Ziel der Geldpolitik ist Preisstabilität. Preisstabilität
liegt vor, wenn sich das Preisniveau nicht oder höchstens in einer
Spannbreite von 1 - 2 % ändert.
Die Preisstabilität wird über die Stabilität der Kaufkraft
gemessen. Maßstab der EZB ist der Harmonisierte Verbraucherpreisindex
(HVPI) für das Euro-Währungsgebiet.
Offenmarktgeschäfte:
Definition:
Offenmarktgeschäfte sind Käufe und Verkäufe von Wertpapieren von der EZB bzw.
den NZW am offenen Markt. Sie dienen der Beeinflussung der Geldmenge
und der Zinssätze am Geldmarkt.
Instrumente:
- Hauptrefinanzierungsinstrument:
Das Hauptrefinanzierungsinstrument dient der Liquiditätsbereitstellung.
Es handelt sich dabei um befristete Transaktionen, die wöchentlich
über Standardtender durchgeführt werden und eine Laufzeit
von 2 Wochen haben. Das Hauptrefinanzierungsinstrument ist das wichtigste
Instrument zur Beeinflussung der Liquidität und der Zinsen. Über
das Hauptrefinanzierungsinstrument wird dem Finanzsektor der größte
Teil des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung gestellt.
- Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte:
Auch diese Geschäfte dienen der Liquiditätsbereitstellung.
Sie werden monatlich über Standardtender durchgeführt und
haben eine Laufzeit von drei Monaten. Durch die längerfr. Refinanzierungsgeschäfte
werden dem Finanzsektor über die Geschäftspartner zusätzlich
längerfristige Refinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt.
- Feinsteuerungsoperationen:
Die Feinsteuerungsoperationen sind liquiditätszuführende oder
liquiditätsabschöpfende Geschäfte. Sie werden unregelmäßig
angeboten, die Laufzeit ist nicht standardisiert. Liquiditätszuführende
Geschäfte werden als befristete Transaktionen über Standardtender
oder bilateral als Devisenswapgeschäfte bzw. über definitive
Käufe von Schuldverschreibungen durchgeführt. Liquiditätsabschöpfende
Geschäfte können bilateral als Devisenswapgeschäfte,
als definitive Verkäufe oder über die Hereinnahme von Termineinlagen
abgewickelt werden. Feinsteuerungsoperationen werden zur Steuerung der
Marktliquidität und der Zinssätze eingesetzt.
- Strukturelle Operationen:
Bei ihnen handelt es sich ebenfalls um liquiditätszuführende
oder liquiditätsabschöpfende Geschäfte. Sie können
regelmäßig oder unregelmäßig stattfinden. Ihre
Laufzeit ist nicht standardisiert. Liquiditätszuführende Geschäfte
werden als befristete Transaktionen über Standardtender oder bilateral
über definitive Käufe von Schuldverschreibungen durchgeführt.
Liquiditätsabschöpfende Transaktionen bestehen in der Emission
von Schuldverschreibungen oder in definitiven Verkäufen von Wertpapieren.
Strukturelle Operationen werden eingesetzt, wenn die EZB die strukturelle
Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem Eurosystem
anpassen will.
Art: |
Transaktionsart |
Laufzeit |
Rhythmus |
Verfahren |
Liquiditätsbereitstellung |
Liduiditätsabschöpfung |
(1) |
Befr. Transaktionen |
- |
2 Wochen |
Wöchentlich |
Standardtender |
(2) |
Befr. Transaktionen |
- |
3 Monate |
Monatlich |
Standardtender |
(3) |
- Befr. Transaktionen - Devisenswaps |
- Devisenswaps - Hereinnahme von Termineinlagen - Befr. Transaktionen |
Nicht standardisiert |
Unregelmäßig |
- Schnelltender - bilaterale Geschäfte |
Definitive Käufe |
Definitive Verkäufe |
- |
Unregelmäßig |
Bilaterale Geschäfte |
(4) |
Befr. Transaktionen |
Emission von Schuldverschreibungen |
Standardisiert / nicht standardisiert |
Regelmäßig und unregelmäßig |
Standardtender |
Definitive Käufe |
Definitive Verkäufe |
- |
Unregelmäßig |
Bilaterale Geschäfte |
|
Abwicklungsverfahren für Refinanzierungsgeschäfte:
Für die Abwicklung der geldpolitischen Operationen im ESZB stehen zwei Verfahrenstypen
zur Verfügung:
- Tenderverfahren:
Es handelt sich hierbei um öffentliche Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsverfahren
für Geldoperationen. Sie werden durch das ESZB bestimmt und richten
sich an alle Geschäftspartner.
