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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Hilfe bei Pfändung!
 
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 11:13
ich hab da zwei Fragen.
a) Wie ist die Handhabung bei gepfändeten Schliessfächern.
Kunde ist zahlungsunfähig, Konten sind gesperrt.
Angenommen, Kunde hat Gold und Schmuck im Schliessfach. Kann es verwertet weden oder wird nur der Zugang zum Schliessfach verweigert?
b) der selbe Kunde hat diverse Versicherungen gemacht für Altersvorsorge.
Welche Auswirkungen hat die Pfändung auf die Versicherungen?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 11:22
was meinst du jetzt wem der zugang zum schließfach verweigert wird? dem kunden mit der pfändung oder dem gläubiger??
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 12:08
Dem Kunden? Ich denke, es wird verweigert, weil ja auch das Schliessfach
gepfändet ist. Aber bin mir nicht sicher?
Und übrigens, kann der Gläubiger an das Schliessfach gehen?
Wenn ja, den Inhalt verwerten? Gold, Schmuck etc???

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 12:12
also ich weis es nicht. aber ich denke, dass das schließfach nicht mit gepfändet ist. da könnten ja z.b. auch nur dokumente oder so drinnen sein die der kunde benötigt. hin darf der auf jeden fall... also bei uns ist es zumindest so, dass die kunden runter können, weil das mit dem konto gar nicht zusammenhängt. deshalb glaub ich auch dass da der gläubiger nicht hin kann. erst wenn das dann mit dem vollstreckbaren titel ist und das übers gericht geht. das weis ich aber nicht sicher...
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 12:15
Es wird nicht verweigert, da das Schließfach aus dem AGB-Pfandrecht nicht haftet. Ihm kann nur der Zugang verweigert werden, falls er die Schließfachmiete nicht zahlt.
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 12:51
Warum werden dann Schliessfächer gepfändet, wenn der
Kunde ohnehin schon an sein Fach kommt, ob gepfändet oder nicht?
Die Pfändung hat doch dann auch die Schliessfächer keine Wirkung?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 13:01 - Geaendert am: 04.05.2010 13:01
das hat doch patty gerade geschrieben. schließfächer können NICHT gepfändet werden...
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 13:49
FALSCH!

SCHLIESSFÄCHER KÖNNEN GEPFÄNDET WERDEN! Mit dem entsprechenden Gerichtsbeschluss, würde der Gerichtsvollzieher den Zugang zum
Schließfach haben und den Inhalt pfänden.

Versicherungen werden auch gepfändet.
Ausgenommen sind Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind
wenn die Versicherungssumme den in § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO in der jeweiligen Fassung gennten Beitrag nicht übersteigt.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 13:53
Gut zu wissen :)
also ich weis es halt aus der Praxis so, dass Kunden die ne Pfändung haben trotzdem ganz normal ans Schließfach können. da wird gar nicht geschaut ob ne pfändung da ist, weil die Konten übern PC geführt werden und die Schließfächer noch per Hand und Pfändungen sind bei uns nur in der EDV vermerkt. Aber wie das dann ist mit Gerichtsvollzieher und so hab ich, wie schon gesagt, keine Ahnung...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2010 14:51
HartzIV-sicher sind
- Riester- Rentenversicherungen
- Rürup- Rentenversicherungen
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2010 15:26
Mit Gerichtsbeschluss ist klar aber es ging ja ums AGB-Pfandrecht. Wenn einem Kunden sein Dispo gekündigt worden ist, darf die Bank ja nicht das Schließfach öffnen und ggf. wertvolle Sachen aus diesem verkaufen...
 

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