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Bankgeheimnis und Bankauskunft

Definition:
Das Bankgeheimnis ist die Pflicht des Kreditinstitutes, keine Auskünfte über seine Kunden und deren persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse an Dritte zu geben.(=Verschwiegenheitspflicht) Das Kreditinstitut hat das Recht, Auskünfte über seine Kunden und deren genannte Verhältnisse zu verweigern.(=Auskunftsverweigerungsrecht)

Ausnahmen vom Bankgeheimnis:

1. Gegenüber Vertretern des Kontoinhabers
- Erben
- Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
- Prokuristen umd Handlungsbevollmächtigte
- Bankbevollmächtigte
- Insolvenz- und Vergleichsverwalter

2.Zum Schutz der Bank
- z.B. Rufschädigung durch nichtzutreffende Anschuldigungen von Kunden

3. Aufgrund gesetzlicher Pflichten
- im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens
- im Rahmen des eines Strafprozesses auf richterliche Anordnung (Bankmitarbeiter haben hier als Zeugen Auskunftspflicht)
- im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens bei Vorliegen einer richterlichen Beschlagnahme
- beim Tode des Kunden (Meldung an das Finanzamt)
- im Steuerstraf- und Steuerbussgeldverfahren gegenüber dem Richter oder dem Finanzamt
- bei Vorliegen eines Einzelauskunftsverfahrens, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht

4. Im Rahmen der Bankauskunft

5. Durch ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht in z.B. in einem Zivilprozess

6. Im Rahmen der Bankaufsicht
- gegenüber dem Bundesaufsichtsamt
- gegenüber der EZB

Die Bankauskunft

Definition:
Eine Bankauskunft sind allgemein gehaltene Mitteilungen eines Kreditinstitutes über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und seine Zahlungsfähigkeit (keine Angabe von Beträgen und Kontoständen!).

Auskünfte über juristische Personen u. im Handelsregister eingetragene Kaufleute:
Über sie werden Auskünfte in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit erteilt, sofern keine anderslautenden Weisungen vorliegen.

Auskünfte über Privatkunden (hierzu zählen auch Freiberufler und Gewerbetreibende) und Vereinigungen:
Über sie werden nur Auskünfte erteilt, wenn der Kunde allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

Durchführung einer Bankauskunft:

- Auskunftsanfrage:
Schriftliche Anfrage, in welcher der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachweisen muss (z.B. Geschäftspartner).

- Auskunftserteilung:
Schriftliche Erteilung und nur aufgrund vorliegender Kenntnisse an eigene Kunden oder an fremde Kreditinstitute für deren Zwecke bzw. zur Weiterleitung an deren Kunden.

- Auskunftsverweigerung:
Verweigerungen sollten allgemein gehalten werden und so formuliert sein, dass sie nicht als negative Auskunft verstanden werden können.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
hi, Mosely7, 17.09.2018
Ich habe ein Problem
Danke, TobiasH, 07.11.2012
für das Lob ;-)
kurz und knapp, Aniles02, 03.01.2012
Eine sehr gute zusammenfassung mit das Wichtigste drin. Gute Arbeit :-)
ziemlich gut, Dennis5252, 26.07.2011
Ziemlich gut, sehr kompakt und das wichtigste drin! :-)
Fehler, KarinaAKSN, 29.07.2009
Bei einem Zivilprozess kann das KI die Auskunft auch verweigern!! Also ist ausdrückliche Entbindung nicht richtig so.....
ist zu kurz und zu grob, Prishtina, 30.01.2008
Entschuldigung, aber der Artikel ist viel zu kurz bei so einem wichtigen Thema bei KIs. So ist überhaubt nichts geschrieben, wie die Rechtslage bei Firmenkunden ist, denn da sieht es ein bischen anders aus.
was ist denn los? :-), annOe, 27.04.2007
Also in der Berufsschule haben wir es genau so gelernt.... LG ;-)
, Kitty_Cat, 13.09.2006
Warum was stimmt an dem Artikel denn nicht??
löscht den artikel, masterbanker, 05.04.2005
wir haben APRIL 2005 und das was da steht das war mal!!!
aktualität?, isabelle84, 23.12.2004
dass das nicht mehr so bleibt ist jawohl euch allen klar!! wo bleiben die neuereungen???
cool, abcdefg, 11.03.2004
Perfekt, kurz, genial, alles passt!
Endlich mal eine super Zusammenfassung, Schneckal, 26.02.2004
Dieses Thema hast du wirklich super und sehr kompakt zusammengefasst. Leicht zu verstehen und zu merken. Danke
total super, annie_hartmann, 13.01.2004
vielen Dank für diesen Artikel Kommt gerade richtig, da ich Fallstudie halten muss und man hier als einziges schnell und kompakt Informationen bekommt.
Wheeehaaaw, DieHack, 24.11.2003
Mal wieder ein klasse Artikel, mit dem man einiges anfangen kann.
Wozu brauche ich noch das Kompaktwissen?, N.A., 01.07.2002
Hier hast Du ja schließlich alle Kernpunkte präzise und übersichtlich aufgelistet. Danke dafür. MfG Golden-Moon
aller erste Sahne, Knuddel, 28.06.2002
der Artikel ist spitzenmäßig!
Super Artikel!!!, The_Worm, 23.04.2002
Moin. Der Artikel ist echt super. Übersichtlich und kompakt geschrieben. Alles auf den Punkt gebracht. Macht weiter so!!!

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