- Bilaterale Geschäfte:
Manche geldpolitischen Transaktionen werden nicht öffentlich ausgeschrieben,
sondern zwischen dem ESZB und einem oder mehreren Geschäftspartnern
abgeschlossen.
Die Tenderverfahren haben gegenüber den bilateralen Geschäften die größere
praktische Bedeutung, weshalb sie im Folgenden noch genauer betrachtet
werden müssen.
Typen des Tenderverfahren:
Das ESZB führt seine Offenmarktgeschäfte in Form von Tendern (Ausschreibungen)
durch. Hierbei kommen verschiedene Arten von Tendern zur Anwendung.
- Mengentender:
Bei Anwendung dieses Ausschreibungsverfahrens setzt die EZB vorab den
Zinssatz fest. An die Kreditinstitute ergeht die Aufforderung, den Betrag
an Zentralbankgeld zu nennen, den sie zu diesem Zinssatz von der EZB
beziehen wollen.
- Zinstender:
Bei diesem Verfahren geben die Kreditinstitute Gebote über die
Beträge und Zinssätze ab, zu denen sie bereit sind Zentralbankgeld
zu übernehmen.
- Standardtender:
Diese Ausschreibungsverfahren werden innerhalb von 24 Stunden durchgeführt,
gerechnet von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des
Zuteilungsergebnisses.
- Schnelltender:
Sie werden innerhalb von einer Stunde durchgeführt, wiederum gerechnet
von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses.
Die einzelnen Phasen der Abwicklung:
a) Das typische Ablaufverfahren:
Bei allen Tenderverfahren können sechs Teilschritte unterschieden werden.
- Phase I: Die Tenderankündigung
a) Ankündigung durch die EZB über Wirtschaftsinformationsdienste
b) Ankündigung durch die nationalen Zentralbanken über nationale
Wirtschaftsinformationsdienste und direkt gegenüber gegenüber
einzelnen Geschäftspartnern (soweit sie keinen Zugang zu Wirtschaftsinformationsdiensten
haben).
- Phase II: Vorbereitung und Abgabe von Geboten durch die Geschäftspartner
- Phase III: Zusammenstellung der Gebote durch das ESZB
- Phase IV: Tenderzuteilung und Bekanntgabe der Tenderergebnisse:
a) Zuteilungsentscheidung der EZB
b) Bekanntmachung des Zuteilungsergebnisses
- Phase V: Bestätigung der einzelnen Zuteilungsergebnisse
- Phase VI: Abwicklung von Transaktionen
b) Erläuterungen zu den einzelnen Phasen
- Zu Phase I:
Die Tenderankündigung enthält genaue Angaben zu den geplanten
Geldmarktoperationen, so u.a. die Laufzeit der Operation (2 Wochen,
3 Monate oder je nach geldpolitischem Bedarf), den Zweck der Operation
(z.B. Bereitstellen oder Absorbieren von Liquidität), die Art des
Tenders (Mengen- oder Zinstender), die Zuteilungsmethode (holländisches
oder amerikanisches Verfahren), das beabsichtigte Zuteilungsvolumen,
den festgesetzten Zinssatz bei Mengentendern.
- Zu Phase 2:
Die Geschäftspartner (Banken) reichen ihre Gebote bei der jeweiligen
nationalen Zentralbank ein. Bei Mengentendern wird in den Geboten der Betrag angegeben, bis zu dem die
jeweilige Bank bereit ist mit der nationalen Zentralbank Geschäfte
abschließen. Bei Zinstendern sind die Geschäftspartner berechtigt, bis zu 10 verschiedene
Zinsgebote zu machen. Der Mindestbetrag für Gebote bei Hauptrefinanzierungsgeschäften
beträgt eine Million Euro. Darüber hinaus kann in Schritten
von 100.000 Euro geboten werden.
