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Basel II - Die drei Säulen der Baseler Eigenkapitalübereinkunft

Die Übernahme von Kreditrisiken durch Banken ist durch das Eigenkapital der Kreditinstitute begrenzt. Dies wird im Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute geregelt. Der Grundsatz I besagt, dass alle Risikoaktiva mit 8 % Eigenkapital unterlegt werden müssen. Diese Regel beruht auf dem Baseler Eigenkapitalakkord von 1988. Mit dem Ziel, die Eigenkapitalunterlegung stärker an den aktuellen Risi-koverhältnissen von Banken zu orientieren, hat der Baseler Aussschuss für Bankenaufsicht im Juni 1998 und Januar 2001 zwei Konsultationspapiere verfasst und um Stellungnahmen hierzu gebeten.

Nach dem bisherigen Zeitplan sollten die neuen Baseler Grundsätze (nach Beendigung der Konsultationsphase am 31. Mai 2001) bis Ende 2001 verabschiedet werden und parallel in einen Entwurf für eine EU-Richtlinie übertragen werden. Im Anschluß daran sollte die Richtlinie von den europäischen und nationalen Gesetzgebern beschlossen werden und 2004 in Kraft treten. Eine vorgesehene Übergangsregelung sollte am 31. Dezember 2007 enden.

Im Rahmen einer nun laufenden, dritten Konsultationsrunde sollen die Auswirkungen der neuen Regeln für mittelständische Unternehmen und für kleinere Kreditinstitute noch einmal untersucht werden. Dies wird zu einer Verzögerung des Umsetzungs-Zeitplans führen, weshalb nun sogar ein Start erst im Jahr 2005 für möglich gehalten wird.

Drei Säulen als tragende Elemente

Die anvisierte Neuregelung besteht aus drei tragenden Elementen ("Säulen"):

  • Mindestkapitalanforderungen (1. Säule)
  • Aufsichtsbehörden (2. Säule)
  • Erweiterung der Offenlegungspflichten, sogenannte Marktdisziplin (3. Säule).

1. Säule: Mindestkapitalanforderungen

In der ersten Säule werden Mindestkapitalanforderungen formuliert. Die neue Eigenkapitalvereinbarung hält sowohl an der geltenden Eigenkapitaldefinition als auch an der Mindestkapitalquote von 8 % im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva fest:

Eigenkapitalquote (mindestens 8 %):
Eigenkapital insgesamt /(Kreditrisiko + Marktrisiko + operationelles Risiko)

Die Neuerungen betreffen insbesondere Verbesserungen bei der Risikomessung, d.h. der Berechnung des Nenners der Eigenkapitalquote.

Die Messverfahren für das Kreditrisiko werden ausgefeilter sein und für das operationelle Risiko (z.B. Betriebs- und Abwicklungsrisiken) wird erstmals eine Messgröße vorgeschlagen. Lediglich beim Marktrisiko (z.B. Kurs- und Zinsänderungsrisiken) bleibt die Messgröße unverändert.

Um sicherzustellen, dass die Risiken im gesamten Bankkonzern berücksichtigt werden, soll die neue Eigenkapitalvereinbarung auf konsolidierter Basis auch für die Holdinggesellschaften von Bankkonzernen gelten.

Zwei Kernverfahren zur Bemessung des Kreditrisikos

Für die Bemessung des Kreditrisikos werden zwei grundlegende Möglich-keiten vorgeschlagen: Eine Standardmethode und ein auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz). Die Anwendung des IRB-Ansatzes wird jedoch von der Zustimmung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) bzw. der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde abhängen.

A. Die Standardmethode
Die Standardmethode basiert auf Bonitätsurteilen einer zugelassenen externen Ratingagentur (z.B. Moody's oder Standard & Poors) und nutzt durch die Aufsichtsbehörde vorgebene Risikogewichte, um das zu unterlegende Eigenkapital zu bestimmen. Den Ratingstufen (Von AAA bis B-) sind dann bestimmte Bonitätsgewichte (20 %, 50 %, 100 %, 150 %) zugeordnet.

