Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 42
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

 Artikelkommentar schreiben  Artikelkommentare lesen

Die Instrumente der Geldpolitik

Ziel der Geldpolitik ist Preisstabilität. Preisstabilität liegt vor, wenn sich das Preisniveau nicht oder höchstens in einer Spannbreite von 1 - 2 % ändert.

Die Preisstabilität wird über die Stabilität der Kaufkraft gemessen. Maßstab der EZB ist der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet.

Offenmarktgeschäfte:

Definition:

Offenmarktgeschäfte sind Käufe und Verkäufe von Wertpapieren von der EZB bzw. den NZW am offenen Markt. Sie dienen der Beeinflussung der Geldmenge und der Zinssätze am Geldmarkt.

Instrumente:

  1. Hauptrefinanzierungsinstrument:
    Das Hauptrefinanzierungsinstrument dient der Liquiditätsbereitstellung. Es handelt sich dabei um befristete Transaktionen, die wöchentlich über Standardtender durchgeführt werden und eine Laufzeit von 2 Wochen haben. Das Hauptrefinanzierungsinstrument ist das wichtigste Instrument zur Beeinflussung der Liquidität und der Zinsen. Über das Hauptrefinanzierungsinstrument wird dem Finanzsektor der größte Teil des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung gestellt.

  2. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte:
    Auch diese Geschäfte dienen der Liquiditätsbereitstellung. Sie werden monatlich über Standardtender durchgeführt und haben eine Laufzeit von drei Monaten. Durch die längerfr. Refinanzierungsgeschäfte werden dem Finanzsektor über die Geschäftspartner zusätzlich längerfristige Refinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt.

  3. Feinsteuerungsoperationen:
    Die Feinsteuerungsoperationen sind liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Geschäfte. Sie werden unregelmäßig angeboten, die Laufzeit ist nicht standardisiert. Liquiditätszuführende Geschäfte werden als befristete Transaktionen über Standardtender oder bilateral als Devisenswapgeschäfte bzw. über definitive Käufe von Schuldverschreibungen durchgeführt. Liquiditätsabschöpfende Geschäfte können bilateral als Devisenswapgeschäfte, als definitive Verkäufe oder über die Hereinnahme von Termineinlagen abgewickelt werden. Feinsteuerungsoperationen werden zur Steuerung der Marktliquidität und der Zinssätze eingesetzt.

  4. Strukturelle Operationen:
    Bei ihnen handelt es sich ebenfalls um liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Geschäfte. Sie können regelmäßig oder unregelmäßig stattfinden. Ihre Laufzeit ist nicht standardisiert. Liquiditätszuführende Geschäfte werden als befristete Transaktionen über Standardtender oder bilateral über definitive Käufe von Schuldverschreibungen durchgeführt. Liquiditätsabschöpfende Transaktionen bestehen in der Emission von Schuldverschreibungen oder in definitiven Verkäufen von Wertpapieren. Strukturelle Operationen werden eingesetzt, wenn die EZB die strukturelle Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem Eurosystem anpassen will.
Art: Transaktionsart Laufzeit Rhythmus Verfahren
Liquiditätsbereitstellung Liduiditätsabschöpfung
(1) Befr. Transaktionen - 2 Wochen Wöchentlich Standardtender
(2) Befr. Transaktionen - 3 Monate Monatlich Standardtender
(3) - Befr. Transaktionen
- Devisenswaps
- Devisenswaps
- Hereinnahme von Termineinlagen
- Befr. Transaktionen
Nicht standardisiert Unregelmäßig - Schnelltender
- bilaterale Geschäfte
Definitive Käufe Definitive Verkäufe - Unregelmäßig Bilaterale Geschäfte
(4) Befr. Transaktionen Emission von Schuldverschreibungen Standardisiert / nicht standardisiert Regelmäßig und unregelmäßig Standardtender
Definitive Käufe Definitive Verkäufe - Unregelmäßig Bilaterale Geschäfte

Abwicklungsverfahren für Refinanzierungsgeschäfte:

Für die Abwicklung der geldpolitischen Operationen im ESZB stehen zwei Verfahrenstypen zur Verfügung:

  • Tenderverfahren:
    Es handelt sich hierbei um öffentliche Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsverfahren für Geldoperationen. Sie werden durch das ESZB bestimmt und richten sich an alle Geschäftspartner.