Die Geschäftspartner sind verpflichtet ihre Gebote durch refinanzierungsfähige
Sicherheiten zu decken. Bei fehlenden Sicherheiten werden durch das
ESZB Strafen verhängt. Bis zum Bietungsschluss können Gebote zurückgezogen werden. Gebote,
die nach Ablauf der Bietungsfrist eingehen, sind ungültig. Das
Gleiche gilt bei unvollständigen oder nicht formgerechten Geboten.
- Zu Phase 3 und 4:
Die Zuteilung bei Mengentendern erfolgt auf die Weise, dass die von den
Geschäftspartnern abgegebenen Gebote zusammengestellt und addiert
werden. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen Zuteilungsbetrag,
dann muss der Zuteilungsprozentsatz errechnet werden. Der rechnerische
Ansatz hierfür lautet: Summe der Gebote = 100 %, vorgesehener Zuteilungsbetrag = x %.
Die Zuteilung bei Zinstendern wird in der Weise durchgeführt, dass
die Zinsgebote (Zinssätze in %) in absteigender Reihenfolge aufgelistet
werden. In waagerechter Richtung werden die Gebote der einzelnen Banken
abgetragen. In zwei weiteren Spalten sind die Gebote zu Zinssatz und
die kumulierten Gebote zu ermitteln. Die Zuteilung beginnt mit den höchsten
Zinssätzen. Solange das Zuteilungsvolumen noch nicht erreicht ist,
erfolgt volle Zuteilung. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen
Zuteilungsbetrag, dann muss für den sog. marginalen Zinssatz ein
Zuteilungsprozentsatz berechnet werden. Marginal ist der Zinssatz, bei
dem die kumulierten Gebote größer sind als der vorgesehene
Zuteilungsbetrag. Bei diesem Zinssatz können nicht mehr alle Gebote
zugeteilt werden; vielmehr muss der bis dahin verbleibende Restzuteilungsbetrag
anteilsmäßig auf die bei diesem Zinssatz abgegebenen Gebote
verteilt werden. Der rechnerische Ansatz hierzu lautet wie folgt: Summe
der Gebote zum marginalen Zinssatz = 100 %, Restzuteilungsbetrag = x %.
Die Größe x ergibt den Zuteilungsprozentsatz beim marginalen Zinssatz.
Bei Zinstendern können zwei unterschiedliche Zuteilungsverfahren zur Anwendung kommen:
Holländisches Zuteilungsverfahren:
Beim holländischen Zuteilungsverfahren erfolgt die Abrechnung aller Gebote einheitlich zum marginalen Zinssatz.
Amerikanisches Zuteilungsverfahren:
Beim amerikanischen Zuteilungsverfahren gibt es hingegen keinen
einheitlichen Zinssatz. Die Abrechnung der Gebote erfolgt zu den individuellen
Bietungssätzen.
Das holländische unterscheidet sich vom amerikanischen Zuteilungsverfahren
somit nur nach der Höhe der Zinssätze, nicht nach der Zuteilungsquote
für die einzelnen Geschäftspartner.
Durch die beim Mengentender vorgegebenen Zinssätze sowie durch die beim
Zinstender erreichten Zinssätze und durch die Zuteilungsvolumen
setzt das ESZB wichtige zinspolitische Signale.
Die Tenderergebnisse werden über Wirtschaftsinformationsdienste öffentlich
bekannt gegeben. Diese Mitteilung enthält u.a. folgende Angaben:
Tag der Durchführung des Tenders, Art und Laufzeit der Operation,
Gesamtbetrag der eingereichten Gebote, Anzahl der Bieter, Prozentsatz
der Zuteilung.
