Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 33
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Volkls
J4smin3
OlexaLeleka
setis64664
MathiasDuerr

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

HGB Vollmachten
 
Merl1n
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2006 16:28
Hi!
Bin grade am lernen für die Zwischenprüfung und hab mal ne Frage wegen der Handlungsvollmacht:
Ich hab mal im Internet gelesen, dass Bevollmächtigte i.V. ( in Vertretung ) unterschreiben und BOTEN i.A. ( im Auftrag ).
Jetzt hab ich im neuen Kompaktwissen gelesen dass Bevollmächtigte i.V. oder i.A. unterschreiben können.
1. Macht das einen unterschied und könnte das relevant für die Prüfung sein?
2. Was stimmt davon?

Thx schonmal im voraus
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2006 16:53 - Geaendert am: 10.09.2006 17:57
Der Handlungsbevollmächtigte zeichnet mit dem Vollmachtshinweis i. A. (im Auftrag) oder i. V. (in Vollmacht) vor seiner Unterschrift.

• Gattungs- oder Artvollmacht:-> Unterschriftenzusatz: i. A.
(im Auftrag) bezeichnet Einzelvollmacht, das heißt der Mitarbeiter, der unterschreibt ist in diesem einzelnen Fall dazu berechtigt.

• Generalvollmacht -> Unterschriftenzusatz: i. V. (in Vollmacht, in Vertretung). Der Unterschreibende ist zu mehreren Rechtsgeschäften auf unbeschränkte Zeit berechtigt.

ppa. (per procura). Der Unterschreibende besitzt Prokura.

Quelle:
http://www.rz.fh-ulm.de/projects/onhelp/2_offz2.htm
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse