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6. Bewertung und IHK-Notenschlüssel

Gibt es einen verbindlichen Notenschlüssel?

Ja. Zur Bewertung der Prüfungsleistung wird ein spezieller Notenschlüssel verwendet, der in der IHK-Prüfungsordnung festgeschrieben ist.

 Punkte (in %)  Note  Beschreibung
100 − 92   1 = sehr gut
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung.
unter 92 − 81   2 = gut
Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung.
 
unter 81 − 67   3 = befriedigend
Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung.
unter 67 − 50   4 = ausreichend
Eine Leistung die Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
unter 50 − 30   5 = mangelhaft
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse noch vorhanden sind.
unter 30 −   0   6 = ungenügend
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen.

Wann und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse?

Das Ergebnis für die Zwischenprüfung bzw. für die schriftliche Abschlussprüfung wird dir persönlich per Post oder über deine Ausbildungsabteilung mitgeteilt. In der Regel dauert die Korrektur der Aufgabensätze vier bis sechs Wochen. Das Ergebnis für die mündliche Prüfung wird dir direkt im Anschluss an das Kundengespräch mitgeteilt. Dann findet auch die Aushändigung des IHK-Zeugnisses statt. Ansprechpartner ist deine örtliche IHK.

Wie wird meine Note für die Zwischenprüfung berechnet?

Jede Aufgabe wird mit der gleichen Punktzahl bewertet. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Bei insgesamt 50 Prüfungsaufgaben bringt beispielsweise jede Aufgabe 2 Punkte. Teil- bewertungen sind möglich und in der Musterlösung angegeben. Wenn z.B. 42 Aufgaben richtig gelöst worden sind, entspricht das 84 Punkten.

Kann ich in der Zwischenprüfung durchfallen?

Nein. Die Zwischenprüfung ist nur dazu bestimmt, den Ausbildungsstand zu ermitteln. Außerdem ist die Teilnahme Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Welches Gewicht haben die einzelnen Prüfungsteile in der Abschlussprüfung?

 Schriftliche Prüfung
 Bankwirtschaft  1 / 3 
 Rechnungswesen und Steuerung  1 / 6 
 Wirtschafts- und Sozialkunde  1 / 6 
 Mündliche Prüfung
 Kundenberatung  1 / 3 

Ist die Punktzahl bei den Aufgaben in der schriftlichen Prüfung angegeben?

Ja. Bei jeder Aufgabe in den programmierten Prüfungsteilen ist die maximal erreichbare Punktzahl angegeben. Teilbewertungen sind möglich, jedoch nur in der Musterlösung ausgewiesen. Im konventionellen Prüfungsteil ist sowohl die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl pro Fall als auch bei den Teilaufgaben die möglichen Teilpunkte angegeben. In jedem der vier schriftlichen Prüfungsteile können maximal 100 Punkte erzielt werden.

Nach welchen Kriterien werden meine Leistungen in der mündlichen Prüfung bewertet?

Die Bewertung erfolgt durch den Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an das Kunden- gespräch. Verhaltenskompetenz, dazu gehören Kontakt-, Informations-, Analyse- und Verkaufs- verhalten, und Fachkompetenz müssen dabei von den Prüfern getrennt beurteilt werden. Ein sachlicher Fehler führt nicht zwangsläufig zum Nichtbestehen. Er ist also kein K.O.−Kriterium In das Prüfungsergebnis soll zu 60 % das Ergebnis aus Verhaltenskompetenz und zu 40 % das Ergebnis aus Fachkompetenz einfließen.

Wie wird meine Note für die Abschlussprüfung berechnet?

Anhand der maximalen Punktzahl soll hier das Berechnungsschema dargestellt werden:

 Schriftliche Prüfung 400 Punkte 
 Bankwirtschaft 100 Punkte  x 2 200 Punkte 
 Teil I - konventionell 100 Punkte  x 0,6 60 Punkte     
 Teil II - programmiert 100 Punkte  x 0,4 40 Punkte     
 Rechnungswesen und Steuerung 100 Punkte  x 1 100 Punkte 
 Wirtschafts- und Sozialkunde 100 Punkte  x 1 100 Punkte 
 Mündliche Prüfung 200 Punkte 
 Kundenberatung 100 Punkte  x 2 200 Punkte 
 Gesamtergebnis 600 Punkte 

Außerdem steht dir in der Rubrik Ausbildung ein kleiner Notenrechner zur Verfügung.

Wann habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden?
  • Wenn du im Gesamtergebnis und in drei Fächer nicht mindestens ausreichend erreichst.
  • Wenn ein Fach mit ungenügend bewertet wird.
  • Wenn du nicht die mündliche Ergänzungsprüfung bestehst.
Unter welchen Bedingungen kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung machen?

Sind in der schriftlichen Prüfung die Leistungen in bis zu zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet worden, so kannst du in einem der mit mangelhaft bewerteten Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Kann ich mir einzelne Prüfungsfächer anrechnen lassen?

Ja. Wenn du in einem Prüfungsfach mindestens ausreichend erreicht hast, so ist auf deinen Antrag dieser Teil nicht zu wiederholen.

Wie oft und wann kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dies ist frühestens zum nächsten Prüfungstermin möglich.

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