Die Nutzung des Standardansatzes ist ohne Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde möglich, da keine speziellen Mindestanforderungen formuliert werden. Tendenziell wird er jedoch, da er als "einfachster" Ansatz gilt, zu höheren Eigenkapitalunterlegungen (im Vergleich zum IRB-Ansatz) bei den Banken führen, die sich auf dieses Verfahren konzentrieren.

Kritisiert wird momentan, dass nicht beurteilte Unternehmen, also Kreditkunden ohne externes Rating, mit einem Risikogewicht von 100 Prozent versehen werden, obwohl sie finanziell mehr als solide sein können. Da in der Bundesrepublik nur einige hundert Un-ternehmen über ein externes Rating verfügen (sogenannte "Rating-Lücke"), fordern insbesondere die Handwerkskammern eine Übergangslösung, um Nachteile bei den Kreditkonditionen für mittelständische Unternehmen vermeiden zu können.

B. Der IRB-Ansatz
Banken, welche mit dem IRB-Ansatz arbeiten, wird es gestattet sein, ihre internen Einschätzungen der Bonität eines Schuldners für die Beurteilung des Kreditrisikos in ihren Portfolios zu verwenden. Spezielle Analyseverfahren wird es für verschiedene Arten von Kreditengagements geben, beispielsweise Kredite an Unternehmen und Privatkunden, deren Verlustmerkmale sich unterscheiden.

Die Bank bewertet die Bonität sämtlicher Schuldner und überträgt die Ergebnisse in Schätzungen der zukünftigen, potentiell anfallenden Verlustbeträge, welche die Grundlage für Mindestkapitalanforderungen darstellen.

Der IRB-Ansatz lässt sowohl eine Basisversion als auch eine forgeschrittene Methode für Engagements gegenüber Wirtschaftsunternehmen, Banken und Staaten zu.

Bei der Basisversion schätzt die Bank die Ausfallwahrscheinlichkeit der Schuldner und die Aufsichtsinstanz liefert die übrigen Input-Faktoren (Höhe des Ausfalls im Falle der Insolvenz, Verlustquote bei unterschiedlichen Arten der Besicherung). Bei der fortgeschrittenen Methode wird es der Bank gestattet, diese Input-Faktoren selbst zu ergänzen.

Sowohl bei der Basisversion als auch beim forgeschrittenen IRB-Ansatz ist die Palette der Risikogewichte viel breiter als bei der Standardmethode, wodurch diese Ansätze risikogerechter werden. Durch die Anerkennung risikomindernder Methoden wie Garantien, Kreditderivate, Netting oder Verbriefung wird noch eine zusätzliche Verringerung des notwendigen Eigenkapitals herbeigeführt.

In seinen Bemühungen um eine bessere Berücksichtigung des operationellen Risikos (z.B. Verlustrisiko aufgrund von Computerfehlern oder Betrug) hat der Baseler Ausschuss besonders eng mit dem Bankgewerbe zusammen gearbeitet, so dass viele Banken nun 20 Pro-zent ihres Eigenkapitals zur Deckung des operationellen Risikos vorsehen werden. Die Unterlegung dieses Risikos soll mit Hilfe einer Basisindikatormethode, einer Standardmethode, einer internen Bemessungsmethode oder einer Verlustverteilungsmethode berechnet werden.

2. Säule: Überprüfung durch die Aufsicht

Im Bereich des Überprüfungsverfahrens sollen die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben die von den Banken implementierten internen Verfahren zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Banken die umfangreichen Anforderungen an interne Ratingverfahren fortwährend erfüllen.