  • Bilaterale Geschäfte:
    Manche geldpolitischen Transaktionen werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern zwischen dem ESZB und einem oder mehreren Geschäftspartnern abgeschlossen.

Die Tenderverfahren haben gegenüber den bilateralen Geschäften die größere praktische Bedeutung, weshalb sie im Folgenden noch genauer betrachtet werden müssen.

Typen des Tenderverfahren:

Das ESZB führt seine Offenmarktgeschäfte in Form von Tendern (Ausschreibungen) durch. Hierbei kommen verschiedene Arten von Tendern zur Anwendung.

  • Mengentender:
    Bei Anwendung dieses Ausschreibungsverfahrens setzt die EZB vorab den Zinssatz fest. An die Kreditinstitute ergeht die Aufforderung, den Betrag an Zentralbankgeld zu nennen, den sie zu diesem Zinssatz von der EZB beziehen wollen.

  • Zinstender:
    Bei diesem Verfahren geben die Kreditinstitute Gebote über die Beträge und Zinssätze ab, zu denen sie bereit sind Zentralbankgeld zu übernehmen.

  • Standardtender:
    Diese Ausschreibungsverfahren werden innerhalb von 24 Stunden durchgeführt, gerechnet von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses.

  • Schnelltender:
    Sie werden innerhalb von einer Stunde durchgeführt, wiederum gerechnet von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses.

Die einzelnen Phasen der Abwicklung:

a) Das typische Ablaufverfahren:

Bei allen Tenderverfahren können sechs Teilschritte unterschieden werden.

  • Phase I: Die Tenderankündigung
    a) Ankündigung durch die EZB über Wirtschaftsinformationsdienste
    b) Ankündigung durch die nationalen Zentralbanken über nationale Wirtschaftsinformationsdienste und direkt gegenüber gegenüber einzelnen Geschäftspartnern (soweit sie keinen Zugang zu Wirtschaftsinformationsdiensten haben).

  • Phase II: Vorbereitung und Abgabe von Geboten durch die Geschäftspartner

  • Phase III: Zusammenstellung der Gebote durch das ESZB

  • Phase IV: Tenderzuteilung und Bekanntgabe der Tenderergebnisse:
    a) Zuteilungsentscheidung der EZB
    b) Bekanntmachung des Zuteilungsergebnisses

  • Phase V: Bestätigung der einzelnen Zuteilungsergebnisse

  • Phase VI: Abwicklung von Transaktionen

b) Erläuterungen zu den einzelnen Phasen

  • Zu Phase I:
    Die Tenderankündigung enthält genaue Angaben zu den geplanten Geldmarktoperationen, so u.a. die Laufzeit der Operation (2 Wochen, 3 Monate oder je nach geldpolitischem Bedarf), den Zweck der Operation (z.B. Bereitstellen oder Absorbieren von Liquidität), die Art des Tenders (Mengen- oder Zinstender), die Zuteilungsmethode (holländisches oder amerikanisches Verfahren), das beabsichtigte Zuteilungsvolumen, den festgesetzten Zinssatz bei Mengentendern.

  • Zu Phase 2:
    Die Geschäftspartner (Banken) reichen ihre Gebote bei der jeweiligen nationalen Zentralbank ein. Bei Mengentendern wird in den Geboten der Betrag angegeben, bis zu dem die jeweilige Bank bereit ist mit der nationalen Zentralbank Geschäfte abschließen. Bei Zinstendern sind die Geschäftspartner berechtigt, bis zu 10 verschiedene Zinsgebote zu machen. Der Mindestbetrag für Gebote bei Hauptrefinanzierungsgeschäften beträgt eine Million Euro. Darüber hinaus kann in Schritten von 100.000 Euro geboten werden.

    Die Geschäftspartner sind verpflichtet ihre Gebote durch refinanzierungsfähige Sicherheiten zu decken. Bei fehlenden Sicherheiten werden durch das ESZB Strafen verhängt. Bis zum Bietungsschluss können Gebote zurückgezogen werden. Gebote, die nach Ablauf der Bietungsfrist eingehen, sind ungültig. Das Gleiche gilt bei unvollständigen oder nicht formgerechten Geboten.

