Compliance bezeichnet alle freiwilligen, bankaufsichtlich und gesetzlich vorgeschriebenen
Maßnahmen zur Schaffung höherer Transparenz und Kontrollierbarkeit
der Verhaltenswesen einer Bank und ihrer Mitarbeiter in "interessenkonfliktträchtigen
Bereichen".
Die Compliance-Organisation befasst sich mit allen "interessenkonfliktträchtigen"
Informationen, um nachweisbar zu machen, dass sie nicht in irgendeiner
Weise missbräuchlich zum Nachteil der Kundes des KI verwendet werden.
Ziele der Compliance:
Compliance dient als vertrauensbildende Maßnahme dem Schutz der Kreditinstitute,
seiner Mitarbeiter und des Finanzplatzes Deutschland.
Compliance dient dazu, dass haftungsrechtliche, aufsichtliche und wettbewerbliche Risiko
von unbeabsichtigten Regelverstößen im Interesse der Mitarbeiter
und ihrer Häuser zu kontrollieren und zu reduzieren.
Compliance dient dem Schutz des Vertrauens der Anleger, die nachprüfbare Gewißheit
erlangen, bei möglichen Interessenkonflikten im Bankgeschäft
nicht benachteiligt oder geschädigt zu werden.
Aufgaben der Compliance-Organisation:
Laufende Kontrolle der Mitarbeitergeschäfte:
Die Einhaltung der Leitsätze des WpHG ist durch eine "neutrale Stelle" zu kontrollieren.
Einbindung der "neutralen Stelle":
Die "neutrale Stelle" ist, unabhängig von der organisatorischen und personellen
Anbindung, fachlich weisungsungebunden. Sie kann aufbauorganisatorisch
unmittelbar dem Vorstand unterstellt sein oder einer Organisationseinheit
zugeordnet werden, die sich nicht mit dem Handel von Wertpapieren befasst.
Modelle einer Compliance-Organisation:
Modell I:
- bezieht sich auf ein wettbewerblich stark im Wertpapiergeschäft
und an den internationalen Finanzmärkten engagiertes und entsprechend
exponiertes Kreditinstitut. Die Geschäftsstruktur bedingt den häufigen
oder regelmäßigen Anfall von Insiderinformationen und ein
eigenes Marktbeeinflussungspotential, beispielsweise durch Research
und Unternehmensanalyse.
Modell II:
- betrifft ein Kreditinstitut mittlerer Größe, jedoch mit
Wertpapier-Aktivitäten. Marktbeeinflussungspotential, insbesondere in marktengen Werten, ist
durch die Bündelung von Kundenaufträgen sowie aufgrund eigener
Kaufs- oder Verkaufsempfehlungen und durch die Aktivitäten im Eigenhandel
gegeben. Der regelmäßige oder gelegentliche Anfall von Insiderinformationen
ist zu berücksichtigen.
Modell III:
- kennzeichnet sich dadurch, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit
wenig oder kein marktbeeinflussendes Potential entsteht. Insiderinformationen
sind nur ausnahmsweise vorhanden.
Gesetzliche und aufsichtliche Grundlagen:
Die Compliance-Organisation findet ihre Grundlagen in Abschnitt 5 des Wertpapierhandelsgesetz ("Verhaltensregeln")
und in der Verlautbarung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen
über Anforderungen an Regelungen der Kreditinstitute für Mitarbeitergeschäfte.
Verhaltensregeln (Ausschnitt):
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, die angebotenen Dienstleistungen mit der erforderlichen
Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden
zu erbringen.
Vermeidung von Interessenkonflikten und Kundeninteressenwahrung
Mitarbeiterleitsätze des BAKred:
Die Leitsätze haben 3 Regelungsziele, die gleichwertig nebeneinander stehen:
Schutz des Kunden
Schutz des Ansehens des Kreditinstituts
Schutz der Mitarbeiter vor jedem Verdacht eines regelwidrigen Verhaltens im Bereich potentieller Interessenkonflikte
Sie haben die Funktion, beim Abschluss von Mitarbeitergeschäften potentielle Konflikte
mit den Interessen des Kreditinstituts und seiner Kunden soweit wie
möglich zu vermeiden. Nicht das Fehlverhalten vereinzelter Mitarbeiter,
sonder die Erhöhung der Transparenz ist das Motiv für die
Mitarbeitergeschäftsregelung.
Vor diesen Richtlinien wurde den Kreditinstituten eine Intransparenz in diesem Bereich vorgeworfen.