AGBs |
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Verfasst am: 14.09.2006 12:17 |
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hallo zusammen,
kann mir einer sagen wie lange ein kunde widerspruchsrecht hat wenn die AGBs geändert wurden
6 wochen?
wäre super wenn mir einer hilft
gruß und kuss
loreena |
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Verfasst am: 14.09.2006 12:26 |
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Ich habe zumindest bei der BAyenLB eine sechswochenfrist gefunden. Ich denke das das bei Banken relativ einheitlich ist
,,Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen sechs Wochen schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Homebanking), auf diesem Wege widerspricht.‘‘
http://www.bayernlb.de/p/_de/idx/agbs/agbs.jsp |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:08 |
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hey...
also ich bin bei ner voba....bei uns in den AGB‘s steht auch drin, dass der Kunde binnen 6 Wochen Einspruch erheben muss.....
am besten du guckst einfach mal bei euch in den AGB‘s...da sollte das eigentlich drin stehen...
hier findest du die AGB‘s (Nr. 1 Abs. 2)
http://www.vr-media-online.de/dgverlag/130240.PDFLG
fischermans
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Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät ! xD |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:31 |
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Der Kunde kann gegen die AGB oder Änderungen der AGB immer 6 Wochen widersprechen.
Egal bei welcher Bank, bei welchem Unternehmen etc._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:46 |
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Wenn es egal ist, welche Bank die AGB erlässt, muss dies geregelt sein. |
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Verfasst am: 14.09.2006 23:04 |
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Ich hab da mal ne kleine Zwischenfrage:
Was passiert eigentlich wenn der Kunde den AGB widerspricht?
Ich hoffe das ist keine alzu blöde Frage..... |
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Verfasst am: 15.09.2006 08:27 |
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Widerspricht der Kunde den AGB, dann gelten weiterhin die bisherigen AGB (wenn er diesen zugestimmt hatte) Er kann dann aber auch nicht vom positven (AGB- Änderungen sind i.d.R. meistens nur zum Kundenvorteil aufgrund geänderter Rechtsprechungen).
Widerspricht er bei Erstkontoanlage, kann die Bank entscheiden, ob sie die Vertrags- und Geschäftsbedingungen einzeln mit dem Kunden vereinbart oder die Geschäftsbeziehung ablehnt (i.d.R. der Fall)
Es können aber auch nur einige Passagen der AGB gestrichen werden, wenn diese nicht von Belang sind._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
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Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 15.09.2006 09:02 |
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Es gibt dann zwei Möglichkeiten,
1. Aushandeln individueller AGB, bzw beibehalten der alten oder auch Streichung enizelner Teile.
oder 2. Kündigung der Kundenbeziehung.
Und man weis ja wie das im Privatkundengeschäft ist mit individuellen Dingen, die sind nicht so gern gesehen...
Aber es kommt wohl auch sehr sehr selten vor. |
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Verfasst am: 15.09.2006 14:30 |
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Also Auszug aus unseren AGBs:
" Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen sechs Wochen schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z.B. Homebanking), auf diesem Wege widerspricht. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der AGBs, die geänderten besonderen Bedingungen bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die Bank wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung auf die Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe abgesandt worden ist."
Fazit: - innerhalb sechs Wochen Widerspruchsrecht
- nach sechs Wochen gilt es als genehmigt |
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