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HILFE! Meldungsgrenze bei Tod ans Finanzamt
 
tijara
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.07.2007 22:07
Hallo Ihr Lieben!

Ich hab mich gerade mal hingesetzt etwas für meine Abschlussprüfung zu tun ( das ist gut fürs schlechte Gewissen).
Jedenfalls steht in meinem Buch das die Meldegrenzen bei Tod ans Finanzamt 1.200€ beträgt ich hab aber irrgentwie im Kopf das sich etwas geändert hat oder ist das die gänderte Zahl?

Hoffentlich gibt es jemanden der ein besseres Gedächtnis hat als ich!

Danke schonmal!
Gruß Kristina
Andre_SPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.07.2007 23:10
Die Grenze wurde auf 2500€ angehoben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.07.2007 18:50 - Geaendert am: 08.07.2007 18:52
ErbStDV § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter

(4) Die Anzeige darf nur unterbleiben,
1. ...
2. wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2.500 Euro nicht übersteigt.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf


http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13017&forumid=1
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.07.2007 11:03
2500€ ist die neue Grenze
Pille1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.07.2007 11:42
Nochmal als Hinweis:
2500 € ist klar.
Wenn ein Schliesfach besteht, muss immer eine Meldung erfolgen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 11:49
Korrekt ! Forderungen werden nicht aufgerechnet; Darlehen KÖNNEN mit vermerkt werden. Vertrag zugunsten Dritter muss mit aufgeführt werden und die Adresse des Begünstigten !

(... für mich als Wiederholung)
Tini86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.09.2007 19:54
Werden die Beträge, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen immer aufgerundet?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2007 20:33
Ob gerundet werden soll, steht auf dem Formular.
 

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