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SEPA-Basislastschrift

Bei einer Basislastschrift werden anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl IBAN und BIC benötigt. Zusätzlich vereinbart der Zahlungsempfänger mit dem Zahlungspflichtigen ein entsprechendes Mandat, mit welchem er ermächtigt wird, den zahlungspflichtigen Betrag vom Konto einzuziehen. Dieses Mandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag.
Bisherig erteilte Einzugsermächtigungen können weiterhin als Mandat verwendet werden. Der Kunde ist in diesem Fall über die Mandatsreferenz sowie über die Gläubiger-Identifikationsnumer zu informieren. Bisherige Ermächtigungen zu Abbuchungsaufträgen sind vom Kunden neu einzuholen.

Schema:




Voraussetzungen:
- der Lastschrifteinreicher muss eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragt haben. Mit dieser eindeutigen Nummer ist er während des gesamten Ablaufes identifizierbar.
Diese kann bei der Bundesbank beantragt werden.
- Vereinbarung mit der Bank zum Einzug von Forderungen
- Festlegung des Einzugsdatums der Lastschriften
- Vorab-Information an den Kunden. Die sogenannte "Pre-Notification" sagt aus, dass der Einzug (sofern nicht anders vereinbart) 14 Tage zuvor dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden muss. Der Zahlungspflichtigte kann nach der Belastungsbuchung acht Wochen lang der Zahlung widersprechen. Ohne Mandat sind dies 13 Monate.

Vorlauffristen:
- bei einmalig bzw. erstmaligen Lastschrifteinzug ist eine Vorlauffrist von fünf Tagen einzuhalten
- bei wiederholenden sind dies zwei Tage.
Bei den Vorlauffristen spricht man generell von Targettage. Davon ausgeschlossen sind Samstage und Sonntage sowie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der erste Mai und der 1./2. Weihnachtsfeiertag

Mandatsreferenz:
Hier wird auch öfters von der Mandatsnummer gesprochen.

Bestandteile eines SEPA-Mandats sind:

- Gläubiger-ID des Einreichers,
- die Mandatsreferenz,
- Name des Zahlungsempfängers,
- Art des Zahlungsrhythmus (einmalig oder wiederkehrend),
- Hinweis auf Rückgabemöglichkeiten,
- Name und Adresse des Zahlungspflichtigen,
- Bezeichnung des Kreditinstitutes mit dem BIC und der IBAN sowie
- das Datum mit Ort und Unterschrift des Zahlungspflichtigen.

Mandate die älter als 36 Monate sind und seit dem nicht mehr verwendet wurden, sind vom Kunden neu einzuholen.



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