  • Zu Phase 3 und 4:
    Die Zuteilung bei Mengentendern erfolgt auf die Weise, dass die von den Geschäftspartnern abgegebenen Gebote zusammengestellt und addiert werden. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen Zuteilungsbetrag, dann muss der Zuteilungsprozentsatz errechnet werden. Der rechnerische Ansatz hierfür lautet: Summe der Gebote = 100 %, vorgesehener Zuteilungsbetrag = x %.

    Die Zuteilung bei Zinstendern wird in der Weise durchgeführt, dass die Zinsgebote (Zinssätze in %) in absteigender Reihenfolge aufgelistet werden. In waagerechter Richtung werden die Gebote der einzelnen Banken abgetragen. In zwei weiteren Spalten sind die Gebote zu Zinssatz und die kumulierten Gebote zu ermitteln. Die Zuteilung beginnt mit den höchsten Zinssätzen. Solange das Zuteilungsvolumen noch nicht erreicht ist, erfolgt volle Zuteilung. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen Zuteilungsbetrag, dann muss für den sog. marginalen Zinssatz ein Zuteilungsprozentsatz berechnet werden. Marginal ist der Zinssatz, bei dem die kumulierten Gebote größer sind als der vorgesehene Zuteilungsbetrag. Bei diesem Zinssatz können nicht mehr alle Gebote zugeteilt werden; vielmehr muss der bis dahin verbleibende Restzuteilungsbetrag anteilsmäßig auf die bei diesem Zinssatz abgegebenen Gebote verteilt werden. Der rechnerische Ansatz hierzu lautet wie folgt: Summe der Gebote zum marginalen Zinssatz = 100 %, Restzuteilungsbetrag = x %.
    Die Größe x ergibt den Zuteilungsprozentsatz beim marginalen Zinssatz.

    Bei Zinstendern können zwei unterschiedliche Zuteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

    Holländisches Zuteilungsverfahren:
    Beim holländischen Zuteilungsverfahren erfolgt die Abrechnung aller Gebote einheitlich zum marginalen Zinssatz.

    Amerikanisches Zuteilungsverfahren:
    Beim amerikanischen Zuteilungsverfahren gibt es hingegen keinen einheitlichen Zinssatz. Die Abrechnung der Gebote erfolgt zu den individuellen Bietungssätzen.

    Das holländische unterscheidet sich vom amerikanischen Zuteilungsverfahren somit nur nach der Höhe der Zinssätze, nicht nach der Zuteilungsquote für die einzelnen Geschäftspartner.

    Durch die beim Mengentender vorgegebenen Zinssätze sowie durch die beim Zinstender erreichten Zinssätze und durch die Zuteilungsvolumen setzt das ESZB wichtige zinspolitische Signale.

    Die Tenderergebnisse werden über Wirtschaftsinformationsdienste öffentlich bekannt gegeben. Diese Mitteilung enthält u.a. folgende Angaben: Tag der Durchführung des Tenders, Art und Laufzeit der Operation, Gesamtbetrag der eingereichten Gebote, Anzahl der Bieter, Prozentsatz der Zuteilung.

  • Zu Phase 5 und 6:
    Die jeweiligen nationalen Zentralbanken sorgen für die geld- und stückmäßige Abwicklung der Offenmarktgeschäfte. Die Geschäftspartner müssen vor allem bei ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank die erforderlichen Sicherheiten einliefern bzw. hinterlegen. Erst dann stellt das ESZB den Geschäftspartnern die zugeteilte Liquidität auf den Zentralbankkonten zur Verfügung. Bei der Abwicklung der Offenmarktgeschäfte gilt das Prinzip "Lieferung gegen Zahlung".

Beispiel 1: Liquiditätszuführende befristete Transaktionen über Mengentender

Die EZB beschließt dem Markt Liquidität zuzuführen, und zwar in Form eines Mengentenders. Zu dem von der EZB vorgegebenen Zinssatz geben drei Geschäftspartner (Großbanken) folgende Gebote ab:

 Geschäftspartner:  Gebote (in Mio. Euro)
 Bank A  40
 Bank B  50
 Bank C  90
 Summe  180

Nach dem Willen der EZB sollen insgesamt 135 Millionen Euro zugeteilt werden.
Wie viele Millionen Euro erhalten die einzelnen Banken zugeteilt ?

