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Konjunktur

In einer Volkswirtschaft treten mittelfristige Wirtschaftsschwankungen auf, diese bezeichnet man als Konjunktur. Da sie in regelmäßigen Abständen (ca. 4-6 Jahre) auftreten, spricht man von Konjunkturzyklen. Dieser Konjunkturverlauf, der als Abweichung vom Trend angesehen wird, wird hauptsächlich an der Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts gemessen.

Weitere Indikatoren, die auf eine künftige Entwicklung der Konjunktur schließen lassen, sind:

  • die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und offenen Stellen,
  • die Entwicklung der Konsum- und Investitionsgüternachfrage,
  • die Entwicklung des Außenhandels sowie der Staatsausgaben und -einnahmen,
  • die Entwicklung der Lagerbestände, die Unternehmenserwartungen und
  • die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank.

Am einfachsten ist die Einteilung des Konjunkturzyklus in zwei Phasen: Aufschwung- und Abschwungphase.

  1. Aufschwung (Expansion)
  2. Hochkonjunktur (Boom)
  3. Abschwung (Rezession)
  4. Tiefkonjunktur (Talsohle)

Gemessen an der Veränderungsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (Wachstumsrate) bedeutet dies, dass eine negative Wachstumsrate einen Abschwung und eine positive Wachstumsrate einen Aufschwung bedeuten. Da die Wachstumsrate jährlich betrachtet wird, kann man auch bei geringerem Wachstum im Vergleich zum Vorjahreswert von einem Abschwung sprechen.

Konjunkturaufschwung:

Konjunkturaufschwung ist im allgemeinen durch eine steigende Investitionsgüternachfrage, eine steigende gesamtwirtschaftliche Produktion und zunehmende Kapazitätsauslastung gekennzeichnet. Durch sinkende Arbeitslosigkeit kommt es zur Erhöhung der Kaufkraft und damit auch zu einer steigenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.

Konjunkturabschwung:

Konjunkturabschwung ist gekennzeichnet durch einen Rückgang der Investitionsgüternachfrage und damit auch zu sinkender Gewinnerwartung der Unternehmen. Hohe Arbeitslosigkeit und geringeres Einkommen bewirken dann eine sinkende gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

Stabilitätsgesetz:

Nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 ("Stabilitätsgesetz") haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtpolitischen Gleichgewichts zu beachten.

Aus diesem Oberziel leitet das Stabilitätsgesetz folgende Unterziele ab:

  • Stabilität des Preisniveaus
  • hoher Beschäftigungsstand
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
  • stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.

Um nun eine gesamtwirtschaftliche Stabilität zu erzielen, versucht der Staat durch Einsatz öffentlicher Finanzen die Konjunkturschwankungen zu vermeiden oder zu glätten. Befindet sich die Wirtschaft in einer Hochkonjunktur, können konjunkturhemmende Maßnahmen eingesetzt werden. Liegt eine Tiefkonjunktur vor, werden Konjunkturfördernden Handlungen ergriffen. Folgende Maßnahmen können durch den Staat umgesetzt werden.

Die Bildung von Rücklagen wirkt hemmend auf eine Hochkonjunktur. Dementsprechend wirkt die Auflösung von Rücklagen Konjunkturfördernd. Die Verminderung von Staatsaufträgen wirkt konjunkturdämpfend. Folglich ist die Gewährung von zusätzlichen Staatsaufträgen konjunkturbelebend.

Mit der Durchführung von Steuererhöhungen sinkt das gesamtwirtschaftliche Einkommen und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Ergreift der Staat konjunkturfördernde Maßnahmen aufgrund einer Tiefkonjunktur bedeutet dies, dass Steuervergünstigungen durchgeführt werden müssen. Auch die Gewährung von Investitionsboni ist eine Möglichkeit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu steigern.

Bei den öffentlichen Zuschüssen haben Kürzungen von Subventionen, wie Eigenheimzulage und die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen, und Transferzahlungen, wie Kindergeld, Bafög und Sozialhilfe, eine Konjunkturdämpfende Wirkung. Eine Erhöhung der Subventionen und Transferzahlungen haben eine Konjunkturfördernde Wirkung.

Eine weitere Maßnahme ist, dass keine Möglichkeit von Sonderabschreibung eingeräumt wird um eine Konjunktur zu dämpfen, denn es werden keine zusätzlichen Investitionen mehr getätigt. Das Zulassen von Sonderabschreibungen fördert eine Konjunktur, beinhaltet aber auch Steuereinbußen für den Staat.

Nicol Gerwien

Verwendete Literatur: "Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende", Verlag: Hartmann/Härter


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Durchschnittliche Leserbewertung: 
subbä, Jezztehlame, 26.02.2008
subbä yoo

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