THE QUALITY CONNECTION
LEONI
Wire · Cable · Wiring Systems
LEONI AG
(vormals Leonische Drahtwerke AG)
Nürnberg
− Wertpapier-Kenn-Nummer 647 600 −
Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
Durch Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlungen der ehemaligen Leonische Drahtwerke AG vom 29. Juni 1999 und vom 6. Juli 2000 ist das Grundkapital von Nennbetragsaktien auf Stückaktien (verbunden mit einem Aktiensplit) umgestellt sowie die Änderung der Firma von Leonische Drahtwerke AG in LEONI AG beschlossen worden. An die Stelle jeweils einer Aktie im Nennbetrag von DM 60,- sind zehn Stückaktien getreten. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen worden. Des weiteren wurde das Grundkapital auf Euro umgestellt.
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 27. Juni 2002 hat die Umwandlung der bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die mit der Umwandlung verbundenen Satzungsänderungen sind am 11. Juli 2002 in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen worden. Mit der Handelsregistereintragung sind die Inhaber-Stückaktien in Namens-Stückaktien umgewandelt; an die Stelle einer Inhaber-Stückaktie tritt eine Namens-Stückaktie. Das derzeitige Grundkapital von EUR 19.800.000,- ist somit in 6.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, auf die ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von je EUR 3,- entfällt.
Bereits durch die von den Hauptversammlungen vom 29. Juni 1999 und 6. Juli 2000 beschlossenen, oben erwähnten Satzungsänderungen ist der Inhalt der Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden. Mit dem Wirksamwerden der Umstellung auf Namensaktien ist der Inhalt der Aktienurkunden weiter unrichtig geworden. Daher sollen die alten Urkunden aus dem Verkehr gezogen werden. Neue Urkunden werden nicht ausgegeben, da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen ist. Die Aktionäre erhalten nur noch Girosammelgutschriften über Namensaktien.
Das Grundkapital ist in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die einreichenden Aktionäre erhalten entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung Miteigentum an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Namensaktien unserer Gesellschaft. Hierüber wird den Aktionären eine Depotgutschrift über Namensaktien in der Wertpapier-Kenn-Nummer 540 888 erteilt.
Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in dem die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse das Inhabers sowie der Stückzahl der von ihnen gehaltenen LEONI-Aktien eingetragen werden. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre wird, wenn sie als Aktionäre in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der Inhaberaktie auf die Namensaktie nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte unverändert. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung der Namensaktie der LEONI AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
Hiermit fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre auf einen Nennbetrag und noch auf Leonische Drahtwerke AG lautenden Aktienurkunden mit Gewinnanteilscheinen Nr. 58 bis 70 nebst Erneuerungsschein in der Zeit
vom 9. September bis 9. Dezember 2002 einschließlich
bei einer inländischen Niederlassung der
Deutsche Bank AG
während der üblichen Schalterstunden einzureichen.
Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Die Aktionäre, die ihre Aktion selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einern Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG einzureichen. Die Depotbank wird den einreichenden Aktionär sodann zur Eintragung in das Aktienregister unter Angabe seines Namens, Vornamens, der Anschrift des Geburtsdatums sowie der Anzahl der ihm gehörenden Aktien anmelden.
Den Aktionären unserer Gesellschaft entstehen durch die Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden und die Erteilung der Depolgutschrift über die Aktien keine Kosten.
Die Stückaktien unserer Gesellschaft sind vom 9. September 2002 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Ab diesem Zeitpunkt wurde gleichzeitig die Lieferbarkeit der unrichtig gewordenen, auf einen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden zurückgenommen.
Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die nicht bis zum 9. Dezember 2002 eingereicht worden sind, werden wir gemäß § 73 AktG für kraftlos erklären. Die erforderliche Genehmigung hat das zuständige Amtsgericht bereits erteilt.
Nürnberg, im September 2002
LEONI AG
Der Vorstand |