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Geistige Grundlagen der Wirtschaftsordnung

Jede Wirtschaftsordnung basiert auf bestimmten geistigen Grundhaltungen. Sie gehen von einem bestimmten Menschenbild aus und kennzeichnen das Verhältnis des Einzelwesens zum Staat. Je nachdem, ob das Einzelwesen (Individuum) oder das Ganze (Kollektiv) im Mittelpunkt eines Gesellschaftssystems steht, spricht man von Individualismus und Kollektivismus.

Der Individualismus:

Der Individualismus beruht auf dem Gedankengut des Liberalismus, wie er sich um die Mitte des 18. Jahrhundert als Reaktion auf den Merkantilismus und den Absolutismus entwickelte. Im Mittelpunkt des Individualismus steht der einzelne Mensch, das Individuum. Die sozialen Gebilde wie Betriebe oder Staat sind nichts weiter als die Summe von Einzelmenschen. Hauptanliegen des Individualismus ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Die Freiheit des einzelnen ist also das oberste Gebot dieser geistigen Grundhaltung.

Der Kollektivismus:

Im Gegensatz zum Individualismus behauptet der Kollektivismus, dass sich die Einzelinteressen keineswegs immer mit dem Gesamtinteresse decken. Der Staat und die Gesellschaft stehen über dem Einzelnen, woraus folgt, dass sich der Einzelmensch deren Prinzipien und Gesetzen unterordnen muss. Für die Wirtschaftspolitik ergibt sich daraus die Notwendigkeit der zentralen Planung, der Aufhebung des Privateigentums zumindest an den Produktionsmitteln, die Einführung der Sozialpolitik und der Einflussnahme auf den Außenhandel.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
|-|, Slaytanic, 06.06.2002
Wirtschaft ist Krieg
Eine wichtige Ergänzung, Jens Gregersen, 28.06.2001
Die Freiheit des einzelnen ist in der Tat ein hohes Gut. Sie findet nur dort ihre ethische Einschränkung, wo ein Stärkerer sich seine völlige Freiheit auf Kosten Schwächerer verschafft. Insofern hat der Staat als Gemeinwesen die Aufgabe, seine Bürger daran zu hindern, sich gegenseitig durch Mißbrauch von Stärke auszuplündern. Dies bezieht sich auf die Vermeidung und Verfolgung von Kriminalität ebenso wie auf die Übervorteilung Abhängiger im wirtschaftlichen Prozeß. Ein Individuum, das der unbeschränkten Entfaltung von Arbeitgebermacht vollkommen ausgesetzt ist, wie dies früher einmal der Fall war und von manchen angeblichen Liberalen wieder gewünscht wird, dürfte kaum zur freien individuellen Entfaltung der meisten Menschen führen.

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