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Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft hat den Charakter eines Mischsystems, das sowohl Elemente der freien Marktwirtschaft als auch solche der Zentralverwaltungswirtschaft aufweist.

Die soziale Marktwirtschaft ist somit ein dritter Weg zwischen unbeschränkter Freiheit (zu wenig Staat) und zentraler Planung (zu viel Staat). Es handelt sich um eine staatlich gelenkte, an sozialen Zielen orientierte Marktwirtschaft, in der wichtige freiheitliche Prinzipien, so das Privateigentum, die Vertragsfreiheit, das Gewinnstreben und die Autonomie der Wirtschaftssubjekte verwirklicht werden.

Aufgabe des Staates

Der Staat hat in der sozialen Marktwirtschaft eine starke Stellung. Er greift im Interesse der Allgemeinheit und der sozial Schwachen unmittelbar in das Wirtschaftsgeschehen ein. Er ist Gestalter der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Umverteiler der Einkommen und Garant für das Funktionieren dieses Wirtschaftssystems (aktiver Staat).

Grundlage des Systems:

Grundlage des Systems und primäres Koordinationsprinzip ist der Leistungswettbewerb. Durch ihn soll der Egoismus des einzelnen (Gewinn- bzw. Nutzenstreben) in sozialen Fortschritt und Wohlstand umfunktioniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat eine Wettbewerbsordnung schafft, in der Nichtleistungswettbewerb (Monopolbildung, Verdrängungswettbewerb, Kartellabsprachen, Marktmachtmißbrauch usw.) unterbunden wird.

Geistige Grundlage der sozialen Marktwirtschaft

Geistige Grundlage der sozialen Marktwirtschaft ist der Personalismus, der den Menschen nicht nur als Einzelwesen (Individuum), sondern zugleich auch als Sozialwesen begreift. Jeder trägt die Verantwortung für sich und für andere; von staatlicher Seite wird ihm dann geholfen, wenn er sich nicht mehr selbst helfen kann (Subsidiaritätsprinzip).

Welche Vorteile der freien Marktwirtschaft und welche Vorteile der Zentralverwaltungswirtschaft sollen in der sozialen Marktwirtschaft miteinander verbunden werden ?

  • Freie Marktwirtschaft:
    wirtschaftliche Freiheit, Dynamik, technischer Fortschritt, hohe Produktivität

  • Zentralverwaltungswirtschaft:
    geringe Krisenanfälligkeit, hohes Beschäftigungsniveau, Konstanz der wirtschaftlichen Entwicklung

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die soziale Marktwirtschaft ?

Rechts-
quelle:
Freiheitsrechte Einschränkungen der Freiheitsrechte Staatliche Befugnisse
(Eingriffe)
Art.2,1 GG Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehört im Wirtschaftsleben vor allem die Vertragsfreiheit Dieses Recht besteht nur, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstossen wird. § 1 GWB: Verbot von Kartellen
§§ 134,138 BGB: Nichtige Rechtsgeschäfte z.B. Scherzgeschäfte, Strafbare Geschäfte
Art.9 GG 9,1: Recht zur Gründung von Vereinen und Gesellschaften. Bezeichnung: Koalitionsrecht
Wichtiger Anwendungsfall im wirtschaftlichen Bereich: Gewerkschaften
9,2: Verbot von Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Auflösung der in Art. 9,2 genannten Vereinigungen und Bestrafung ihrer Mitglieder
Art.12 GG Berufswahlfreiheit Faktische Begrenzung, z.B. durch Verbot der Zwangsarbeit, Mangel an Arbeitsplätzen Entzug von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe möglich, falls sich ein Arbeitsloser weigert, eine angebotene Stelle anzunehmen.
Art.14 GG Recht auf Gewährleistung des Eigentums 14,2: Eigentum verpflichtet; Gebrauch zum Wohle der Allgemeinheit 14,3: Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig (gegen Entschädigung)
Art.15 GG Gemeineigentum - Gemeineigentum (Vergesellschaftung) möglich bei Grund u. Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln
§1 GO Gewerbefreiheit Einschränkungen, z.B. durch Ausbildung, Umweltschutzvorschriften, Gesetz Taxi, Gasthäuser: Entzug der Konzessionen / Lizensen möglich, außerdem können Auflagen erteilt werden (z.B. Nachweis ausreichender Parkplätze)
Urteil des BVG Der Gesetzgeber kann die ihm jeweils sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik verfolgen. Die durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen müssen auch in der Wirtschaftspolitik beachtet werden. Eine bestimmte Wirtschaftsordnung wird vom Grundgesetz nicht bestimmt. -

In welchem Maße kann der Staat auf das Marktgeschehen einwirken ?