- Zu Phase 5 und 6:
Die jeweiligen nationalen Zentralbanken sorgen für die geld- und stückmäßige
Abwicklung der Offenmarktgeschäfte. Die Geschäftspartner müssen
vor allem bei ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank die erforderlichen
Sicherheiten einliefern bzw. hinterlegen. Erst dann stellt das ESZB
den Geschäftspartnern die zugeteilte Liquidität auf den Zentralbankkonten
zur Verfügung. Bei der Abwicklung der Offenmarktgeschäfte
gilt das Prinzip "Lieferung gegen Zahlung".
Beispiel 1: Liquiditätszuführende befristete Transaktionen über Mengentender
Die EZB beschließt dem Markt Liquidität zuzuführen, und zwar in Form eines Mengentenders.
Zu dem von der EZB vorgegebenen Zinssatz geben drei Geschäftspartner
(Großbanken) folgende Gebote ab:
Geschäftspartner: |
Gebote (in Mio. Euro) |
Bank A |
40 |
Bank B |
50 |
Bank C |
90 |
Summe |
180 |
|
Nach dem Willen der EZB sollen insgesamt 135 Millionen Euro zugeteilt werden.
Wie viele Millionen Euro erhalten die einzelnen Banken zugeteilt ?
Lösung zu Beispiel 1:
Rechnung = 135 x 100 : 180 = 75 %
Jede Bank erhält 75 % ihrer Gebote:
- Bank A erhält 30 Mio. Euro
- Bank B erhält 37,5 Mio. Euro
- Bank C erhält 67,5 Mio. Euro
Beispiel 2: Liquiditätszuführende befristete Transaktionen über Zinstender
Die EZB beschließt dem Markt Liquidität zuzuführen, und zwar über eine befristete
Transaktion in Form eines Zinstenders. Die Geschäftspartner geben
folgende Gebote ab:
Beträge in Millionen Euro
Zinssatz |
Bank A |
Bank B |
Bank C |
Gebote insgesamt (je Zinssatz) |
Kumulierte Gebote |
3,20 |
- |
- |
- |
- |
- |
3,15 |
- |
5 |
5 |
10 |
10 |
3,12 |
- |
5 |
5 |
10 |
20 |
3,10 |
- |
5 |
5 |
10 |
30 |
3,09 |
5 |
5 |
10 |
20 |
50 |
3,08 |
5 |
10 |
15 |
30 |
80 |
3,07 |
10 |
10 |
20 |
40 |
120 |
3,06 |
5 |
5 |
15 |
25 |
145 |
3,05 |
- |
5 |
5 |
10 |
155 |
Summe: |
25 |
50 |
80 |
155 |
- |
|
Die EZB beschließt 110 Mio. Euro zuzuteilen, sodass sich ein marginaler Zinssatz von 3,07 % ergibt.
Wie viel Mio. Euro erhalten die einzelnen Banken zugeteilt, wenn die Zuteilung
a) nach dem holländischen,
b) nach dem amerikanischen Verfahren
durchgeführt wird ?
Lösung zu Beispiel 2:
a) holländisches Verfahren:
Zinssatz |
Bank A |
Bank B |
Bank C |
Gebote insgesamt (je Zinssatz) |
3,07 |
17,5 |
37,5 |
55 |
110 |
Summe: |
17,5 |
37,5 |
55 |
110 |
|
Beim holländischen Verfahren erfolgt die Abrechnung aller Gebote einheitlich zum marginalen
Zinssatz. Die Errechnung des Zuteilungsprozentsatz funktioniert genau
wie beim amerikanischen Verfahren:
Restzuteilungsbetrag = 110 - 80 = 30 Mio. Euro
Zuteilungsprozentsatz = 30 x 100 : 40 = 75 %
Jede Bank erhält zum marginalen Zinssatz also 75 % ihres ursprünglichen Gebots.
Bei Bank A bedeutet dies: 10 Mio. x 75 % : 100 = 7,5 Mio.
Bei Bank B: 10 Mio. x 75 % = 7,5 Mio.
