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Bewertung von Forderungen

Forderungen entstehen durch Kreditgewährung und finden im Bankbetrieb täglich statt. Diese Forderungen unterliegen, trotz strenger Prüfungen der Kreditinstitute vor der Kreditgewährung und laufender Überwachung der bestehenden Engagements, bestimmten Risiken (z.B. Zahlungsunfähgikeit des Schuldners). Forderungsausfälle sind also nicht auszuschließen.

Aus diesem Grund bestehen handelsrechtliche Vorschriften für die Kreditinstitute, die bei der Bilanzierung zu beachten sind. So haben die Kreditinstitute vor der Bilanzierung sämtliche Kreditengagements auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen.

Besteht ein Ausfallrisiko, sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Diese Vorsorgemaßnahmen bestehen in Abschreibungen auf den tatsächlich zu erwartenden Rückzahlungsbetrag. Forderungen, deren Ausfall feststeht, werden während des Geschäftsjahres bzw. zum Geschäftsjahresende komplett abgeschrieben.

Einteilung der Forderungen:

Die Forderungen lassen sich in drei verschiedene Qualitätsstufen einteilen:

  • Einwandfreie Forderungen sind mit ihrem Nennwert zzgl. der zu kapitalisierenden Zinsen und Provisionen zu bilanzieren.
  • Für zweifelhafte Forderungen sind durch Abschreibungen Einzelwertberichtigungen zu bilden. In der Bilanz werden die zweifelhaften Forderungen mit ihrem Nennwert zzgl. der zu kapitalisierenden Zinsen und Provisionen aber abzüglich der gebildeten Einzelwertberichtigungen angegeben.
  • Uneinbringliche Forderungen werden direkt abgeschrieben und nicht in der Bilanz ausgewiesen.

Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen (Direkte Abschreibungen):

Eine Forderung gilt in der Praxis als uneinbringlich, wenn keine Aussicht auf Rückzahlungen besteht. Diese uneinbringlichen Forderungen sind sofort direkt abzuschreiben und dürfen nicht bilanziert werden (strenges Niederstwertprinzip). Außerdem werden die Forderungen auf dem KKK und dem entsprechenden Kundenskontro ausgebucht.

Achtung:
Die Forderung wird zwar ausgebucht und abgeschrieben, der Rechtsanspruch auf Rückzahlung bleibt davon allerdings unberührt und weiterhin bestehen. Er kann nur durch Forderungsverzicht seitens des Kreditinstituts oder im Gerichtsverfahren verloren gehen.

Buchungssatz bei direkter Forderungsabschreibung:
Abschreibungen auf Forderungen an Kunden-KK: 40.000,00 Euro

Einzelwertberichtigung (EWB) auf zweifelhafte Forderungen:

Für Forderungen, bei denen mit Ausfällen gerechnet werden muss, sind Einzelwertberichtigungen in Höhe des erkennbaren Verlustrisikos zu bilden.

Merkmale für zweifelhafte Forderungen können z.B. sein:

  • Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften,
  • Laufende Überziehung eingeräumter Kreditlinien,
  • Liquitätsschwierigkeiten

Einzelwertberichtigungen werden durch indirekte Abschreibungen gebildet, d.h. die Buchungen werden nicht direkt auf dem Kundenkontokorrent durchgeführt, sondern auf dem seperaten Konto "Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (EWB)".

Für den Wertansatz der einzelwertberichtigten Forderung in der Bilanz gilt:

   Nennwert der Forderungen
./.  Einzelwertberichtigungen
=  Ausweis in der Bilanz

Die Einzelwertberichtigungen bleiben so lange unverändert, wie die Risikovorsorge für das Kreditengagement notwendig und ausreichend ist.

Buchungssatz zur Bildung von Einzelwertberichtigungen:
Abschreibungen auf Forderungen an EWB: 30.000 EUR

Abschlussbuchung der Konten:
- GuV an Abschreibungen auf Forderungen: 30.000 EUR
- EWB an SBK: 30.000 EUR

Verschlechtert sich die Risikosituation des Kreditengagements im folgenden Geschäftsjahr weiter, muss das Kreditinstitut den zusätzlich entstandenen Risiken durch Erhöhung der bestehenden Einzelwertberichtigung entgegen treten.

Buchungssatz zur Erhöhung von Einzelwertberichtigungen:
Abschreibungen auf Forderungen an EWB: 10.000 EUR

Auflösung von Einzelwertberichtigungen:

Bei der Auflösung von Wertberichtigungen können grundsätzlich 4 Fälle unterschieden werden:

Ausgangssituation für die 4 Beispiele:

Wir gehen von einem Kreditengagement von 50.000 EUR und einer gebildeten EWB in Höhe von 40.000 EUR aus.

