Bankgeheimnis |
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Verfasst am: 16.05.2007 15:56 |
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hallo zusammen,
werde in KF ein Referat über das Bankgeheimnis halten, aber mir fehlen noch ein paar infos um dieses referat zu erstellen und im internet weiß ich nicht wo ich noch suchen könnte und zwar wollt ich was zur entstehung und zum "einsatz im täglichen bankgeschäft" schreiben, finde aber keine infos dazu, da ich die ausbildung auch noch in einer zentrale mache, kenne ich mich mit dem filialleben nicht wirklich aus...... wäre super wenn ihr mir helfen könntet. |
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Verfasst am: 16.05.2007 16:31 |
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Wiedergabe laut Wikipedia:
Das Bankgeheimnis (in der Schweiz: Art. 47 BankG, in Deutschland im Wesentlichen als vertragliche Zusicherung ausgestaltet) bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden.
Kreditinstitute dürfen und müssen nur in gesetzlich geregelten Fällen Auskunft erteilen und bestimmten Institutionen auf Verlangen Informationen zur Verfügung stellen.
Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates (und der ehrlichen Steuerzahler) auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen. Das Bankgeheimnis wurde deswegen im Zug der Einführung der Zinsabschlagsteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer) gelockert. Mit der Einführung des Kontenabrufverfahrens ist das Bankgeheimnis in Deutschland weiter geschwächt. |
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Verfasst am: 18.07.2007 18:55 |
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Hallo.
Wollte keinen neuen Thread aufmachen.
Frage:
Kann ich einem Minderjährigen die komplette Finanzübersicht von ihm zeigen, oder gibt es da rechtliche Beschränkungen?
Ich würde ja sagen das ist kein Problem, aber andere Azubis machen mich jetzt selbst unsicher. |
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Verfasst am: 18.07.2007 19:03 - Geaendert am: 18.07.2007 19:03 |
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@kati
du schließt damit keinen vertrag ab also kannst du es ihm zeigen. die eltern haben ihre zustimmung mit kontovertragsabschluss gegeben und du bist als ki verpflichtet kontoinhabern auskunft zu geben auch wenn sie minderjährig sind.... |
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Verfasst am: 18.07.2007 19:24 |
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Bankgeheimnis gibt es doch in der Urform in Deutschland gar nicht mehr, da die staatlichen Institutionen auch ohne Erlaubnis der Bank Daten abfragen können. Die Agentur für Arbeit kann z.B. einen "Datenabgleich" machen und die bekommen raus, wenn jemand Zinsen erwirtschaftet hat.
Finanzamt brauch auch nicht erst den Segen der Bank ... |
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Verfasst am: 18.07.2007 19:25 |
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und neuerdings auch polizei und staatsanwaltschaft nicht mehr |
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Verfasst am: 18.07.2007 21:15 |
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Danke für die Antworten. |
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