Außerdem ist eine ständige Überprüfung der Banken auf Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen vorgesehen. So sollen den Aufsichtsbehörden Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, durch präventive Maßnahmen frühzeitig eine Eigenkapitalquote von über 8 Prozent festlegen zu können. Unabhängig von dieser sogenannten "Modellprüfung" sind von der Bankenaufsicht regelmäßig vor Ort mindestens zu prüfen:

  • Qualifikation und Erfahrung der Geschäftsleitung,
  • Risikoneigung des Kreditinstituts,
  • Natur der Märkte, in denen das Kreditinstitut operiert,
  • Qualität des vorhandenen Eigenkapitals und noch vorhandene Möglichkeiten der Eigenkapitalzuführung,
  • Angemessenheit des Risikomanagements.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit davon ausgegangen, dass die in Deutschland an der Bankenaufsicht beteiligten Behörden mehr hoch qualifizierte Mitarbeiter benötigen, als sie heute zur Verfügung haben.

3. Säule: Marktdisziplin

Ziel der dritten Säule ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von (aussagenkräftigen) Informationen durch die Kreditinstitute. Eine wirksame Offenlegung ist wesentlich, um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank gewinnen. Durch die jederzeitige Verfügbarkeit aktueller Informationen soll für die Kreditinstitute der Anreiz für ein effizientes Risikomanagement und die Gewährleistung einer angemessenen Kapitalausstattung geschaffen werden.

Die drei Säulen sollen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen. Der Baseler Ausschuss betont dabei, dass alle drei Säulen konsequent angewendet werden sollen. Er will mit den Aufsichtsinstanzen aktiv zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der Eigenkapitalvereinbarung zu erreichen.

Autor: René Kunstleben

Quelle: Bankfachklasse 1/2002, Seite 3 - 5, Gabler-Verlag

Die Veröffentlichung dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Bankfachklasse-Redaktion.



Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Sauber., Becquerel, 21.02.2008
Artikel ist gut - keine oder nur wenig Ausschweifungen, sehr präzise auf den Punkt gebracht. Also ich habs gut verstanden.
Nicht schlecht Herr Specht;), steffitigger_88, 12.09.2006
Zwar ist das Thema an sich sehr verwirrend , aber einfach gut geschrieben!!!
?`?, Annika_K, 05.11.2004
Was ist jetzt noch mal Basel????? echt kein plan!!!
Endlich mal jemand der das auf den Punkt bringt, schally2000, 06.10.2004
super
Klasse!, Bankazubi1985, 02.07.2004
Sehr verständlich und hilfreich! Das ist wirklich sehr gut erklärt. Großes Lob!!!
Supi, Partymaus18, 20.11.2003
Also ich muss schon sagen ihr seid einfach klasse. Macht weiter so.
Gut gemacht, Bankfachklasse! ;-), N.A., 06.09.2003
Der Artikel enthält wirklich nur das Wichtigste und alles sehr verständlich beschrieben. Klasse Sache für alle, die auch ständig in Abteilungen gefragt werden, ob sie wüssten was das sei...
Einfach gut!, N.A., 06.09.2003
Ich hätte mir keinen besseren Artikel vorstellen können.
BESTENS!!!, N.A., 06.09.2003
Mach weiter so! Du hast ein gutes Allgemeinwissen!!!
klasse!, raike, 15.08.2003
endlich mal eine präzise und verständliche ausführung über dies thema. weiter so!!
RESPEKT, Sirus, 22.11.2002
Sehr verständlich erklärt. Jetzt bin sogar ich wieder ein Stückchen schlauer
Sehr guter BFK-Artikel!, Stefanie, 20.08.2002
Dieser Artikel ist wirklich sehr verständlich. Basel II ist ja ziemlich kompliziert, aber das kann man gut verstehen. Die Artikel aus der Bankfachklasse sind eh immer sehr fundiert und verständlich.
Klasse!!!, Besalia, 27.05.2002
Gut auf den Punkt gebracht! Sehr verständlich!!
Super verständlich, TanjaR, 24.05.2002
War alles super verständlich! Außerdem war das wichtigste drin!

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