Fall 1: Ein Forderungsverlust tritt nicht ein, das Verlustrisiko entfällt:
EWB an Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen: 40.000 EUR

Am Jahresende hat sich die Liquidität des Kreditnehmers stark gebessert. Aufgrund der veränderten Situation ist ein Ausfall nun nicht mehr zu erwarten. Aus diesem Grund können wir die EWB nun über das Erfolgskonto "Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen" auflösen.

Fall 2: Der erwartete Forderungsausfall tritt in erwarteter Höhe ein:

  • Zahlungseingang:
    LZB-Giro an Kunden-KK: 10.000 EUR

  • Auflösung EWB:
    EWB an KKK: 40.000 EUR

Über unser LZB-Girokonto werden lediglich 10.000 EUR überwiesen. Der Rest des Kredits steht als Ausfall fest. Um den Kredit aus dem KKK ausbuchen zu können, lösen wir nun die gebildete EWB in voller Höhe auf.

Fall 3: Der eingetretene Forderungsverlust ist größer als die Wertberichtigung:

  • Zahlungseingang:
    LZB-Giro an Kunden-KK: 5.000 EUR

  • Auflösung der EWB:
    EWB an KKK: 40.000 EUR

  • Erfassung des zusätzl. Aufwands:
    Abschreibungen auf Forderungen an KKK: 5.000 EUR

Über unser LZB-Girokonto gehen in diesem Fall lediglich 5.000 EUR ein. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von 5.000 EUR, der nicht von unserer EWB abgedeckt wird. Diesen Fehlbetrag buchen wir als direkte Abschreibung. Die Auflösung der EWB bleibt von diesem Vorgang unberührt.

Fall 4: Der eingetretene Forderungsverlust ist kleiner als die Wertberichtigung:

  • Zahlungseingang:
    LZB-Giro an Kunden-KK: 15.000 EUR

  • Auflösung der EWB:
    EWB an KKK: 35.000 EUR

  • Erfassung des Ertrags:
    EWB an Erträge aus der Auflösung von WB: 5.000 EUR

Im letzten möglichen Fall erhalten wir von dem Kreditnehmer 15.000 EUR überwiesen. Wir erhalten damit 5.000 EUR mehr, als wir ursprünglich kalkuliert hatten. Die EWB muss also nur noch in Höhe von 35.000 EUR aufgelöst werden. Die auf dem Konto verbleibenden 5.000 EUR buchen wir als Ertrag.

Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung mit Abschreibungen auf Forderungen oder Wertpapieren kompensiert werden (vgl. § 340 f HGB).

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen:

Pauschalwertberichtigungen müssen von Kreditinstituten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gebildet werden. Sie stellen die Vorsorge des Kreditinstituts gegen latente Ausfallrisiken dar.

Der Begriff "latente Ausfallrisiken" steht dabei für die Ausfallrisiken, die bei einfwandfreien Forderungen bestehen. Denn selbst bei diesen Forderungen kann es vorkommen, dass sich die Liquitität des Kreditnehmers plötzlich verschlechtert und das Kreditengagement dadurch notleidend wird.

Die Höhe der PWB wird nach den betrieblichen Erfordernissen festgelegt, die sich an den Ausfällen der Vergangenheit und den zukünftig erwarteten Ausfällen orientieren. Steuerlich werden PWB nur in Höhe der Risikovorsorge anerkannt, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt.

Bildung der PWB:

  1. Der Umfang der zu bildenden PWB orientiert sich am durchschnittlichen Forderungsausfall der letzten 5 Jahre = "tatsächlichen Forderungsausfall".

    Der tatsächliche Forderungsausfall lässt sich berechnen:

       Verbrauch von EWB
    +  Direkt abgeschriebene Forderungen
    ./.  Eingang abgeschriebener Forderungen
    =  tatsächlicher Forderungsausfall

  2. Da der tatsächliche Forderungsausfall neben dem latenten auch das bereits erkennbare (akute) Ausfallrisiko umfasst, ist zur Begrenzung auf das latente Ausfallrisiko von dem ermittelten Durchschnitt des tatsächlichen Forderungsausfalls ein Betrag in Höhe von 40 % abzuziehen, höchstens jedoch der Betrag der EWB am Bilanzstichtag:

       Tatsächlicher Forderungsausfall
    ./.  40 % des tatsächlichen Forderungsausfalls (höchstens Summe der EWB)
    =  Maßgeblicher Forderungsausfall
    /  5 Jahre
    =  Maßgeblicher durchschnittlicher Forderungsausfall

