HILFE! Meldungsgrenze bei Tod ans Finanzamt |
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Verfasst am: 07.07.2007 22:07 |
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Hallo Ihr Lieben!
Ich hab mich gerade mal hingesetzt etwas für meine Abschlussprüfung zu tun ( das ist gut fürs schlechte Gewissen).
Jedenfalls steht in meinem Buch das die Meldegrenzen bei Tod ans Finanzamt 1.200€ beträgt ich hab aber irrgentwie im Kopf das sich etwas geändert hat oder ist das die gänderte Zahl?
Hoffentlich gibt es jemanden der ein besseres Gedächtnis hat als ich!
Danke schonmal!
Gruß Kristina |
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Verfasst am: 07.07.2007 23:10 |
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Die Grenze wurde auf 2500€ angehoben. |
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Verfasst am: 10.07.2007 11:03 |
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2500€ ist die neue Grenze |
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Verfasst am: 11.07.2007 11:42 |
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Nochmal als Hinweis:
2500 € ist klar.
Wenn ein Schliesfach besteht, muss immer eine Meldung erfolgen. |
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Verfasst am: 11.07.2007 11:49 |
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Korrekt ! Forderungen werden nicht aufgerechnet; Darlehen KÖNNEN mit vermerkt werden. Vertrag zugunsten Dritter muss mit aufgeführt werden und die Adresse des Begünstigten !
(... für mich als Wiederholung) |
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Verfasst am: 19.09.2007 19:54 |
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Werden die Beträge, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen immer aufgerundet? |
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Verfasst am: 19.09.2007 20:33 |
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Ob gerundet werden soll, steht auf dem Formular. |
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