Lösung zu Beispiel 1:

Rechnung = 135 x 100 : 180 = 75 %

Jede Bank erhält 75 % ihrer Gebote:

  • Bank A erhält 30 Mio. Euro
  • Bank B erhält 37,5 Mio. Euro
  • Bank C erhält 67,5 Mio. Euro

Beispiel 2: Liquiditätszuführende befristete Transaktionen über Zinstender

Die EZB beschließt dem Markt Liquidität zuzuführen, und zwar über eine befristete Transaktion in Form eines Zinstenders. Die Geschäftspartner geben folgende Gebote ab:

Beträge in Millionen Euro

Zinssatz Bank A Bank B Bank C Gebote insgesamt (je Zinssatz) Kumulierte Gebote
3,20 - - - - -
3,15 - 5 5 10 10
3,12 - 5 5 10 20
3,10 - 5 5 10 30
3,09 5 5 10 20 50
3,08 5 10 15 30 80
3,07 10 10 20 40 120
3,06 5 5 15 25 145
3,05 - 5 5 10 155
Summe: 25 50 80 155 -

Die EZB beschließt 110 Mio. Euro zuzuteilen, sodass sich ein marginaler Zinssatz von 3,07 % ergibt.

Wie viel Mio. Euro erhalten die einzelnen Banken zugeteilt, wenn die Zuteilung
a) nach dem holländischen,
b) nach dem amerikanischen Verfahren
durchgeführt wird ?

Lösung zu Beispiel 2:

a) holländisches Verfahren:

Zinssatz Bank A Bank B Bank C Gebote insgesamt (je Zinssatz)
3,07 17,5 37,5 55 110
Summe: 17,5 37,5 55 110

Beim holländischen Verfahren erfolgt die Abrechnung aller Gebote einheitlich zum marginalen Zinssatz. Die Errechnung des Zuteilungsprozentsatz funktioniert genau wie beim amerikanischen Verfahren:

Restzuteilungsbetrag = 110 - 80 = 30 Mio. Euro
Zuteilungsprozentsatz = 30 x 100 : 40 = 75 %

Jede Bank erhält zum marginalen Zinssatz also 75 % ihres ursprünglichen Gebots.
Bei Bank A bedeutet dies: 10 Mio. x 75 % : 100 = 7,5 Mio.
Bei Bank B: 10 Mio. x 75 % = 7,5 Mio.
Bei Bank C: 20 Mio. x 75 % : 100 = 15 Mio.

b) amerikanisches Verfahren:

Zinssatz Bank A Bank B Bank C Gebote insgesamt (je Zinssatz)
3,20 - - - -
3,15 - 5 5 10
3,12 - 5 5 10
3,10 - 5 5 10
3,09 5 5 10 20
3,08 5 10 15 30
3,07 7,5 7,5 15 30
Summe: 17,5 37,5 55 110

Die Zuteilung beim amerikanischen Verfahren beginnt mit den höchsten Zinssätzen. Solange das Zuteilungsvolumen noch nicht erreicht ist, erfolgt volle Zuteilung. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen Zuteilungsbetrag, dann muss für den sog. marginalen Zinssatz ein Zuteilungsprozentsatz errechnet werden, nach dem der verbleibende Reszuteilungsbetrag anteilsmäßig verteilt werden kann.

In diesem Beispiel lautet die Rechnung:
Restzuteilungsbetrag = 110 - 80 = 30 Mio. Euro
Zuteilungsprozentsatz = 30 x 100 : 40 = 75 %

Jede Bank erhält zum marginalen Zinssatz also 75 % ihres ursprünglichen Gebots.
Bei Bank A bedeutet dies: 10 Mio. x 75 % : 100 = 7,5 Mio.
Bei Bank B: 10 Mio. x 75 % = 7,5 Mio.
Bei Bank C: 20 Mio. x 75 % : 100 = 15 Mio.