Bei Bank C: 20 Mio. x 75 % : 100 = 15 Mio.
b) amerikanisches Verfahren:
Zinssatz |
Bank A |
Bank B |
Bank C |
Gebote insgesamt (je Zinssatz) |
3,20 |
- |
- |
- |
- |
3,15 |
- |
5 |
5 |
10 |
3,12 |
- |
5 |
5 |
10 |
3,10 |
- |
5 |
5 |
10 |
3,09 |
5 |
5 |
10 |
20 |
3,08 |
5 |
10 |
15 |
30 |
3,07 |
7,5 |
7,5 |
15 |
30 |
Summe: |
17,5 |
37,5 |
55 |
110 |
|
Die Zuteilung beim amerikanischen Verfahren beginnt mit den höchsten Zinssätzen.
Solange das Zuteilungsvolumen noch nicht erreicht ist, erfolgt volle
Zuteilung. Übersteigt die Summe der Gebote den vorgesehenen Zuteilungsbetrag,
dann muss für den sog. marginalen Zinssatz ein Zuteilungsprozentsatz
errechnet werden, nach dem der verbleibende Reszuteilungsbetrag anteilsmäßig
verteilt werden kann.
In diesem Beispiel lautet die Rechnung:
Restzuteilungsbetrag = 110 - 80 = 30 Mio. Euro
Zuteilungsprozentsatz = 30 x 100 : 40 = 75 %
Jede Bank erhält zum marginalen Zinssatz also 75 % ihres ursprünglichen Gebots.
Bei Bank A bedeutet dies: 10 Mio. x 75 % : 100 = 7,5 Mio.
Bei Bank B: 10 Mio. x 75 % = 7,5 Mio.
Bei Bank C: 20 Mio. x 75 % : 100 = 15 Mio.
Sicherheiten:
Die Geschäftspartner müssen für alle liquiditätszuführenden Operationen
Sicherheiten stellen, die entweder als Eigentum übertragen (definitiv
oder mit Rückkaufsvereinbarung) oder als Pfand hinterlegt werden
müssen.
Das Eurosystem unterscheidet zwei Kategorien von Sicherheiten:
- Kategorie-1-Sicherheiten
Kategorie-1-Sicherheiten umfassen marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte und
im gesamten Euro-Währungsraum einheitlich geltende Zulassungskriterien
erfüllen.
- Kategorie-2-Sicherheiten
Kategorie-2-Sicherheiten bestehen aus marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten,
die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von
besonderer Bedeutung sind. Nicht marktfähige Sicherheiten sind
in Deutschland Handelswechsel und Kreditforderungen an Handel und Industrie.
Im Hinblick auf die Qualität der Sicherheiten und ihre Eignung für die verschiedenen
Arten von geldpolitischen Operationen des Eurosystems gibt es zwischen
den Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten keine Unterschiede.
Ständige Fazilitäten:
Fazilitäten sind Kreditbereitstellungen, die bei Bedarf von Kreditinstituten in
Anspruch genommen werden können.
Spitzenrefinanzierungsfazilität:
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität kann von den Geschäftspartnern
genutzt werden, um sich von den nationalen Zentralbanken Übernachtliquidität
zu einem vorgegebenen Zinssatz zu beschaffen. Sie dient zur Deckung
eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs. Als Sicherheit dienen die
bestehenden Pfanddepots. Die Inanspruchnahme erfolgt "overnight".
Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsliquidität bildet die Obergrenze
des Tagesgeldsatzes.
Einlagenfazilität:
Die Einlagenfazilität kann genutzt werden, um überschüssige
Liquidität bis zum nächsten Geschäftstag verzinslich
anzulegen. Der Zinssatz der Einlagenfazilität bildet die Untergrenze
des Tagesgeldsatzes.
Mindestreserve:
Siehe Artikel "Die Mindestreserve"
Maßnahmen der Geldpolitik und ihre Wirkung:
Mit ihren geldpolitischen Maßnahmen hat die EZB die Möglichkeit, einer unerwünschten
Entwicklung der Geldmenge entgegenzuwirken. Mittelfristig anzustrebendes
Ziel ist in allen Fällen die Preisstabilität. Um dieses zu
erreichen, beobachtet die EZB ständig das monetäre Umfeld.
Ihr Instrumentarium ist so gestaltet, dass sie auch auf überraschende
Entwicklungen kurzfristig reagieren kann:
- Über Offenmarktgeschäfte steuert die EZB die Zinssätze und die Liquidität am Geldmarkt.