  3. Nachdem wir den maßgeblichen Forderungsausfall berechnet haben, folgt nun der Pauschalwertberichtigungssatz in Prozent. Dazu benötigen wir allerdings das "durchschnittliche risikobehaftete Kreditvolumen", welches sich wie folgt berechnet:

       Forderungen an Kunden
    ./.  sichere Forderungen nach § 15 RechKredVO
    =  Risikobehaftete Kreditvolumen
    /  5 Jahre
    =  Durchschnittlich risikobehaftetes Kreditvolumen

    Zu den sicheren Forderungen nach § 15 RechKredVO zählen u.a.:

    1. Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften oder sonstige Körperschaften, für die eine Gebietskörperschaft als Gewährträge haftet;
    2. Forderungen gegen ausländische Staaten, ausländische Gebietskörperschaften oder sonstige ausländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im OECD-Bereich;
    3. Forderungen, die durch eine der vorstehend genannten Stellen verbürgt oder in anderer Weise gewährleistet sind;
    4. Forderungen, für die eine Delkredere-Versicherung durch das Kreditinstitut abgeschlossen ist;
    5. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite für noch nicht zugeteilte Bauspardarlehen in Höhe der bestehenden Bausparguthaben.

    Nun können wir den PWB-Satz berechnen:
    Maßgeblicher Forderungsausfall * 100 / Durchschnittlich risikobehaftete Kreditvolumen

  4. Der errechnete Pauschalwertberichtungssatz wird am Bilanzstichtag auf das "Verbleibende risikobehaftete Kreditvolumen" angewendet und ergibt die steuerlich anerkennungsfähige Pauschalwertberichtigung des Geschäftsjahres:

       Risikobehaftetes Kreditvolumen am 31.12.xxxx
    ./.  Gesamtbetrag der einzelwertberichtigten Forderungen
    =  Verbleibendes risikobehaftetes Kreditvolumen

    Pauschalwertberichtigung:
    Verbleibendes risikobehaftetes Kreditvolumen * 100 / Pauschalwertberichtigungssatz

Buchungssatz für die Pauschalwertberichtigung:
Abschreibungen auf Forderungen
   an Unversteuerte Pauschalwertberichtigung

Ist der Bestand an PWB's zu hoch ist, wird der Überschuss aufgelöst:
Unversteuerte PWB
   an Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen

Bilanzierung von bewerteten Forderungen:

Die gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sowie die Vorsorgereserven werden vom Forderungsbestand abgesetzt.

   Forderungen
./.  Einzelwertberichtigungen
./.  Unversteuerte PWB
./.  Vorsorgereserven
=  Aktivposten "Forderungen an Kunden"


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Sehr gute Beschreibung, homex, 28.03.2007
Sehr gute Beschreibung doch leider muss ich feststellen das die dazugehörigen Beispiele fehlen. Schade, denn genau diese tragen zum vollkommenen Verstehen bei. Vielleich könnt Ihr ja noch einpaar Beispiele nachreichen.
Rettung in letzter Not!, MissLady, 16.11.2005
Der Artikel hat mir geholfen vom bekannten "Ich verstehe nur Bahnhof", bis hin zur 1 im Rewe-Test. Lieben Dank für die gute Erklärung!
Wo sind die Beispiel???, vb-azubi, 21.06.2004
Die Erklärungen sind gut und relativ verständlich! Nur leider finde ich keine Beispiele mit Zahlen, außer die Buchungssätze! Schade!
gut gut, ammi, 30.06.2003
Also das ganze is echt nützlich - brauch das genau für die nächste schulaufgabe ...
ist echt hilfreich für die Schule, poisson, 10.07.2002
danke hat mir super geholfen, hoffe das auch die erwartete Note dabei rauskommt.
An sich eine runde Sache..., Kleines, 03.06.2002
... wenn ich nur nicht die Übungsaufgaben vermissen würde, aber ansonsten gut. Hat mir bei EWB und PWB im Unterricht sehr weiter geholfen...
Etwas fehlt, N.A., 08.04.2002
Sehr gut beschrieben, was aber fehlt sind Übungsaufgaben zur Bewertung von Forderungen.
sehr zufrieden, Markus Feuser, 14.09.2001
Sehr übersichtlich und anschaulich, hat mir bei der Prüfungsvorbereitung weiter geholfen.
Ziemlich gut, Le Chris, 27.08.2001
So sollte das ganze immer aussehen! Schön erklärt, kuz und bündig- erste klasse !! Das einzige was noch fehlt ist eine Aufgabe mit angegebener Lösung.

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