Beispiel:

Bei der Arbeiterfamilie N hat sich Nachwuchs eingestellt, und zwar gleich Zwillinge. Die nunmehr 6-köpfige Familie (Eltern und 4 Kinder) wohnte bisher in einer bescheidenen Zweizimmerwohnung. Das Einkommen der Familie reichte in der Vergangenheit immer gerade dazu aus, um die lebensnotwendigsten Ausgaben zu bestreiten. Geld für eine größere Wohnung oder gar für eine Eigentumswohnung ist nicht vorhanden. Andererseits kann die 6-köpfige Familie unmöglich weiterhin in der alten Zweizimmerwohnung bleiben.

Auswertung des Beispiels:

a) Was kann der Staat tun, um Familien wie der oben beschriebenen die Finanzierung größerer Wohnungen zu erleichtern ?

- Zahlung von Kinder- und Wohngeld.

b) Wie könnte der Staat "mit einem Schlag" ein weiteres Steigen der Mieten verhindern ?

- Er könnte einen Mietpreisstopp verfügen.

c) Welche Wirkungen haben die einzelnen Maßnahmen auf die Marktverhältnisse ?

Maßnahme (a):
Verbesserung der Nachfrage nach Wohnungen - steigende Nachfrage nach Wohnungen - langfristige Folge: Verbesserung der Wohnungsmarktsituation, weil steigende Wohnungsnachfrage bei gleichbleibendem Angebot zu steigenden Mieten und diese zu erhöhter Bautätigkeit führen.

Maßnahme (b):
Durch das Einfrieren der Mietpreise verringert sich das Angebot an Wohnungen. Langfristige Folgen: Verschlechterung der Wohnungsmarktsituation, weil wegen fehlender Rentabilität weniger Wohnungen gebaut werden. Durch staatliche Wohnraumbewirtschaftung entstehen sog. "Schwarzmärkte".

Welches Merkmal kennzeichnet die einzelnen Maßnahmen ?

- Durch die Zahlung von Mietbeihilfen an bedürftige Familien wird der allgemeine Wohnungsmarkt nicht ausgeschaltet; sie führen lediglich dazu, dass die Nachfrage erhöht wird. Die Preisfunktion, insbesondere die Anreizfunktion, bleiben erhalten; unsoziale Auswirkungen werden aber vermieden. Weil solche Maßnahmen das Marktsystem nicht ausschalten, bezeichnet man sie als markt- oder systemkonforme Maßnahmen.

- Durch einen allgemeinen Mietpreisstopp wird die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt aufgehoben. Es handelt sich um eine Maßnahme, die das Markt- bzw. Preissystem ausschaltet. Man bezeichnet solche Staatseingriffe als markt- oder systeminkonforme Maßnahmen.

Anwendung:
Der Staat ergreift marktkonforme Maßnahmen immer dann, wenn die Ergebnisse des Marktes (z.B. die Einkommens- oder Vermögensverteilung) den wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft zuwiderlaufen, insbesondere wenn die unsozialen Auswirkungen der freien Marktwirtschaft ausgeglichen werden müssen (z.B. zu große Einkommens- oder Vermögensunterschiede).

Marktinkonforme Staatseingriffe:
Im Gegensatz zu marktkonformen Maßnahmen werden durch marktkonträre (nicht marktgemäße, systemwidrige, syteminkonforme) Eingriffe des Staates nicht nur die Marktverhältnisse beeinflusst, sondern es wird der Markt- oder Preismechanismus wesentlich eingeschränkt oder gänzlich außer Kraft gesetzt, z.B. durch einen Preis- oder Lohnstopp.

Wie sozial ist die soziale Marktwirtschaft ?

Im folgenden werden den unsozialen Auswirkungen der freien Marktwirtschaft die entsprechenden Gegenmaßnahmen der sozialen Marktwirtschaft gegenübergestellt.

