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Die Abgeltungsteuer - Inländische Zinseinnahmen -

Inländische Zinseinnahmen
Zinseinkünfte, etwa aus Bankeinlagen und Anleihen, unterliegen nach Abzug des Sparer- Pauschbetrags in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete künftig der Abgeltungsteuer.

Beispiel 1: 
Berechnung der Abgeltungsteuer bei Zinseinnahmen in Höhe von 2.800 € ohne Kirchensteuerabzug durch die Bank und ohne Freistellungsauftrag
Bruttozinsen  2.800,00 €
./. Abgeltungsteuer: 2.800 € • 25 % =  700,00 €
./. Solidaritätszuschlag: 700 € • 5,5 % = 38,50 €
= Zinsgutschrift 2.061,50 €

Beispiel 2: 
Berechnung der Abgeltungssteuer bei Zinseinnahmen, wenn der Anleger keine Freistellungsauftrag erteilt, aber die Kirchensteuer (8%) von der Bank abgeführt wird

Bruttozinsen: 2.800,00 €
./. Abgeltungsteuer: 2.800 € : 4,08 =  686,27 €
./. Solidaritätszuschlag: 686,27 € • 5,5 % = 37,74 €
./. Kirchensteuer: 686,27 € • 8 % =  54,90 €
= Zinsgutschrift  2.021,09 € 


Beispiel 3: 
Berechnung der Abgeltungsteuer bei Zinseinnahmen, wenn der Anleger einen Freistellungsauftrag über 801 € erteilt und die Bank die Kirchensteuer von 9 % automatisch abführt.

Bruttozinsen:  2.800,00 €
./. freigestellt  801,00 €
= abgeltungsteuerpflichtig 1.999,00 €
./. Abgeltungsteuer: 1.999 € : 4,09 =  488,75 €
./. Solidaritätszuschlag: 488,75 € • 5,5 % = 26,88 €
./. Kirchensteuer: 488,75 € • 9 % =  43,99 €
 = 1.439,38 €
+ freigestellte Zinsen 801,00 €
Zinsgutschrift 2.240,38 €


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