- Mit den ständigen Fazilitäten bestimmt die EZB Ober- und Untergrenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder.
- Die Mindestreserve dient in erster Linie zur Beeinflussung der strukturellen Liquidität.
Beabsichtigte Wirkung:
- Offenmarktgeschäfte:
- Durch den Kauf von Wertpapieren steigt die Geldmenge.
- Durch den Verkauf von Wertpapieren sinkt die Geldmenge.
- Ständige Fazilitäten:
- Durch die Aufnahme krzfr. Kredite können die Geschäftspartner ihre Liquidität erhöhen. Die Geldmenge steigt.
- Durch die Anlage von Geld nimmt die Liquidität der Geschäftspartner ab. Die Geldmenge sinkt.
- Mindestreserve:
- Sinkende Mindestreservesätze führen zu steigender Geldmenge.
- Steigende Mindestreservesätze führen zu sinkender Geldmenge.
Szenario: Unerwünschter Zinsanstieg
Lage: Steigende Geldmarktzinsen
Der Liquiditätsbedarf von Kreditinstituten ist stark gestiegen.
Die Zinsen auf dem Geldmarkt sind durch die erhöhte Nachfrage gestiegen.
Die EZB rechnet mit einer Verteuerung der Kredite.
Maßnahme: Einsatz der Offenmarktpolitik
Durch die Bereitstellung von Zentralbankgeld über Offenmarktgeschäfte
will die EZB die Zinssätze und die Bankenliquidität beeinflussen.
Sie beschließt daher, beim nächsten Offenmarktgeschäft
die Zinsen zu senken und das Zuteilungsvolumen zu erhöhen.
Wirkung: Erhöhung der Geldmenge
Im Bankensystem führen sinkende Refinanzierungskosten zu einer
günstigen Refinanzierungsmöglichkeit. Ein erhöhtes Zuteilungsvolumen
läßt die Liquidität steigen. Die Nachfrage auf dem Geldmarkt
geht zurück. Die Zinssteigerung kann sich nicht mehr fortsetzen.
Unternehmen können Kredite zu gleich bleibenden oder sogar verbesserten Konditionen aufnehmen.
Sie können kreditfinanzierte Warengeschäfte, Dienstleistungen
und Investitionen durchführen und Lagerbestände halten oder
aufbauen. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Investitionsgütern
steigt. Es kann zu Beschäftigungsausweitung kommen.
Die privaten Haushalte profitieren von einer Beschäftigungsausweitung. Die gesamtwirtschaftliche
Nachfrage nach Konsumgütern steigt, zunehmende Einkommen führen
tendenziell zu einer Konsumausweitung. Betrachten die privaten Haushalte
ihre Einkommenssituation als stabil, sind sie zunehmend bereit, sich
zusätzlich zu verschulden und kreditfinanzierte Konsumgüter
zu beschaffen.
Beim Staat wirkt sich eine stabile bzw. wachsende Wirtschaft positiv auf die Einnahmen-
und Ausgabenseite aus. Ausgaben können sinken, weil z.B.bei steigender
Beschäftigtenzahl geringere Sozialausgaben und geringere Zuschüsse
zum Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit notwendig sind. Ehemals
Beschäftigungslose zahlen wieder Steuern und Abgaben, so dass sich
auch die Einnahmen verbessern. Steigende Investitions- und Konsumneigung
erhöht das Umsatzsteuereinkommen. Darüber hinaus entlastet
ein sinkendes Zinsniveau den Staat, wenn er sich verschulden muss.
Voraussetzungen für den Erfolg der Maßnahme:
- Banken müssen die Zinssenkungen weitergeben.
- Unternehmen müssen kreditfinanzierte Investitionen vornehmen. Der Arbeitskräftebedarf muss zunehmen.
- Die privaten Haushalte müssen mehr ausgeben. Sinkende Zinsen müssen die Konsumneigung verstärken.
- Der Staat darf die beabsichtigte Wirkung nicht durch steuer- und haushaltspolitische Entscheidungen aufheben.