Sicherheiten:

Die Geschäftspartner müssen für alle liquiditätszuführenden Operationen Sicherheiten stellen, die entweder als Eigentum übertragen (definitiv oder mit Rückkaufsvereinbarung) oder als Pfand hinterlegt werden müssen.

Das Eurosystem unterscheidet zwei Kategorien von Sicherheiten:

  • Kategorie-1-Sicherheiten
    Kategorie-1-Sicherheiten umfassen marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte und im gesamten Euro-Währungsraum einheitlich geltende Zulassungskriterien erfüllen.

  • Kategorie-2-Sicherheiten
    Kategorie-2-Sicherheiten bestehen aus marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Nicht marktfähige Sicherheiten sind in Deutschland Handelswechsel und Kreditforderungen an Handel und Industrie.

Im Hinblick auf die Qualität der Sicherheiten und ihre Eignung für die verschiedenen Arten von geldpolitischen Operationen des Eurosystems gibt es zwischen den Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten keine Unterschiede.

Ständige Fazilitäten:

Fazilitäten sind Kreditbereitstellungen, die bei Bedarf von Kreditinstituten in Anspruch genommen werden können.

Spitzenrefinanzierungsfazilität:

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität kann von den Geschäftspartnern genutzt werden, um sich von den nationalen Zentralbanken Übernachtliquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz zu beschaffen. Sie dient zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs. Als Sicherheit dienen die bestehenden Pfanddepots. Die Inanspruchnahme erfolgt "overnight". Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsliquidität bildet die Obergrenze des Tagesgeldsatzes.

Einlagenfazilität:

Die Einlagenfazilität kann genutzt werden, um überschüssige Liquidität bis zum nächsten Geschäftstag verzinslich anzulegen. Der Zinssatz der Einlagenfazilität bildet die Untergrenze des Tagesgeldsatzes.

Mindestreserve:

Siehe Artikel "Die Mindestreserve"

Maßnahmen der Geldpolitik und ihre Wirkung:

Mit ihren geldpolitischen Maßnahmen hat die EZB die Möglichkeit, einer unerwünschten Entwicklung der Geldmenge entgegenzuwirken. Mittelfristig anzustrebendes Ziel ist in allen Fällen die Preisstabilität. Um dieses zu erreichen, beobachtet die EZB ständig das monetäre Umfeld. Ihr Instrumentarium ist so gestaltet, dass sie auch auf überraschende Entwicklungen kurzfristig reagieren kann:

  • Über Offenmarktgeschäfte steuert die EZB die Zinssätze und die Liquidität am Geldmarkt.
  • Mit den ständigen Fazilitäten bestimmt die EZB Ober- und Untergrenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder.
  • Die Mindestreserve dient in erster Linie zur Beeinflussung der strukturellen Liquidität.

Beabsichtigte Wirkung:

  • Offenmarktgeschäfte:
    - Durch den Kauf von Wertpapieren steigt die Geldmenge.
    - Durch den Verkauf von Wertpapieren sinkt die Geldmenge.

  • Ständige Fazilitäten:
    - Durch die Aufnahme krzfr. Kredite können die Geschäftspartner ihre Liquidität erhöhen. Die Geldmenge steigt.
    - Durch die Anlage von Geld nimmt die Liquidität der Geschäftspartner ab. Die Geldmenge sinkt.

  • Mindestreserve:
    - Sinkende Mindestreservesätze führen zu steigender Geldmenge.
    - Steigende Mindestreservesätze führen zu sinkender Geldmenge.

Szenario: Unerwünschter Zinsanstieg

Lage: Steigende Geldmarktzinsen
Der Liquiditätsbedarf von Kreditinstituten ist stark gestiegen. Die Zinsen auf dem Geldmarkt sind durch die erhöhte Nachfrage gestiegen. Die EZB rechnet mit einer Verteuerung der Kredite.

Maßnahme: Einsatz der Offenmarktpolitik
Durch die Bereitstellung von Zentralbankgeld über Offenmarktgeschäfte will die EZB die Zinssätze und die Bankenliquidität beeinflussen. Sie beschließt daher, beim nächsten Offenmarktgeschäft die Zinsen zu senken und das Zuteilungsvolumen zu erhöhen.