Freie Marktwirtschaft Soziale Marktwirtschaft
[ Unsoziale Auswirkungen ] [ Gegenmaßnahmen ]
(1) Ungleiche Startchancen der Wirtschaftssubjekte, insbesondere wegen fehlender Bildung und einseitiger Vermögenskonzentration auf Unternehmerseite. - Kostenfreier Schulbesuch, freier Besuch von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Ausbildungsförderungs- und Umschulungsmaßnahmen

- Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand mit Hilfe des Einkommensteuer-, Sparprämiengesetzes, Steuervergünstigungen, Ausgabe von Volksaktien u.a.

- Förderung der individuellen Vorsorge (z.B. Lebensversicherungen, Wohnungseigentum) durch die Steuergesetzgebung (Sonderausgaben).

(2) Ungleiche Einkommensverhältnisse; Einkommensverteilung nur nach Marktgesichtspunkten - Leistungsunfähige (Behinderte, Kranke) bleiben ohne Einkommen Umverteilung der Einkommen durch abgestufte Besteuerung (unterschiedliche Lohnsteuerklassen und -sätze). Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Einkommens- bemessung (z.B. Familienstand, Alter, Kinderzahl, Betriebszugehörigkeit).
(3) Schutzlosigkeit des Arbeitnehmers bei Verlust der Arbeitsstelle, bei Krankheit, Invalidität, Unfall usw. (fehlende soziale Sicherheit des Arbeitnehmers) - Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
- Sozialversicherung
- Kündigungsschutz

(4) Rechtslosigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb - Keinerlei Mitspracherechte, keinerlei Schutz vor willkürlicher Machtausübung - Kinderarbeit und Ausbeutung - Vorhandensein von Arbeitnehmerorganisationen
- Tarifautonomie
- Betriebsverfassung- und Mitbestimmungsgesetz
- Unfall-, Jugendarbeits-, Mutterschutz
- Arbeitszeitenregelungen
- Rationalisierungsschutzabkommen
(5) Schaffung von öffentlichen Einrichtungen nur in sehr begrenztem Umfang und nur soweit sie nicht der Privatinitiative überlassen werden kann. Keinerlei staatliche Unterstützung für sozial Schwache, insbesondere für kinderreiche Familien. Keinerlei Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierten Berufsausübenden. - Sozialhilfe für Minderbemittelte
- Steuerfreibeträge, Kindergeld
- Ausbildungsförderung (z.B. BaföG)
- Jugendhilfe
- Kriegsopferversorgung
- Mietbeihilfen (Wohngeld)
- Gesundheitsschutz, z.B. Vorsorgeuntersuchungen
- Sozialeinrichtungen, z.B. Krankenhäuser


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Was soll das?, Freiwirtschaftler, 17.07.2012
Was ist das hier - ein Texteditor oder ein Textwüstengenerator?
Kommentar zum Artikel, WerDasLiestIstDOOF, 23.06.2008
Hallo, ich wollt mich nur einmal zu diesem Infoartikel äußern. Qualitativ und informativ ist er ohne Zweifel auf einem hohen Niveau, jedoch ist er meiner Meinung nach für Anfänger und Unfortgeshrittene eher untauglich, da sehr komplex ist und viel Vorkenntnis vorrausgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen
hi, ifes, 23.06.2008
Wir finden die soziale Marktwirtschaft gut, da so jeder einzelne die Möglichkeit hat, selber zu planen. Der Staat hilft dabei, wenn man in eine schwierigen Situation gekommen ist. Beispielsweise kann der Staat eingreifen, wenn eine Familie einen starken Kinderwuchs hat und nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Der Staat würde Kindergeld zahlen.
subbä, Jezztehlame, 26.02.2008
subbä yoo
Super erklärt, Tucci, 09.10.2007
Leider habe ich weder im Kompaktwissen noch im Grill eine gute Erklärung gefunden. Diese hier hat mir sehr geholfen
5 Points, Siegfried_Ehlert, 01.05.2005
Gute Arbeit..! Damit meine ich den Text, nicht den Sozialstaat Deutschland ;-) Gruß SE
Klasse gemacht, Skorpion81, 05.02.2004
Wir haben das Thema gerade in der Schule durchgenommen. Wer den Artikel liest, hat eigentlich schon alles verstanden. Super gemacht !

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