Freistellungsauftrag für Kapitalerträge! |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:15 |
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Hallo ihr,
und zwar ich versteh diesen Freistellungsauftrag irgendwie nicht.Ich krieg Zinsen und ich muss einen Freistellungsauftrag stellen um von Steuern befreit zu werden.Wenn ich z.b. vierteljährlich 6,14 Euro Zinsen bekomm,wie hoch muß ich den dann stellen?In Höhe von 24,56 Euro(fürs Jahr)??Aber da gibt es doch noch diese Grenze.Was hat die jetzt mit meinem Auftrag zu tun??Kann es sein,dass ich den Auftrag stellen muß,weil die Erträge unter der Grenze liegen?Aber warum?Wenn die drunter liegen,dann sind die doch eh in der Grenze "inbegriffen",oder??Warum muß ich da extra einen Antrag stellen??Und was ist,wenn meine Erträge die Grenze überschreiten?Müsste ich nicht DANN erst einen Antrag stellen??*verwirrt sei* |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:26 - Geaendert am: 10.08.2006 16:27 |
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Meines wissens nach ist es so, dass du für Zinserträge die bei einmaliger Zinszahlung (Sparbuch 3 monatige Kdg-frist) im Jahr unter EUR 10,00 liegen keinen FSA stellen musst. Bei einer 1/4-jährigen Abrechnung, Jugendgirokonto, muss ein FSA gestellt werden, da mehr wie einmal jährlich Zinsen fließen. in deinem Fall bei einer 1/4 jährigen Zinszahlung von EUR 6,14 solltest du einen FSA von min. EUR 30,00 stellen, da du wegen Zinsenszinsen 1/4 jährlich mehr Zinsen bekommst. |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:28 |
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Und warum muß ich den stellen?Der Betrag liegt doch noch unter der Grenze...!? |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:29 |
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Weil du eine 1/4-jährige Abrechnung hast!!! |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:31 |
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oh weia ... da muss man nun erstmal 3x lesen bis man das verstanden hat wo dein Problem liegt :)
Also ... wenn du 1% Habenzinsen aufm Giro bekommst, dann brauchst auch keinen FSA stellem, allerdings musst du deine Zinserträge (auch diese) in der Steuererklärung angeben.
Bei Sparbüchern gibts die Bagatellgrenze von 10 EUR p.a.!!
Am besten du stellst einfach einen nicht so knapp bemessenen FSA bei der Bank und gut ist ... Man muss ja schon ne Mengee Geld an der Seite haben um seinen FSA auszuschöpfen, nicht wahr? :D |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:40 |
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Wenn Du k e i n e n Freistellungsauftrag stellst, werden vonseiten der Bank 30% ZAst automatisch abgezogen.
Also: Freistellungsauftrag stellen (Ledig bis 1421,00 Euro) und Du gehst dieser Regelung aus dem Weg.
Ist doch ganz einfach.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 10.08.2006 17:28 |
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@ Maluma
Stimmt so nicht....
Hab nen Bundes-Schatzbrief Typ B, das reicht auch.... ;-)______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 10.08.2006 21:04 - Geaendert am: 10.08.2006 21:05 |
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Du musst den FA nicht stellen, Du solltest es aber tun.
Du liegst zwar mit Deinen Zinsen deutlich unter dem Freibetrag, aber das kann Deine Bank nicht wissen. Den Freibetrag hast Du nur einmal, aber Du kannst ja bei zig Banken Geld angelegt haben. Also teilst Du Deiner Bank mit dem FA mit, dass sie Deinen Freibetrag (oder einen Teil davon) anrechnen kann.
Wenn Du nur Konten bei einer Bank hast, stell des Auftrag einfach auf den Maximal-Betrag aus (ankreuzen!). Schadet ja nicht.
Falls Du den Antrag nicht abgibst oder überschreitest, zieht Deine Bank Zinsabschlagsteuer (und Soli) bei der Zinszahlung ab. Das sind aber keine echten Steuern, sondern nur Vorauszahlungen auf deine persönliche Einkommensteuerschuld.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 11.08.2006 12:30 |
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Hallo,
Der Freistellungsauftrag dient der Vereinfachung, da Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.
Egal ob unter der Grenze oder darüber.
Auf alle fälle sollte der Freistellungsauftrag bei Sparguthaben gestellt werden.
Falls nicht, wird bei Zinsausschüttung Kapitalertragssteuer und Soli ans Finanzamt abgeführt. Durch die Einkommenssteuererklärung kann man die wieder zurück fordern, aber das dauert.
Ich hoffe geholfen zu haben. |
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Verfasst am: 11.08.2006 13:02 |
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@julie:
es wäre schön, wenn du deine "grenzen" mal ein bisserl definierst.
meinst du mit grenze den freistellungsauftrag, oder den sparerfreibetrag?????
das sind zwei verschiedene paar schuhe.
den freistellungsauftrag gibst du bei der bank ab. der hat eine bestimmte höhe (noch 1.421EUR /person). in dieser höhe kann der kunde zinsen auf sparguthaben erhalten ohne zast und soli abgezogen zu bekommen.
der sparerfreibetrag kommt bei der steuererklärung zum zuge.
wenn du erträge aus kapitalvermögen in einem jahr hattest, kannst du den von den erträgen, die du hattest, abziehen
(+ verschiedene andere freibeträge).
und erst dann wird geschaut, welche steuern du aufgrund deines pers. steuersatzes wiederbekommst bzw. nachzahlen musst. (das ist nur ein kleiner teil der steuererklärung)
liebe grüße
janka |
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Verfasst am: 11.08.2006 13:35 |
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ich meinte bei der Grenze den Freistellungsauftrag. |
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Verfasst am: 11.08.2006 14:33 |
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Hallo!
1370 € Sparerfreibetrag pro Person und einen Werbungskostenpauschbetrag von 51 € pro Person!
Ab nächstem Jahr wird der Sparerfreibetrag auf 750 € pro Person gesenkt aber die Werbungskostenpauschale bleibt,also insgesamt 801 € Zinsen pro Person möglich ohne Zinsabschlagsteuer (30%) und Solidaritätszuschlag (5,5%) zu zahlen!
(von den 30% ZAST) (und Soli nicht aufrunden, auch wichtig für die Prüfung)! |
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Verfasst am: 11.08.2006 14:41 |
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@sweetsparki
Pinar, wichtig noch zu erwähnen, dass man den Soli auch nicht abrundet... man "schneidet" ihn einfach nach der zweiten stelle ab..
Schau mal bei Gelegenheit in dein GB...
Gruß
Andre |
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