Wirkung: Erhöhung der Geldmenge
Im Bankensystem führen sinkende Refinanzierungskosten zu einer günstigen Refinanzierungsmöglichkeit. Ein erhöhtes Zuteilungsvolumen läßt die Liquidität steigen. Die Nachfrage auf dem Geldmarkt geht zurück. Die Zinssteigerung kann sich nicht mehr fortsetzen.

Unternehmen können Kredite zu gleich bleibenden oder sogar verbesserten Konditionen aufnehmen. Sie können kreditfinanzierte Warengeschäfte, Dienstleistungen und Investitionen durchführen und Lagerbestände halten oder aufbauen. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Investitionsgütern steigt. Es kann zu Beschäftigungsausweitung kommen.

Die privaten Haushalte profitieren von einer Beschäftigungsausweitung. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Konsumgütern steigt, zunehmende Einkommen führen tendenziell zu einer Konsumausweitung. Betrachten die privaten Haushalte ihre Einkommenssituation als stabil, sind sie zunehmend bereit, sich zusätzlich zu verschulden und kreditfinanzierte Konsumgüter zu beschaffen.

Beim Staat wirkt sich eine stabile bzw. wachsende Wirtschaft positiv auf die Einnahmen- und Ausgabenseite aus. Ausgaben können sinken, weil z.B.bei steigender Beschäftigtenzahl geringere Sozialausgaben und geringere Zuschüsse zum Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit notwendig sind. Ehemals Beschäftigungslose zahlen wieder Steuern und Abgaben, so dass sich auch die Einnahmen verbessern. Steigende Investitions- und Konsumneigung erhöht das Umsatzsteuereinkommen. Darüber hinaus entlastet ein sinkendes Zinsniveau den Staat, wenn er sich verschulden muss.

Voraussetzungen für den Erfolg der Maßnahme:

  • Banken müssen die Zinssenkungen weitergeben.
  • Unternehmen müssen kreditfinanzierte Investitionen vornehmen. Der Arbeitskräftebedarf muss zunehmen.
  • Die privaten Haushalte müssen mehr ausgeben. Sinkende Zinsen müssen die Konsumneigung verstärken.
  • Der Staat darf die beabsichtigte Wirkung nicht durch steuer- und haushaltspolitische Entscheidungen aufheben.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Super, picolia, 31.10.2009
Ich muss sagen du hast das hier richtig klasse beschrieben. In den Studienbriefen versteht man nur Bahnhof. Echt klasse Leistung. Danke.
--, PP72, 15.03.2009
habs in der berufsschule nie verstanden, hier einmal durchgelesen und mir leuchtet alles ein..
Änderung der Laufzeit bei Hauptrefinanzierungsgeschäften, Nicole810, 24.05.2004
Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften hat sich seit März 2004 die Laufzeit von 2 Wochen auf 1 Woche verkürzt.
Der Hammer, axion, 07.03.2004
Ich kann nur eins sagen : IHR SEID DIE BESTEN ! echt das thema war ein rotes tuch für mcih und schwupp leutets ein ! super !!
Klasse, Haubi, 01.03.2004
Muss auch Mal ein Lob abgeben... sehr toll erklärt, muss man echt sagen :)
Toll erklärt, Bank_Paul, 10.12.2003
Die Erklärungen zum Tenderverfahren habe ich endlich mal kapiert. In der Schule habe ich nur Bahnhof verstanden. Danke. Schöne Grüße, macht weiter so.
feinsteuerungsoperationen, otze3, 09.09.2003
hey patrick. erts einmal dickes lob von mir! diese komlette homepage gefällt mir sehr gut! ich glaube bei punkt 3 (feinsteuerungsoperationen) hat sich ein fehler eingeschlichen. muss es da in der mitte nicht heißen: ... über SCHNELLTENDER... durchgeführt? wenn ich mich irren sollte, sorry. schönen gruß. stephan
Sehr gut zusammengefasst, N.A., 02.05.2002
Ein großes Lob, alle wichtigen Punkte sind enthalten und prima erkärt!

Artikelkommentar schreiben

Nach oben
Zurück


Aktuelle Bankfachklasse



Allgemeine Wirtschaftslehre für den Bankkaufmann