ich nicht. |
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Verfasst am: 11.03.2011 14:12 |
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Danke Onkelz,
dann hab ich mich nur etwas von den Begriffen durcheinanderbringen lassen.
Soziale Arbeit studiert man an der FH; meine beste Freundin studiert dies und hat Fachabi |
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Verfasst am: 11.03.2011 14:30 - Geaendert am: 11.03.2011 14:36 |
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Onkelz hat die Begriffe gut erklärt. Deshalb sollte man den Begriff Fachabi nicht benutzen, weil er nicht eindeutig ist.
Der Begriff Fachabitur wird sowohl für die fachgebundene Hochschulreife als auch für die Fachhochschulreife benutzt.
Vor Jahren wurde die „fachgebundene Hochschulreife“ umgangssprachlich als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. |
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Verfasst am: 12.03.2011 10:06 |
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Ich möchte nur nochmal betonen, dass der Abschluss des Bankfachwirtes definitiv mit der ALLGEMEINEN Hochschulreife gleichgestellt ist:
"Für die Inhaberinnen und Inhaber der Abschlüsse der Fortbildung stehen alle Fächer sowohl an
Universitäten wie an Fachhochschulen zur Auswahl. Mit dem KMK‐Beschluss wird der Abschluss
der beruflichen Fortbildung der auf schulischem Wege erworbenen allgemeinen Hochschulreife,
dem Abitur, gleichgestellt." (Quelle: KMK-Beschluss aus 2009, siehe früheres Posting).
Gruß und ein schönes Wochenende. |
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Verfasst am: 12.03.2011 18:27 - Geaendert am: 12.03.2011 18:34 |
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Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife.
Auch qualifizierte Berufstätige können in Bayern studieren. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert. So wird nunmehr folgenden Personen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:
Meisterinnen und Meistern, Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung (der genaue Personenkreis bzw. die für eine Gleichstellung zu erfüllenden Kriterien ergeben sich aus dieser Liste: Liste - Beruflich Gleichgestellte )
http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/pdf/liste_gleichgestellte.pdf
sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie.
Quelle:
http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/hochschulzugang.aspx
Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz
Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige
(1) 1Besonders qualifizierten Absolventen und
Absolventinnen der Meisterprüfung wird der fachgebundene
Zugang zur Fachhochschule für die der Meisterprüfung fachlich entsprechenden Studiengänge eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Fachhochschule absolviert haben. |
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Verfasst am: 13.03.2011 10:15 |
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@Herrmann: Ich finde bei Art. 45 des BayHSchG einen etwas anderen Wortlaut:
Art. 45
Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
(1) 1 Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Absolventen und Absolventinnen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien.
Gruß und einen schönen Sonntag noch... :-) |
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Verfasst am: 14.03.2011 17:56 |
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verstehe ich es dann richtig, dass ich mit Bankfachwirt nun auch Berufschullehrer studieren könnte?
Dachte genau dies geht nicht?!
Danke schon mal |
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Verfasst am: 15.03.2011 14:43 |
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Hallo,
hab zu diesem Thema auch mal ne Frage:
Bin von einer Geno-Bank. Da wird ja nicht der Fachwirt der IHK angeboten, man kann auch den so genannten BankCollege machen, der unter Geno-Bank soviel zählt, wie ein Fachwirt, aber eben nicht vor anderen Banken. Wenn man diesen aber hat, ist man autom. berechtigt, den IHK-Fachwirt ebenfalls ohne Extra-Semester oder so zu machen.
Meiner Frage also: Zählt unser BankCollege-Fachwirt bei einer Uni genauso viel, wie ein IHK-Fachwirt???
Danke schon mal!!!
mfg |
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Verfasst am: 16.03.2011 13:10 - Geaendert am: 16.03.2011 14:54 |
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@HF 485
Rufe einfach bei der Akademie an die können Dir die Frage beantworten.
Kann gut sein, daß dies möglich ist weil zum Beispiel den Bankbetriebswirt Bankcolleg kann man ja auch ablegen wenn man den Fachwirt über die Sparkassenakademie gemacht hat.
Eine Kollegin von mir aus dem Backoffice hat zuerst den Fachwirt über die Sparkasse dann den Betriebswirt über das Bankcolleg gemacht und ist dann zu uns gewechselt. |
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Verfasst am: 16.03.2011 13:29 |
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Vielen Dank!!!
Ja, dann werd ich da mal nachfragen.
mfg |
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Verfasst am: 16.03.2011 18:27 |
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In diesem Jahr gibt es in Bayern einen doppelten Abiturjahrgang. Es werden G9- und G8-Abiturienten Studienplätze suchen. Für dieses Jahr kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hochschulen Fachwirte für ihre Studiengänge zulassen. |
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Verfasst am: 16.03.2011 18:32 |
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@Hermann
Die Zugangsvoraussetzungen für Fachwirte in Bayern sind dieses Jahr identisch mit denen im letzten Jahr. |
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Verfasst am: 17.03.2011 21:31 |
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Danke für eure Meinungen.
LG LeiLin :-) |
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Verfasst am: 18.03.2011 17:23 |
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Wenn jemand als Bankfachwirt ohne Abitur an einer Universität studiert, sollte er sich melden. |
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Verfasst am: 18.03.2011 18:10 |
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Universitäten bestehende mindestens satzungsmäßige Regelungen, wenn nicht sogar gesetzliche, wegen G9- und G8-Abiturienten außer Kraft setzen können.
Auswahl mag erforderlich sein, aber die wohl eher nach Kriterien wie z.B. bei der ZVS.
Findige Fachanwälte werden auch solche Regelungen aushebeln und im Einzelfall Studienplätze beschaffen. |
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